hmmmm .... sehe ich nicht soJoachim36 hat geschrieben:Ein Kostenvoranschlag bei einem Schaden von ca. 1500€ wird auf jeden fall angezweifelt, macht also keinen Sinn.
Ob die diesen Kostenvoranschlag anzweifelt oder nicht .... spielt überhaupt keine Rolle, da Sie so oder so einen Sachverständigen schicken will laut Oracle8.
Wenn dieser Kostenvoranschlag real ist, wird auch der Sachverständige zu keinem anderen Ergebniss kommen.
Wenn doch, bleibt immer noch der rechtliche Weg.
@oracle8:
Nei Du kannst nicht verhindern das der gegnerische Sachverständige antanzt. Wenn der kommt immer sehr freundlich bleiben und versuchen den in ein nettes Gespräch zu verwickeln. Hat zumindest bei mir Anfang des Jahres geholfen.oracle8 hat geschrieben:Hmmm also kann ich nicht verhindern, dass der Sachverständige den die Gegener persönlich kennen vorbeikommt?
Zählt der Kostenvoranschlag noch wenn ein Sachverständiger den Schaden geschätzt hat?
Der Kostenvoranschlag zählt auf jeden Fall, wenn dieser dem Schaden entspricht.
Die Versicherung wird auf jeden Fall versuchen, den Schaden Ihres Sachverständigen heranzuziehen. Aber auf diesen Deal musst Du dich nicht einlassen.
Du hast dann immer noch den Rechtsweg, was aber deine Nerven und Zeit kostet.
