Wer zahlt üblicherweise das Porto ?

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Rundflieger
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#1 Wer zahlt üblicherweise das Porto ?

Beitrag von Rundflieger »

Moin moin,

habe was bestellt und das Teil war fehlerhaft - musste es zurückschicken. Nun kommt ein anderes Teil, das soweit OK ist. Wie wird das üblicherweise mit dem Porto gehandhabt, denn ich zahlte nun einmal die Rücksendung und einmal die erneute Sendung = 14 EUR. Dadurch hat sich der Artikel für mich um über 20% verteuert.

WER zahlt das Rückporto und WER den erneuten Versand ?
Denn meine Schuld ist es ja nicht, wenn der Artikel fehlerhaft ist.

Wie wird das üblicherweise gehandhabt ?

Gruss Gustav
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Memphiz
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#2 Re: Wer zahlt üblicherweise das Porto ?

Beitrag von Memphiz »

Steht normalerweise in den AGB. Aber meistens ist es so, dass bei einem Warenwert über 40 Euro der Verkäufer das Porto füer eine Reklamation zahlen muß.

ciao

Christian
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tdo
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#3 Re: Wer zahlt üblicherweise das Porto ?

Beitrag von tdo »

Hi,
Zwei Betrachtungen können hier zum Zuge kommen:
1) Fernabsatzgesetz, Widerrufsrecht.
Wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Internethandel dreht, so kannst du die Ware (mindestens) 14 Tage ohne Angabe von Gründen zurückgeben.
Das muss der Händler aber in seinen AGB beschreiben.
Wenn er nicht auf die 14 Tage hinweist, kannst du die Ware zeitlich unbeschränkt zurückgeben.

1. Rücksendung
Widerruft der Kunde den Vertrag, so hat der Unternehmer die Kosten der Warenrücksendung grundsätzlich zu übernehmen. Dem Verbraucher können allerdings die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB. Die Auferlegung der Kosten auf den Verbraucher ist auch bei einem höherem Warenwert möglich, wenn der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Kernfrage: die Ware ist teurer als 40 €, also muss der Verkäufer hier schon die Rücksendekosten tragen.

Bei dir handelt es sich allerdings weniger um Ausübung des Widerrufrechts, sondern um den Ersatz einer schadhaften Ware.
Und da liegen die Karten offen und klar lesbar auf dem Tisch:

BGB § 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Damit sollte die Sache klar sein. Die Versandkosten hat der Verkäufer zu tragen.
Allerdings bliebe noch zu fragen, ob der Verkäufer die defekte Ware überhaupt zurückhaben wollte.
Wenn er sie haben wollte, zahlt er das Porto.
Hast du ihm die Ware unverlangt zurückgeschickt, ist das Porto deine Angelegenheit.

Gruss,
Thilo
Rundflieger
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#4 Re: Wer zahlt üblicherweise das Porto ?

Beitrag von Rundflieger »

tdo hat geschrieben:Allerdings bliebe noch zu fragen, ob der Verkäufer die defekte Ware überhaupt zurückhaben wollte.
Der Anbieter der Ware ist gleichzeitig Hersteller der Ware. Also stellte sich für mich die Frage erst gar nicht, ob er die fehlerhafte Ware zurück haben wollte. Ich habe die Ware mit einer Beschreibung unaufgefordert zurückgeschickt - parallel dazu eine Mail.

Ich meine aber mal wo gelesen zu haben, dass wenn man was im Laden kauft und es ist fehlerhaft, dann muss man den Artikel auch wieder ZURÜCKBRINGEN - und diesen Aufwand vergütet einem auch niemand. Das entspräche dann dem Porto der Rücksendung.

Gruss Gustav
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BerndFfm
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#5 Re: Wer zahlt üblicherweise das Porto ?

