Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?

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skysurfer
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#16 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?

Beitrag von skysurfer »

@Joachim36:
Joachim36 hat geschrieben:Ein Kostenvoranschlag bei einem Schaden von ca. 1500€ wird auf jeden fall angezweifelt, macht also keinen Sinn.
hmmmm .... sehe ich nicht so :shock: :shock: macht auf jeden Fall Sinn, den auch die Versicherung wird schauen wo Sie sparen kann.
Ob die diesen Kostenvoranschlag anzweifelt oder nicht .... spielt überhaupt keine Rolle, da Sie so oder so einen Sachverständigen schicken will laut Oracle8.
Wenn dieser Kostenvoranschlag real ist, wird auch der Sachverständige zu keinem anderen Ergebniss kommen.
Wenn doch, bleibt immer noch der rechtliche Weg.

@oracle8:
oracle8 hat geschrieben:Hmmm also kann ich nicht verhindern, dass der Sachverständige den die Gegener persönlich kennen vorbeikommt?

Zählt der Kostenvoranschlag noch wenn ein Sachverständiger den Schaden geschätzt hat?
Nei Du kannst nicht verhindern das der gegnerische Sachverständige antanzt. Wenn der kommt immer sehr freundlich bleiben und versuchen den in ein nettes Gespräch zu verwickeln. Hat zumindest bei mir Anfang des Jahres geholfen.

Der Kostenvoranschlag zählt auf jeden Fall, wenn dieser dem Schaden entspricht.
Die Versicherung wird auf jeden Fall versuchen, den Schaden Ihres Sachverständigen heranzuziehen. Aber auf diesen Deal musst Du dich nicht einlassen.
Du hast dann immer noch den Rechtsweg, was aber deine Nerven und Zeit kostet.
----------------------
Grüsse Hans-Peter

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speedy
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#17 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?

Beitrag von speedy »

@oracle:

Bist du im ADAC oder ähnlichem ? ... dann würde ich an deiner Stelle da mal anfragen - beim ADAC wird auch eine Erstberatung bei entsprechenden Rechtsanwälten bezahlt und auch für 7 Tage nen Mietwagen - den du in der Zeit nehmen könntest, wenn dein Auto in der Werkstatt ist. Oder frag die Versicherung, bei der du dein KFZ versichert hast, was du machen kannst etc. (blöd wäre dann natürlich, wenn ihr beide bei der gleichen Versicherung seit)


MFG
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135erHeli
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#18 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?

Beitrag von 135erHeli »

Wie gesagt melde dich bei der Versicherung des Gegners frag ob du zu einen Sachverständigen deiner Wahl gehen solst oder sie dir einen zu weisen.
Wenn es die HUK ist dann kommt der Sachverständige und bringt den Scheck gleich mit EGAL was du mit dem Auto machst.

Nen Guter Sachverständiger wird den Wert knapp unter dem Wirtschaftlichen Schätzen und wenn dein Auto noch fahrbereit und Verkehrssicher ist nimm das Geld und fahr mit der Möhre so weiter und mach dir keinen Kopf lieber schlecht gefahren wie gut gelaufen ;)
Schmerzensgeld ist nur einzuklagen wenn du mit dem Krankenwagen vom Unfallort weggebracht wurdest.


Gruss Jens
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thrillhouse
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#19 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?

Beitrag von thrillhouse »

1. ein Anwalt steht dir zu, also nutze ihn.
2. nichts unterschreiben, was nicht dein Anwalt abgesegnet hat.
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mic1209
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#20 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?

Beitrag von mic1209 »

Du hast das Recht einen Gutachter Deiner Wahl einzuschalten.
Der andere kann ja ruhig kommen, hat aber letztendlich nicht viel zu melden.

Das einzige was Du der gegenerischen Versicherung erzählen kannst, ist das Du einen Gutachter beauftragt hast.
Musst Du aber nicht.

