Ist so nicht korrekt.
Innerhalb der Garantiezeit ist der Händler in der Pflicht dem Käufer eine unsachgemäße Behandlung nachzuweisen um den Anspruch abzulehnen. Nach den 6 Monaten
Du meinst jetzt aber mit Garantiezeit die ersten sechs Monate der Gewährleistung. Garantie und Gewährleistung haben rein gar nichts miteinander am Hut. Garantie ist definitiv eine vollkommen freiwillige Leistung des Herstellers, was er da genau verspricht ist seine Sache.
zwischen 6 und 24 Moinaten muss der Händler das zwar auch, aber _DU_ musst nachweisen, dass das Teil an sich schuld war und nicht was anderes.
Das ist mir vollkommen neu. In den ersten sechs Monaten wird halt davon ausgegangen das der Fehler bei Gefahrenübergang (also bei Kauf) schon vorlag. Hier kann gewandelt, neugeliefert oder repariert werden. Je nach wunsch des Kunden. Danach ist IMHO immer noch so das der Verkäufer es zurücknehmen muss und drei versuche zum Nachbessern (sprich Reparatur) hat.
Wenn man sich das mal ansehen möchte:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/ ... rleistung/
Das ist von der IHK in erster Line an ihre Mitglieder gerichtet: Also die Ladenbesitzer/Verkaufer. Ich hatte den Spaß mit einem Saturnmarkt auch schon mal, ist auch vor Gericht geendet, aber nachweisen wo her der Fehler kam und wer ihn verschuldet hat war da definitiv nie das Thema. Btw.: Ich hab gewonnen!
Edit:
Also ich würde zum Verkäufer gehen und den auf seine Gewährleistungspflicht hinweisen. Wenn er die Existenz von Gewährleistung bestreitet wie es Saturn meiner Erfahrung nach gerne macht, leg ihm den Beitrag von der IHK hin.
Meiner Meinung nach hat er dich auch nur an RC-City verwiesen um sich das Porto zu sparen oder er wusste das es drüber keine Gewährleistung wie bei uns gibt und er nach 6 Monaten keine Ansprüche gegenüber RC-City hat. Was auch immer es war: Der wollte dich für dumm verkaufen.
Macht er es nicht Hilft die Verbraucherzentrale gerne mit Fachanwälten aus. Und da ich persönlich ziemliche Aversionen gegen diesen Typ Verkäufer hege, würde ich einen solchen auch in Anspruch nehmen wenn du rechtschutzversichert bist. Das wird nehmlich langsam zu einer Krankheit hier in Deutschland!