Beitrag von BerndFfm »

Rundflieger hat geschrieben:Ich meine aber mal wo gelesen zu haben, dass wenn man was im Laden kauft und es ist fehlerhaft, dann muss man den Artikel auch wieder ZURÜCKBRINGEN - und diesen Aufwand vergütet einem auch niemand.
Der Händler schickt den defekten Artikel aber dann an den Hersteller, also zahlt der Händler in diesem Falle die Rücksendung.

Bei defekter Ware muss der der Lieferant alle Transportkosten bezahlen.

Grüße Bernd
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PeterLustich
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#6 Re: Wer zahlt üblicherweise das Porto ?

Beitrag von PeterLustich »

Also ich hatte letztens ein ähnliches Problem mit einem bekannten Alignhändler wegen defekter (Waren nicht fein ausgewuchtet.) Rotorblätter. Ich habe denen eine eMail geschrieben und gefragt wie wir das handhaben sollen, da ich ja nun das Rückwporto bezahlen muss oder ob man das irgendwie verrechnen kann oder ich die Versandkosten anderweitig zurückerstattet bekomme. Daraufhin wurde mir geantwortet das mir die Portokosten beim nächsten Einkauf gutgeschrieben werden. Ich also die Blätter zurückgeschickt auf meine Kosten und dann dafür in dem Rückpaket mit den getauschten Blättern zusätzlich einen Artikel bestellt (In Höhe der angefallenen Versandkosten versteht sich.), der mir dann kostenfrei mit in die neue Lieferung gepackt wurde. Die Versandkosten für die Zweitlieferung trug der bekannte Align Händler - somit bin ich +-0 aus der Sache rausgegangen und habe zusätzlich noch ein Ersatzteil erhalten, das ich mir auf kurz oder lang eh bestellt hätte. :D Also einfach mal fragen, meistens sind die Händler darauf erpicht den Kunden trotz solcher Dinge zu halten und kommen einem erfahrungsgemäß sehr oft entgegen. 8)

Ähnlich verhielt sich das bei einem defekten Rotorkopf für meinen Vibe 90. Meine Devise: Fragen kost ja nüx! :wink:

Ich habe bislang eigentlich NUR solche Erfahrungen gemacht - vorausgesetzt man fragt auch freundlich danach! 8)
"Du sollst nicht begehren deines nächsten Vibe!"
Greetz Timo
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Crizz
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#7 Re: Wer zahlt üblicherweise das Porto ?

Beitrag von Crizz »

In der regel ist der Käufer dafür verantwortlich, das die bemängelte Ware zum Verkäufer zurückgelangt. Sofern der VK nicht ausdrücklich unfreie Lieferung anbietet trägt der Verkäufer die Kosten für die Rückgabe ( beim Laden um die Ecke muß man halt hinlaufen, die holen das Zeug auch nicht beim Käufer ab ). Allerdings muß der VK die Kosten für die erneute Sendung der nachgebesserten oder ausgetauschten Ware tragen, da durch den Kaufvertrag ja auch zugesicherte Eigenschaften an das Produkt gekoppelt sind. Fehlen diese Eigenschaften ( Mangel ) ist der VK in der Haftung, das betrifft auch den erneuten Versand zum Kunden.

Es gibt VK, die sowas in ihren AGB explizit ausschließen - im Zweifel einen Fachanwalt mal anrufen und nachfragen, in wiefern das im jeweiligen Fall zulässig ist. Es gibt da rechtlcihe Unterschiede, zum Beispiel bei Spezailanfertigungen, bei denen der Kunde entgegen dem Auftrag nachträglich Eigenschaften reklamiert, die aber nach dem ursprünglichen Auftrag ausgeführt wurden ( Eindeutigkeit der Bestellung ).

Das ganze ist zum Teil recht zwiespältig, deshalb ist ein Fachanwalt im Fall des Falles der sichere Weg - viele nehmen für so ne kurze Auskunft nichtmal Gebühren und geben einem noch einen Tipp zur entsprechenden Quelle in den Gesetzestexten.
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