Modellflughalterhaftpflichtversicherung für Nichtverbrenner
#49 LuftVO: wo darf ich was in D-land fliegen
Jeder macht Fehler. Die Kunst ist, sie zu machen, wenn keiner zuschaut!
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnauze halten!
Gruss Jürgen
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnauze halten!
Gruss Jürgen
#50
Hallo !
Vor einiger Zeit habe ich gelesen das in der PHV keine Modelle mehr mitversichert sind, ab wann kann ich nicht genau sagen. Mal schauen ob ich die Zeitung noch finde. Aber das wird sich ja herausstellen wenn jemand mit PHV einen Schadensfall hat.
Meiner Meinung nach sind der Dmfv und der Aeroclub die erste Wahl, dort erhält man auch von Fachanwälten Rechtsschutz sollte man einmal Probleme haben.
Unser Hobby ist nicht gerade das Preisgünstigste - und ich verstehe nicht wen dann bei solch wichtigen Sachen wegen jedem Euro gejammert wird.
Bei uns auf dem Platz darf keiner mit PHV fliegen - haben die Mitglieder so beschlossen.
Tschüß Tilo
Vor einiger Zeit habe ich gelesen das in der PHV keine Modelle mehr mitversichert sind, ab wann kann ich nicht genau sagen. Mal schauen ob ich die Zeitung noch finde. Aber das wird sich ja herausstellen wenn jemand mit PHV einen Schadensfall hat.
Meiner Meinung nach sind der Dmfv und der Aeroclub die erste Wahl, dort erhält man auch von Fachanwälten Rechtsschutz sollte man einmal Probleme haben.
Unser Hobby ist nicht gerade das Preisgünstigste - und ich verstehe nicht wen dann bei solch wichtigen Sachen wegen jedem Euro gejammert wird.
Bei uns auf dem Platz darf keiner mit PHV fliegen - haben die Mitglieder so beschlossen.
Tschüß Tilo
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- Registriert: 14.02.2005 22:50:55
- Wohnort: Hengersberg/ Niederbayern
#51
Hallo!
Mal zur Klarstellung: Beim Modellflug ist eine Haftpflichtversicherung zweifellos genauso wichtig, wie der Sender oder der Akku!
Dazu mal ein kurzer Ausflug in die "Gesetztswelt":
Gemäss § 33 LuftVG ist der Halter eines Luftfahrzeuges schadensersatzpflichtig, wenn beim BETRIEB eines Luftfahrzeuges ein Schaden verursacht wird, Verschulden in irgendeiner Form ist NICHT Haftungsvoraussetzung ( Betriebsgefahr, bei Fahrzeugen besser bekannt).
Dazu ein Beispiel: A lässt seinen T-Rex in seinem Garten fliegen, plötzlich taucht das vierjährige Nachbarkind auf, dass über den Zaun geklettert ist, um zuzuschauen. A bemerkt es zu spät und erwischt das Kind am Kopf, dieses wird schwer verletzt und ist ein Pflegefall.
Hier ist ein Verschulden des A nicht ersichtlich, trotzdem haftet er für alle Schäden, ein Betrag der leicht die Millionengrenze übersteigt! Ein Mitverschulden des Kindes liegt nicht vor, da es mit 4 Jahren schuldunfähig ist, ob den Eltern Mitverschulden in Form einer Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann ist auch sehr zweifelhaft.
Sicher ein extremes Beispiel, es soll aber zeigen, wie leicht man sich beim Betrieb von Flugmodellen schadensersatzpflichtig machen kann!
Der Gesetzgeber verlangt nunmehr auch von Modellfliegern ohne Ausnahme, dass sie eine derartige Versicherung abschliessen, es handelt sich um eine sogenannte Pflichtversicherung. Dies deshalb, um sicherzustellen, dass im Schadensfall Ansprüche auch durchsetzbar sind, der Geschädigte soll also auch tatsächlich "sein Geld bekommen"!
Um die Versicherungpflicht auch durchzusetzen, gibt es § 58 I Nr. 15a LuftVG. Danach begeht jeder, der ein Modellflugzeug fliegen lässt, ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu haben eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbusse bis zu 25000.- € geahndet werden kann!
Wer also einfach "drauflosfliegt" begeht zum einen eine Ordnungwidrigkeit und kann sehr schnell ohne Verschulden Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sein, die im Einzelfall auch ganz erheblich sein können!