Da die Schuldfrage ja eindeutig ist, kannst Du Dir auf Kosten der gegenerischen Versicherung einen Anwalt nehmen, was ich auch machen würde.
135erHeli hat geschrieben:Wenn es die HUK ist dann kommt der Sachverständige und bringt den Scheck gleich mit EGAL was du mit dem Auto machst.
Ja klar, damit hat er dann Ansprüche abgetreten und bekommt nur den lächerlichen Betrag, der auf dem Scheck steht. Kein
guter Deal.....
Gruß
Michael

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MarineFighter
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#21 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?

Beitrag von MarineFighter »

Hallo,
ihr vergesst irgendwie immer das es hier um einen 94 Golf geht. Er hat ja selber gesagt das die ca. 1200 € Wert haben.
Dem entsprechend wird da auch nicht mehr viel mehr drin sein. Deshalb weiss ich nicht warum hier immer von einem Anwalt gesprochen wird. Das zögert das ganze doch nur herraus. Weil so viel mehr kann da bestimmt auch kein Anwalt rausholen.
Weil der Wert des Autos steht ja recht fest. Es sei den du bekommst den Golf als Sammelwürdigen Oldtimer durch.


Ciao

Andreas
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mic1209
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#22 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?

Beitrag von mic1209 »

MarineFighter hat geschrieben:Deshalb weiss ich nicht warum hier immer von einem Anwalt gesprochen wird. Das zögert das ganze doch nur herraus.

Eben nicht, weißt Du wie lange Versicherungen Zeit haben, wenn kein Anwalt unterstützt?

MarineFighter hat geschrieben:Weil so viel mehr kann da bestimmt auch kein Anwalt rausholen.
Nein, aber dafür sorgen, das er zügig das bekommt was ihm zusteht und zwar ohne Abzüge.
Gruß
Michael

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#23 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?

Beitrag von avalon »

Mit dem eiges beauftragten Sachverständigen würd ich aufpassen.
Die meisten Versicherungen schicken selbstständige, vereidigte Sachverständige und deren Urteil gilt.
Wenn Du danach noch einen eigenen anforderst, dann zahlst Du den selbst.

Ich habe übrigends schon zweimal mit diesen Sachverständigen (die die V. geschickt hat) gute Erfahrungen gemacht.
Beide habe nicht zum Vorteil der V: bewertet, einer hat mir sogar Posten aufgeschrieben, die mir zustanden und von denen ich nichts wußte.

Zum Thema Anwalt:
Dir steht einer zu, wenn Du einen Anwalt findest, der für diesen Kleckerbetrag arbeitet.

€ 1200,- WÄRE der Wert, wenn das Auto 2 Jahre jünger und 100tKm weniger hätte.
Was bleibt denn dann noch für ein Streitwert übrig, nach dem sich das Anwaltshonorar richtet.
Versuche es, aber ich glaube nicht, dass Du einen findest, der das macht.

Ach ja, das mit den 30% über Zeitwert ist glaub ich eine Kannbestimmung, die vorher mit der V. abzuklären ist.
in jeden Fall muß das Auto dann aber auch repariert werden.

Ich würde die Kohle einstreichen, wen interessiert ne Beule an nem 15 Jahre alten Auto :wink:
Gruß
Thomas
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detlef
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#24 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?

Beitrag von detlef »

Hi,

ich kenne das eigentlich auch so, dass Du als Geschädigter die freie Wahl eines Sachverständigen hast.
Das würde ich auch dementsprechend in Anspruch nehmen - Die Versicherung schickt evtl. nen eigenen
und der rechnet das eher für die Versicherung schön.
An Deiner STelle würde ich mal nen Sachverständigen deiner Wahl anrufen und den Vorfall schildern. Der
kann Dir genau sagen, wie Du dich am besten verhältst.

Ich hatte bisher zwei Schäden durch Fremdverschulden und habe sofort meinen SV aufgesucht. Alles weitere
hat der geregelt und ich war glücklich. Die gegnerische VS hat keine Probleme gemacht.

Gruss
Detlef
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T8FG
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#25 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?

