Bewertungsfrist bei ebay

Rundflieger
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#1 Bewertungsfrist bei ebay

Beitrag von Rundflieger »

Moin moin,

weiss jemand, wie lange aktuell der Zeitraum ist, innerhalb man bei ebay einen Verkäufer bewerten kann ?
Mich hält da nämlich jemand schon über 6 Wochen hin ...
Finde bei google keine aktuellen Informationen - und bei ebay gleich gar nix.

Gruss Gustav
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Crizz
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#2 Re: Bewertungsfrist bei ebay

Beitrag von Crizz »

Ich glaub mehr wie 4 Wochen is net mehr, ds wurde schon paarmal reduziert. Wenn derjenige keien abgeben will, ist das sein Ding. Er hat keine Verpflichtung dazu. Und keine Bewertung ist besser als ne negative.
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Tafty
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#3 Re: Bewertungsfrist bei ebay

Beitrag von Tafty »

Also wie ich das mal erfahren habe, gibt es wie schon von chrizz erwähnt, keine Verpflichtung eine Bewertung abzugeben...
Man kann das MicroBeast auch mit DS821 TS-Servos fliegen, hingegen aller erwartungen reicht sogar der Standard BEC aus.. :P

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Goldfussel
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#4 Re: Bewertungsfrist bei ebay

Beitrag von Goldfussel »

Wie oben schon geschrieben gibt es keine Bewertungpflicht.
Bewertungen können aber bis 90 Tage nach dem Deal abgegeben werden.

Gruß Fussel
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Rundflieger
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#5 Re: Bewertungsfrist bei ebay

Beitrag von Rundflieger »

Vielleicht habe ich mich etwas ungeschickt ausgedrückt: es liegt mir nicht daran, jetzt unbedingt jemand bewerten zu wollen. Sondern da hat mir einer was aus der Mülltonne angedreht und nun kommt - obwohl zugesagt - mein Geld nicht, nachdem ich den Schrott per Einschreiben zurückgeschickt habe. Nun das alte Sauspiel: seit 4 Wochen keine Antwort mehr - weder per Mail, noch am Telefon ...

Wenn schon mein Geld am A.... ist, dann soll derjenige wenigstens noch eine Bewertung bekommen, die sich gewaschen hat. Die Frist dazu möchte ich nicht versäumen. Fristen werden bisher gehandelt: 4 Wochen, 60 und 90 Tage ...

Wer bietet mehr ?

Gruss Gustav
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Crizz
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#6 Re: Bewertungsfrist bei ebay

Beitrag von Crizz »

Was sagt Ebay dazu ? Den Vorfall gemeldet ? Zur Not hilft dir die Kripo weiter, Abtl. Internetdelikte. Wenn du ihm schriftlich Frist gesetzt hattest und bisher nix passiert ist kann man das schon machen, indem man wegen Betrugsverdacht anzeigt. Das Thema hatten wir schon paarmal in den letzten Jahren, solche Anbieter sterben leider nie aus. Die Damen und Herren der Polizeistationen können da schon zur Beschleunigung beitragen, wenn erstmal das nette Wägelchen mit den blauen Lichtlein auf dem Dach vor der Wohnungstür steht sind solche Zeitgenossen mitunter sehr bestrebt, das ganze ohne Staatsanwalt geregelt zu bekommen.
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Skyfox_Ks
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#7 Re: Bewertungsfrist bei ebay

Beitrag von Skyfox_Ks »

Definitiv 60 Tage hast Du zum Bewerten Zeit
H I E R
ist der Link :D
Gruß Thomas

Heli-IG-Kassel
Rundflieger
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#8 Re: Bewertungsfrist bei ebay

Beitrag von Rundflieger »

Das war der Link, den ich vergeblich gesucht habe - vielen Dank ...
Bei 60 Tagen habe ich noch knapp 2 Wochen Zeit.

Bei ebay melden halte ich für vergebene Liebesmüh: hatte schon mal so'ne Geschichte, wo ich Schrott für Geld bekommen habe und letzeres bis heute nicht gesehen habe. Das einzige, was ebay getan hat, war meine neg. Bewertung zu entfernen. Seither weiss ich, auf welcher Seite ebay steht - wenn die sich überhaupt mal rühren ...