Magig-Herb
Mal zur Klarstellung: Beim Modellflug ist eine Haftpflichtversicherung zweifellos genauso wichtig, wie der Sender oder der Akku!
Dazu mal ein kurzer Ausflug in die "Gesetztswelt":
Gemäss § 33 LuftVG ist der Halter eines Luftfahrzeuges schadensersatzpflichtig, wenn beim BETRIEB eines Luftfahrzeuges ein Schaden verursacht wird, Verschulden in irgendeiner Form ist NICHT Haftungsvoraussetzung ( Betriebsgefahr, bei Fahrzeugen besser bekannt).
Dazu ein Beispiel: A lässt seinen T-Rex in seinem Garten fliegen, plötzlich taucht das vierjährige Nachbarkind auf, dass über den Zaun geklettert ist, um zuzuschauen. A bemerkt es zu spät und erwischt das Kind am Kopf, dieses wird schwer verletzt und ist ein Pflegefall.
Hier ist ein Verschulden des A nicht ersichtlich, trotzdem haftet er für alle Schäden, ein Betrag der leicht die Millionengrenze übersteigt! Ein Mitverschulden des Kindes liegt nicht vor, da es mit 4 Jahren schuldunfähig ist, ob den Eltern Mitverschulden in Form einer Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann ist auch sehr zweifelhaft.
Sicher ein extremes Beispiel, es soll aber zeigen, wie leicht man sich beim Betrieb von Flugmodellen schadensersatzpflichtig machen kann!
Der Gesetzgeber verlangt nunmehr auch von Modellfliegern ohne Ausnahme, dass sie eine derartige Versicherung abschliessen, es handelt sich um eine sogenannte Pflichtversicherung. Dies deshalb, um sicherzustellen, dass im Schadensfall Ansprüche auch durchsetzbar sind, der Geschädigte soll also auch tatsächlich "sein Geld bekommen"!
Um die Versicherungpflicht auch durchzusetzen, gibt es § 58 I Nr. 15a LuftVG. Danach begeht jeder, der ein Modellflugzeug fliegen lässt, ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu haben eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbusse bis zu 25000.- € geahndet werden kann!
Wer also einfach "drauflosfliegt" begeht zum einen eine Ordnungwidrigkeit und kann sehr schnell ohne Verschulden Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sein, die im Einzelfall auch ganz erheblich sein können!
Magig-Herb
#52
Hi,MisterPom hat geschrieben:Hallo !
Vor einiger Zeit habe ich gelesen das in der PHV keine Modelle mehr mitversichert sind, ab wann kann ich nicht genau sagen.
Zeitungen schreiben viel Mist.
Es gibt einige Versicherungsunternehmen, die überhaupt keine Modelle mit in die PHV reinnehmen. Es gibt andere, die zumindest Zusatztarife anbieten, die Modelle wieder einschliessen.
Meine geänderte Police habe ich erst vor zwei Monaten erhalten. Wäre der Heli wieder draussen, hätten die mir das mitgeteilt, weil ich den extra habe eintragen lassen.
Mit der Deckungssumme von 10 MIO bin ich besser versichert, als über den DMFV.
Aber, wie schon erwähnt. Ich habe den Heli explizit in die Police nachtragen lassen, weil mir Modellflugzeuge nicht ausgereicht hat.
Cu
Harald
- Dateianhänge
-
- gerling2.JPG (93.14 KiB) 340 mal betrachtet
#54
Hi Tilo,
hm, dann frage ich mich allerdings, warum die obigen Schnippsel heute noch so veröffentlicht sind.
Hast Du da irgend ne Quelle, wo ich das recherchieren könnte?
Das interessiert mich doch sehr.
Im Prinzip ist es mir wurscht. Solange ich keine anderslautende Mitteilung von Gerling bekomme bin ich versichert.
Ausserdem läuft meine Mitgliedschaft im DMFV noch bis zum 31.12. diesen Jahres.
Cu
Harald
hm, dann frage ich mich allerdings, warum die obigen Schnippsel heute noch so veröffentlicht sind.
Hast Du da irgend ne Quelle, wo ich das recherchieren könnte?
Das interessiert mich doch sehr.
Im Prinzip ist es mir wurscht. Solange ich keine anderslautende Mitteilung von Gerling bekomme bin ich versichert.
Ausserdem läuft meine Mitgliedschaft im DMFV noch bis zum 31.12. diesen Jahres.
