ich kenn das auch nicht anders,alles andere was hier darüber geblubbert wurde stimmt nicht!oracle8 hat geschrieben:ich kann den SV frei wählenwie geil
Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?
#46 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?
Zuletzt geändert von Agrumi am 14.07.2009 17:39:15, insgesamt 1-mal geändert.
Das Närrischste ist, dass jeder glaubt überliefern zu müssen, was man gewusst zu haben glaubt. (J.W. von Goethe)
#47 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?
Agrumi hat geschrieben:ich kenn das auch nicht anders,alles andere was hier darüber gebubbert wurde stimmt nicht!oracle8 hat geschrieben:ich kann den SV frei wählenwie geil
Mein Reden ...
Gruß
Michael
Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)
Einige Freunde sind wie 1-Cent Münzen. Sie haben zwei Gesichter und sind ziemlich wertlos.
Michael
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#48 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?
Nur falls es interessiert, in der Schweiz geht das genauso
(Hatte am Freitag, meinen ersten Unfall, an dem ich nicht selbst Schuld war
(und auch der erste, bei dem ein anderer Beteiligt war))
(Hatte am Freitag, meinen ersten Unfall, an dem ich nicht selbst Schuld war
BL rocks! 
#49 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?
Ich würde aus eigner Erfahrung mit zwei unverschuldeten Unfällen, beides "Parkplatz-Unfälle" immer zu einem Anwalt raten, beim ersten wars recht easy, da es ein städtischer Angesteller war der den Unfall verursacht hat, da ging alles ohne Anwalt, Gutachten wurde von meiner BMW Werkstatt erstellt und dort dann nach Freigabe auch repariert, wie gesagt alles reibungslos.
Beim zweiten wars komplizierter, da ist mir ne Frau aufm Parkplatz Rückwärts an den Kotflügel gefahren, erst hat sie gar nicht kappiert was war, dann wollte Sie die Versicherungsdaten etc. nicht rausrücken, kam dann noch ein Zeuge dazu, war von der Allianz
, dann gings mit den Daten recht schnell, ich hab dann am nächst möglichen Tag, Unfall war am 23.12., bei der Versicherung angerufen, sie hatte den Schaden nicht mal gemeldet, hab dann direkt nen Anwalt beauftragt und nach absprache mit der Versicherung bei der Dekra ein Schadensgutachten machen lassen.
Irgendwann kam dann von meinem Anwalt ein schrieb das sie mir die Schuld geben will, da ich ihr ja reingefahren sei, wie gut das es einen Zeugen gab, irgendwann nach einigen Monaten gabs dann endlich Geld.
Seit daher immer mit Anwalt, ohne hätte ich ganz alt ausgesehen.
Und zum Thema Schmerzensgeld, es ist totaler Unsinn das man das nur bekommt wenn man vom RTW abholt wurde, Beschwerden können auch einige Zeit nach dem Unfall erst auftreten, was man braucht ist ein Attest vom Arzt und natürlich einen Anwalt sonst geht gar nix.
Beim zweiten wars komplizierter, da ist mir ne Frau aufm Parkplatz Rückwärts an den Kotflügel gefahren, erst hat sie gar nicht kappiert was war, dann wollte Sie die Versicherungsdaten etc. nicht rausrücken, kam dann noch ein Zeuge dazu, war von der Allianz
Irgendwann kam dann von meinem Anwalt ein schrieb das sie mir die Schuld geben will, da ich ihr ja reingefahren sei, wie gut das es einen Zeugen gab, irgendwann nach einigen Monaten gabs dann endlich Geld.
Seit daher immer mit Anwalt, ohne hätte ich ganz alt ausgesehen.
Und zum Thema Schmerzensgeld, es ist totaler Unsinn das man das nur bekommt wenn man vom RTW abholt wurde, Beschwerden können auch einige Zeit nach dem Unfall erst auftreten, was man braucht ist ein Attest vom Arzt und natürlich einen Anwalt sonst geht gar nix.
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Suzi-Hans, Henseleit MP-XL-E, Furion 6, Schlüter HeliBaby Baujahr 1975
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#50 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?