Polizei o.ä. will ich mal aussen vor lassen. Dafür ist alles 'ne Nummer zu klein.

Weiss eigentlich jemand, wie das aktuell mit den Rachebewertungen ist ?
Habe irgendwo mal gelesen, dass Verkäufer keine Bewertung mehr abgeben dürfen ...

Gruss Gustav
Zuletzt geändert von Rundflieger am 29.11.2009 11:07:54, insgesamt 1-mal geändert.
helihopper

#9 Re: Bewertungsfrist bei ebay

Beitrag von helihopper »

Rundflieger hat geschrieben:dass Verkäufer keine Bewertung mehr
Keine negativen Bewertungen.


Cu

Harald
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#10 Re: Bewertungsfrist bei ebay

Beitrag von Rundflieger »

Das ist gut - dann kann ich dem mal richtig den Kopf waschen !
Und danach schauen, ob ebay das wieder entfernt ...

Gruss Gustav
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TREX65
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#11 Re: Bewertungsfrist bei ebay

Beitrag von TREX65 »

Rundflieger hat geschrieben:angedreht und nun kommt - obwohl zugesagt - mein Geld nicht,
Frist setzen, 10Tage, Schreiben als Einschreiben, nach den 10 Tagen gleich zum Anwalt der Vertragsrecht vertritt. Ich hatte das mit einem Paketdienst. Leider half nur der Gang zum Anwalt.
Gruß

Michael
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#12 Re: Bewertungsfrist bei ebay

Beitrag von speedy »

Rundflieger hat geschrieben:Polizei o.ä. will ich mal aussen vor lassen. Dafür ist alles 'ne Nummer zu klein.
Die Polizei muß auch Anzeigen nachgehen, wo es sich nur um 1 Euro handelt. Ist deren Pflicht - vor Gericht oder so würde das natürlich wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.


MFG
speedy
Zuletzt geändert von speedy am 29.11.2009 15:24:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Tafty
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#13 Re: Bewertungsfrist bei ebay

Beitrag von Tafty »

Mal um auf die "Geringfügigkeit" zurückzukommen...

Ich denke, Leute die solche Nummern abziehen, sind keine Einzeltäter, und somit würde es nicht nur dir helfen, sondern auch allen anderen eBay-Usern...



Aber letztlich ist es eh deine Entscheidung, ob du ihm DEIN GELD schenkst, oder ob du zur Polizei gehst...
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Crizz
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#14 Re: Bewertungsfrist bei ebay

Beitrag von Crizz »

Für sowas braucht man keinen Anwlt, Internetbetrug ist ein Delikt, bei dem öffentliches Interesse besteht - ergo interessiert es die Staatsanwaltschaft, und der Weg zur Kripo ist schneller und meist effektiver als der eines Zivilverfahrens über nen Anwalt. Das steht dir zwar auch noch zu, aber wäre nur im Fall von Schadensersatzansprüchen sinnvoll - sonst verdient der Anwalt nur daran, dir bringt es bei Kleinbeträgen rein garnix, solange keine höheren Folge"schäden" durch die ganze Sache gab.
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Paulus

#15 Re: Bewertungsfrist bei ebay

Beitrag von Paulus »

Crizz hat geschrieben:Für sowas braucht man keinen Anwlt, Internetbetrug ist ein Delikt, bei dem öffentliches Interesse besteht - ergo interessiert es die Staatsanwaltschaft, und der Weg zur Kripo ist schneller und meist effektiver als der eines Zivilverfahrens über nen Anwalt. Das steht dir zwar auch noch zu, aber wäre nur im Fall von Schadensersatzansprüchen sinnvoll - sonst verdient der Anwalt nur daran, dir bringt es bei Kleinbeträgen rein garnix, solange keine höheren Folge"schäden" durch die ganze Sache gab.
Kripo und Staatsanwalt sind nicht die Bohne effektiver. Denn ohne Zivilverfahren bekommt der Geschädigte sein Geld nicht zurück. Eine Anzeige ist allerdings der erste Schritt bei einer Zivilklage. Aber ohne selber klagen bekommt man halt auch kein Geld.
ABER hier steht nicht ein Wort über den Preis. Für 30€ wäre es Zeit+Geld Verschwendung zu einem Anwalt zu rennen. Bei 300€ kann man das schon mal versuchen.
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