Cu
Harald
- ER Corvulus
- Beiträge: 16688
- Registriert: 14.04.2005 23:17:06
- Wohnort: ziemlich hoch über Augsburg ;)
#55
das Zauberwort heißt hier "Neuverträge".
Nur weil da Flieger drin sind, dürfen sie Dich nicht außerordentlich kündigen - auf was anderes würde die Vertragsänderung zu Deinen Ungunsten ja hinauslaufen.
Und eine Änderung des Leistungsumfangs/der Versicherungsbestimmungen müssen die Dir Schriftlich mitteilen, mit ausreichender Frist zum Widerspruch (ist dann quasi die Kündigung?)
Bei neuen Verträgen sieht das wieder anders aus.
Grüße Wolfgang
Nur weil da Flieger drin sind, dürfen sie Dich nicht außerordentlich kündigen - auf was anderes würde die Vertragsänderung zu Deinen Ungunsten ja hinauslaufen.
Und eine Änderung des Leistungsumfangs/der Versicherungsbestimmungen müssen die Dir Schriftlich mitteilen, mit ausreichender Frist zum Widerspruch (ist dann quasi die Kündigung?)
Bei neuen Verträgen sieht das wieder anders aus.
Grüße Wolfgang
#58
Hallo !
Ich such mal den Artikel.
Aber du kennst ja den Spruch - Unwissenheit schützt vorm Zahlen nicht.
Und wenn es hart auf hart kommt dann ziehen sich Versicherungen doch sehr gern aus der Verantwortung zurück.
Also ich verlaß mich nicht auf eine Private Haftpflicht.
Tschüß
Ich such mal den Artikel.
Aber du kennst ja den Spruch - Unwissenheit schützt vorm Zahlen nicht.
Und wenn es hart auf hart kommt dann ziehen sich Versicherungen doch sehr gern aus der Verantwortung zurück.
Also ich verlaß mich nicht auf eine Private Haftpflicht.
Tschüß
#59
Hi,MisterPom hat geschrieben:Hallo !
Ich such mal den Artikel.
Aber du kennst ja den Spruch - Unwissenheit schützt vorm Zahlen nicht.
Und wenn es hart auf hart kommt dann ziehen sich Versicherungen doch sehr gern aus der Verantwortung zurück.
Also ich verlaß mich nicht auf eine Private Haftpflicht.
Tschüß
das wäre sehr nett

Das Fachteam hat mir mitgeteilt, dass selbst wenn dies jetzt nicht mehr möglich sei mein Versicherungsschutz solange besteht, bis die mir schriftlich mitgeteilt haben, dass die das Risiko rausnehmen müssen. Dann könne ich entscheiden, ob ich den Vertrag ganz kündigen, oder zu den veränderten Konditionen weiterführen will.
Im Prinzip ist es für mich selber egal, da ich noch den DMFV und in Zukunft den DAeC im Rücken haben werde.
Aber für andere, die nach Versicherungen und Alternativen suchen ist das sicher sehr wichtig und gut zu wissen.
Cu
Harald
#60
Hi,
also ich sehe das so - eine EU-Richtlinie ist eine Richtlinie - und kein Gesetz.
... außerdem müssen die Staaten ihre eigenen Gesetze jener Richtlinie anpassen - und erst wenn das geschehen ist, dann gilt diese Richtlinie auch im eigenen Land. ... solange Deutschland also nicht selber ein Gesetz rausgibt, daß das besagt - solange gilt diese Richtlinie auch nicht in Deutschland.
Und wie "ER Corvulus" schon sagt - das gilt dann nur für neue Verträge bzw. müßten die einem die Vertragsänderung schriftlich mitteilen.
MFG,
speedy
also ich sehe das so - eine EU-Richtlinie ist eine Richtlinie - und kein Gesetz.
... außerdem müssen die Staaten ihre eigenen Gesetze jener Richtlinie anpassen - und erst wenn das geschehen ist, dann gilt diese Richtlinie auch im eigenen Land. ... solange Deutschland also nicht selber ein Gesetz rausgibt, daß das besagt - solange gilt diese Richtlinie auch nicht in Deutschland.
Und wie "ER Corvulus" schon sagt - das gilt dann nur für neue Verträge bzw. müßten die einem die Vertragsänderung schriftlich mitteilen.
MFG,
speedy