Hallo.cobra hat geschrieben:Ich würde aus eigner Erfahrung mit zwei unverschuldeten Unfällen, beides "Parkplatz-Unfälle" immer zu einem Anwalt raten, beim ersten wars recht easy, da es ein städtischer Angesteller war der den Unfall verursacht hat, da ging alles ohne Anwalt, Gutachten wurde von meiner BMW Werkstatt erstellt und dort dann nach Freigabe auch repariert, wie gesagt alles reibungslos.
Beim zweiten wars komplizierter, da ist mir ne Frau aufm Parkplatz Rückwärts an den Kotflügel gefahren, erst hat sie gar nicht kappiert was war, dann wollte Sie die Versicherungsdaten etc. nicht rausrücken, kam dann noch ein Zeuge dazu, war von der Allianz, dann gings mit den Daten recht schnell, ich hab dann am nächst möglichen Tag, Unfall war am 23.12., bei der Versicherung angerufen, sie hatte den Schaden nicht mal gemeldet, hab dann direkt nen Anwalt beauftragt und nach absprache mit der Versicherung bei der Dekra ein Schadensgutachten machen lassen.
Irgendwann kam dann von meinem Anwalt ein schrieb das sie mir die Schuld geben will, da ich ihr ja reingefahren sei, wie gut das es einen Zeugen gab, irgendwann nach einigen Monaten gabs dann endlich Geld.
Seit daher immer mit Anwalt, ohne hätte ich ganz alt ausgesehen.
Und zum Thema Schmerzensgeld, es ist totaler Unsinn das man das nur bekommt wenn man vom RTW abholt wurde, Beschwerden können auch einige Zeit nach dem Unfall erst auftreten, was man braucht ist ein Attest vom Arzt und natürlich einen Anwalt sonst geht gar nix.
Hab die ganzen Seiten jetzt nicht gelesen, aber dem hier kann ich nur zustimmen.
Mir ist damals in der Stadt jemand in die Seite gerauscht. Einen Tag später konnte ich meine Schulter nicht mehr bewegen. Was war, Schlüsselbeinbruch.
Anwalt genommen und es gibt irgendwie nen Satz, glaube das waren 500 DM pro Woche.
Beim Schaden vom PKW ist es eigentlich so, das die Versicherung des Gegners einen Gutachter schickt. Nach diesem Gutachten muss der Wagen repariert werden. Sollten wärend der Reparatur weitere Schäden entdeckt werden,
muss der KFZ´ler das sofort melden. Im Nachhinein gibts sonst kein Geld dafür.
Auch wird dann die Rechnung direkt von der Versicherung meißt bezahlt.
Abrechnung nach Kostenvoranschlag werden so weit ich weiß gar nicht mehr gemacht weil zu viel Schmun damit getrieben wurde.
Gruß
Michael
Pic mit Brushless, 401 Hughes Rumpf
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#51 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?
Muss nicht sein, kommt auf die Absprache mit der Versicherung an, das beste ist immer dort anrufen und mit dem Sachbearbeiter sprechen.MB hat geschrieben:Beim Schaden vom PKW ist es eigentlich so, das die Versicherung des Gegners einen Gutachter schickt.
Würde mich wundern, kann dir ja keiner Vorschreiben das du dein Auto richten lassen musst, der Schaden ist ja vorhanden, was du halt nicht bekommst ist die Mwst wenn du ihn nicht reparieren läßt bzw. keine Rechnung vorlegen kannst. Wenn der Versicherung was krumm vorkommt hat sie ja die Möglichkeit einen zweiten Gutachter zu beauftragen.Abrechnung nach Kostenvoranschlag werden so weit ich weiß gar nicht mehr gemacht weil zu viel Schmun damit getrieben wurde.
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#52 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?
MB hat geschrieben:Beim Schaden vom PKW ist es eigentlich so, das die Versicherung des Gegners einen Gutachter schickt
Sie möchten wohl gerne einen schicken, aber den braucht man nicht akzeptieren.
Bei einem nichtverschuldeten Unfall hat man das RECHT auf einen Gutachter seiner Wahl.
Gruß
Michael
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#53 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?