Beitrag von avalon »

Ja, wenn man schneller ist und einen Sachverständigen beauftragt, dann schickt die V. meist keinen mehr.
Wenn andersrum die V. schneller war und Du, weil damit nicht einverstanden, ein zweites Gutachten anforderst,dann zahlst Du das (erstmal) selbst.

Wie gesagt, bei mir kam in beiden Fällen kein Angestellter der V., sondern ein vereidigter Sachverständiger im Auftrag der V.

Mit dem habe ich mich über dieses Thema unterhalten, nachdem er mir deutlich mehr aufgeschrieben hatte.

"Wieso soll ich für eine Versicherung den Namen meines Büros aus Spiel setzen, ich bewerte immer absolut korrekt",
so in etwa waren seine Worte.
Gruß
Thomas
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jbartels
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#26 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?

Beitrag von jbartels »

Hallo,

vor jahren war es so, das die rep. den zeitwert auch um ??% übersteigen durfte. aber ob das noch so ist sollte der anwalt deines vertrauens besser wissen.

MfG Joachim 8)
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#27 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?

Beitrag von 135erHeli »

Wie Tritt er ansprüche ab?

Nimmt er sich einen Gutachter SEINER Wahl und die Versicherung hat aber Ihre Eignen so brauch die Versicherung den Gutachter seiner Wahlt NICHT zu zahlen Faktum minus.Der Golf ist ja nunmal nicht mehr wert als ~1500€
Und meine bisherige Erfahrung hat gezeigt das die Gutachter der HuK,HDI,DEVK mit ihren Gutachten immer höher lagen als die von einem SV.

Rechnet der Gutachter nun den Golf mit 1500€ ab kann er doch gar nicht mehr erwarten.Er nimmt das Geld fährt das Auto so wie es ist wenns der STVO noch entspricht und "freut" sich.

Und wie gesagt Schmerzensgeld ist nur einzuklagen wenn man mit dem RTW vom Unfallort gebracht wird.

Also ganz einfache Sache Versicherung Anrufen,wegen nem Gutachter Fragen aufs Geld warten Happy sein.


Alles andere is humbuk.....
Habe täglich damit in der Werkstatt zu tun abgetreten wird da nix.


Gruss Jens
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#28 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?

Beitrag von Crizz »

Was den Sachverständigen betrifft habe ich die Erfahrung gemacht, das die Versicherungen es gerne sehen, wenn man sich meldet und ihnen zwei oder drei Sachverständige in der Nähe des eigenen Wohnortes benennt und vorschlägt, einen davon für die Begutachtung auszuwählen. Das erspart der Versicherung Anreisekosten für den SV und wird oft gerne angenommen. So kannst du zumindest versuchen, ein neutrales Urteil zu erhalten ohne die Befürchtung haben zu müssen, es würde ein SV gezielt für den Versicherer arbeiten.
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#29 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?

Beitrag von Maik262 »

Hallo,

ich rate dir auf jedem Fall zu einem Anwalt, das ist dein gutes Recht. Manchmal sind Versicherungen sehr erfinderisch, wenn es drum geht, nicht zahlen zu müssen (war bei uns schon öfters der Fall, ein Glück hatten wir immer einen Anwalt).

Gruß

Maik
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oracle8
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#30 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?

Beitrag von oracle8 »

Hey Leute, erstmal vielen Dank für die antworten!

Mir raucht jetzt aber der Kopf :D sorry wenn ich was doppelt frage, aber so richtig klar ist mir das mit dem sachverständigen noch nicht.

Die gegnerische Seite hat schon vor mir ihren bekannten Sachverständigen informiert und der meldet sich bei mir die Woche. Mein Kfz-Meister sagt auch ich kann meinen Sachverständigen selbst wählen und hat mir die adresse eines bekannten SV gegeben(der schätzt mein auto besser) und nur sein Urteil soll gelten. Wie soll ich mich jetzt verhalten wenn der "böse" SV anruft und nen Termin ausmachen will ?
Rufe morgen aber auf jedenfall gleich mal den "guten" SV an.

Achja, der Unfallgegener ist bei der AxA ! Die haben am Wochenende für sowas keine Ansprechpartner :x
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