Mietrecht Thema Makler und Rechte und Pflichten

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Brooklyn
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#1 Mietrecht Thema Makler und Rechte und Pflichten

Beitrag von Brooklyn »

Moin zusammen,

kaum die Kündigung meiner Wohnung abgeschickt schon versucht mich doch glatt irgend so ein Makler der angeblich im Namen meiner zukünftigen Vermieterin arbeitet Kontakt zu mir aufzunehmen - gerade erst bemerkt, als ich mein Handy wieder aufgeladen habe. 8)

Nur dauert es noch ca. 3 Monate bis ich aus der WOhnung raus bin.... :mrgreen:

Weiß jemand was ich als Mieter für Rechte und Pflichten bei sowas habe?

GRuß

Brooklyn
Gruß Brooklyn

Sorry wegen den Tippfehlern. Ich bin nämlich ein unaufmerksamer Schnelltipper, jedoch der deutschen Sprache mächtig.
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Tieftaucher
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#2 Re: Mietrecht Thema Makler und Rechte und Pflichten

Beitrag von Tieftaucher »

Lass keinen in die Wohnung, der sich nicht legitimieren kann. Den Auftrag des Maklers über den Vermieter bestätigen lassen. Besichtigungstermine müssen deinerseits nach BGB §809 eingeräumt werden solange diese zumutbar sind. Der Vermieter oder Beauftragter ist verpflichtet seine Besichtigung anzukündigen bzw. mit dir abzusprechen. Ohne Termin musst du niemand in die Wohnung lassen, wenn DU nicht willst oder es dir gerade nicht passt.

Gruss ANDI

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