Ja stimmt schon, aber anders rum ist es genau so. Den müssen sie nicht akzeptieren und können ein Gegengutachten erstellen lassen.mic1209 hat geschrieben:MB hat geschrieben:Beim Schaden vom PKW ist es eigentlich so, das die Versicherung des Gegners einen Gutachter schickt
Sie möchten wohl gerne einen schicken, aber den braucht man nicht akzeptieren.
Bei einem nichtverschuldeten Unfall hat man das RECHT auf einen Gutachter seiner Wahl.
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#54 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?
Doch, einen vereidigten Sachverständigen müssen sie anerkennen.MB hat geschrieben:Den müssen sie nicht akzeptieren und können ein Gegengutachten erstellen lassen.
Sie können nur bei offensichtlichen Fehlleistungen des selbigen, sein Gutachten gerichtlich anfechten.
Gruß
Michael
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#55 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?
Ja absprechen kann man sich natürlich.cobra hat geschrieben:Muss nicht sein, kommt auf die Absprache mit der Versicherung an, das beste ist immer dort anrufen und mit dem Sachbearbeiter sprechen.MB hat geschrieben:Beim Schaden vom PKW ist es eigentlich so, das die Versicherung des Gegners einen Gutachter schickt.
Würde mich wundern, kann dir ja keiner Vorschreiben das du dein Auto richten lassen musst, der Schaden ist ja vorhanden, was du halt nicht bekommst ist die Mwst wenn du ihn nicht reparieren läßt bzw. keine Rechnung vorlegen kannst. Wenn der Versicherung was krumm vorkommt hat sie ja die Möglichkeit einen zweiten Gutachter zu beauftragen.Abrechnung nach Kostenvoranschlag werden so weit ich weiß gar nicht mehr gemacht weil zu viel Schmun damit getrieben wurde.
Aber mit den Kostenvoranschlag sind wir nicht durchgekommen, wenn es so sein soll, dann hätte ich das über Gericht klären müssen.
Ja gut, wer weiß. Vielleicht sind da noch wieder Unterschiede zu den Versicherungen.
Da haben wir Firmentechnisch schon einige KLopper erlebt.
Kurz OT an.
Eines morgens 10 Briefe bekommen und alle Autos wurden gekündigt. Hat sich für die in den letzten zwei Jahren nicht rentiert! Dann versuch mal ne neue zu finden. Die fragt auch nach dem Hintergrund.
Dazu kam, das die sogar Firma und privat zusammen gelegt und in einen Rutsch gekündigt haben.
1 Jahr später steht von der Vers. nen Vertreter vor der Tür und will uns ne KFZ-Vers anbieten. Lächerlich.
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#56 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?
mic1209 hat geschrieben:Doch, einen vereidigten Sachverständigen müssen sie anerkennen.MB hat geschrieben:Den müssen sie nicht akzeptieren und können ein Gegengutachten erstellen lassen.
Sie können nur bei offensichtlichen Fehlleistungen des selbigen, sein Gutachten gerichtlich anfechten.
Hmm,
hab das irgendwie anders im Kopf. Naja gut! Muss mich da noch mal schlau machen.
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#57 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?
Hallo,
also ich kann nur raten es erstmal so zu klären und sich bei Schwierigkeiten an einen Anwalt zu wenden.
Bei meinen beiden Unfällen (jeweils jemand mir hintendrauf gefahren... also meinem Auto...) habe ich das wunderbar ohne Anwalt hinbekommen. Hab einen eigenen Sachverständigen genommen (nach Absprache mit der gegnerischen Versicherung) und beide Male wurde alles so akzeptiert.
Der erste war ein wirtschaftlicher Totalschaden. Habe dann auch nur den Wert (wurden aber alle kürzlich gemachten Reparaturen usw. mitbewertet) minus dem Restwert bekommen. Die errechnen dabei auch nicht den wirklichen Wert, sondern den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Da kommen dann noch verschiedene andere Kriterien mit rein, weil man ja ein neues, vergleichbares Auto erstmal finden muss.
Der Sachverständige hat mehrer Angebote eingeholt für das kaputte Auto und mir das höchste Gebot mitgeteilt. Innerhalb 2 Wochen glaub ich muss man sich bei diesem Anbieter melden und der holt es dann ab und zahlt dir den angebotenen Restwert.
