GY 401 - Unterschiede Import & Nicht-Import

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Chris_D
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#16

Beitrag von Chris_D »

chubadu hat geschrieben:hallo sportfreunde,

ohne jetzt klugscheißern zu wollen, aber ich hab den kreisel für unter 130 einzeln gefunden(ich mach es dohoch :wink: ). original robbe!!!
Ohne klugscheissern zu wollen, aber den gibt`s auch schon unter 115 EUR und zwar als Import beim Händler meines Vertrauens :D
Das Teil ist das Gleiche, nur ohne das hässliche und überflüssige Garantiesiegel.

Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren gilt dort ganz genauso.
Lediglich auf die bei Robbe Ware eingeräumte, freiwillige und zusätzliche Garantie von 2 Jahren muss man bei Importware verzichten.
Gewährleistung und Garantie sind 2 Paar Schuhe die gerne verwechselt werden. :wink:

Mal abgesehen davon geht ein 401er sowieso nicht kaputt, solange kein Rotorblatt einschlägt. In dem Fall nutzt mir die Garantie auch nichts :wink:

Gruss
Chris
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chubadu
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#17

Beitrag von chubadu »

hallo chris,

zur gewährleistung: ich meinte damit auch, dass beschädigte(kratzer, funktionsstörungen etc.) ware, die im geschäft schon defekt war oder zumindest der zustand nicht einwandfrei ist, geliefert werden könnte. is mir selbst schon passiert. im falle einer geschäftsaufgabe siehts auch mit gewährleistungsansprüchen recht schlecht aus.

was den garantieanspruch betrifft sind die nach einer geschäftsaufgabe schlecht bis überhaupt nicht mehr geltend zu machen. hab einen kollegen, dem das mit einer importierten futaba-fernsteuerung(rc-car-bereich) so erging. zumal in dem fall weitere probleme mit zulassung etc. auftreten. und billiger war sie auch nicht viel. die anlage wurde nicht repariert.

richtig ist, dass das ding eh nicht kaputtgeht und irgendwann eh gegen ein höherwertiges modell gewechselt wird. und das vermutlich auch innerhalb der nicht abgelaufenen garantie.

wollt nur helfen und meine eigenen erfahrungen bzw. die von kollegen schildern.

gute nacht.

gruß
martin
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labmaster
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#18

Beitrag von labmaster »

Ich hatte das zwar schon mal in diesem Thread erwähnt, es scheint jedoch untergegangen zu sein.

Zur Klarstellung:
Der Gesetzgeber sieht eine zwingede Gewährleistung von 2 Jahren vor.
Hierbei regelt jedoch §476 BGB(Beweislastumkehr) eindeutig, dass die Beweislast für das nicht vorhandensein eines Sachmangels vor Gefahrenübergang (Kauf) nur innerhalb der ersten sechs Monate vom Händler zu erbringen ist. Anschliessend muss der Käufer das Vorhandensein des Mangels bei Gefahrenübergang beweisen.
Da dies für einen normalen Kunden (ohne entsprechendes Kapital für z.B. Gutachter ...) in den meisten Fällen praktisch unmöglich sein dürfte bedeutet dies im reellen Fall eine effektive Gewährleistungdauer von max. 6 Monate. (da iss nix mit 2 Jahren )

Und nun zur Garantie von Robbe:
Da Robbe dieser Umstand mit der Gewährlsitung klar ist, hat Robbe zur Steigerung der Kundenzufriedenheit eine eigene Gewährleistungsregelung (dann Garantie genannt) eingeführt, welche eben unabhängig vom Gesetzgeber 2 Jahre gibt. Hierbei ist Robbe relativ frei von irgendwelchen Verpflichtungen sollange diese nicht in den eigenen AGB's geregelt werden und auch nicht gegegen geltendes Recht (Gewährleistungsrecht (siehe oben) ...) verstoßen.



Grüße,
Walter
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