Beim zweiten Crash war es auch ein wirtschaftlicher, aber die Reparatur hat die 130 % des Wertes nicht überschritten und wurde komplett übernommen. Allerdings muss man dann nachweisen, dass man das Auto auch noch 1/2 Jahr nach der Reparatur fährt und nicht verkauft hat....
War alles recht easy. Habe beim ersten auch Schmerzensgeld erhalten (übrigens ohne RTW ! War 2 Tage krankgeschrieben wg. Schleudertrauma) und jeweils Nutzungsausfall.
So wars bei mir. Also, mach dich nicht verrückt. Wenn es recht eindeutig ist und du vor allem Zeugen hast, dann warte erstmal ab und versuch es so abzuwickeln.
Gruß Anke
also ich kann nur raten es erstmal so zu klären und sich bei Schwierigkeiten an einen Anwalt zu wenden.
Bei meinen beiden Unfällen (jeweils jemand mir hintendrauf gefahren... also meinem Auto...) habe ich das wunderbar ohne Anwalt hinbekommen. Hab einen eigenen Sachverständigen genommen (nach Absprache mit der gegnerischen Versicherung) und beide Male wurde alles so akzeptiert.
Der erste war ein wirtschaftlicher Totalschaden. Habe dann auch nur den Wert (wurden aber alle kürzlich gemachten Reparaturen usw. mitbewertet) minus dem Restwert bekommen. Die errechnen dabei auch nicht den wirklichen Wert, sondern den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Da kommen dann noch verschiedene andere Kriterien mit rein, weil man ja ein neues, vergleichbares Auto erstmal finden muss.
Der Sachverständige hat mehrer Angebote eingeholt für das kaputte Auto und mir das höchste Gebot mitgeteilt. Innerhalb 2 Wochen glaub ich muss man sich bei diesem Anbieter melden und der holt es dann ab und zahlt dir den angebotenen Restwert.
Beim zweiten Crash war es auch ein wirtschaftlicher, aber die Reparatur hat die 130 % des Wertes nicht überschritten und wurde komplett übernommen. Allerdings muss man dann nachweisen, dass man das Auto auch noch 1/2 Jahr nach der Reparatur fährt und nicht verkauft hat....
War alles recht easy. Habe beim ersten auch Schmerzensgeld erhalten (übrigens ohne RTW ! War 2 Tage krankgeschrieben wg. Schleudertrauma) und jeweils Nutzungsausfall.
So wars bei mir. Also, mach dich nicht verrückt. Wenn es recht eindeutig ist und du vor allem Zeugen hast, dann warte erstmal ab und versuch es so abzuwickeln.
Gruß Anke
#58 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?
Hey, gestern ist das Gutachten gekommen, also:
Reperaturkosten inkl. Mwst: 1266€
Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ohne Mwst: 1700€
Restwert mit Schaden ohne Mwst: 750€
Nutzungsausfall pro Tag: 43€
Reperaturdauer: 3-4Tage
Also ist es doch kein totalschaden, da hätten mir die Reperaturkosten vom Kostenvoranschlag besser gepasst.
Das ganze bekommt jetzt der Rechtsanwalt
Und im nächsten leben werde ich Sachverständiger, 360€ für 20min. Arbeit. Das bekomme ich als Zivi im Monat
Reperaturkosten inkl. Mwst: 1266€
Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ohne Mwst: 1700€
Restwert mit Schaden ohne Mwst: 750€
Nutzungsausfall pro Tag: 43€
Reperaturdauer: 3-4Tage
Also ist es doch kein totalschaden, da hätten mir die Reperaturkosten vom Kostenvoranschlag besser gepasst.
Das ganze bekommt jetzt der Rechtsanwalt
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-Jive 80 LV
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-SLS ZX 5000
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-Gy401 an S9254
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-FF7 2,4Ghz
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#59 Re: Crash mit KFZ, wieviel Geld steht mir zu?
Naja 1025 haben oder nicht haben 
Und wie ich schon sagte setzen eigentlich alle SVs knapp unterm Totalschaden an.
Gruss Jens
Und wie ich schon sagte setzen eigentlich alle SVs knapp unterm Totalschaden an.
Gruss Jens
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