Meine Erfahrung zeigt, das die sich schon was einfallen lassen. Da wird mal eben ein Streifenwagen von den ortsansässigen Kollegen hingeschickt und der Betroffene befragt, was er zu der Sache vorzubringen hätte, weil ne Strafanzeige vorliegt.
Hab das selber bei 2 Kandidaten durch, binnen 4 Tagen waren die Sachen vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft fragt dann obligatorisch, ob man an einer Weiterverfolgung interessiert sei, wenn man dan verneint wird das Verfahren eingestellt und gut ist. Wenn ich zum Anwalt renne schreibt der erstmal ein Briefchen, das ohnehin ignoriert wird, Fristen verstreichen weiter, und bis ne Klage durch ist geht ne Menge Zeit drauf.
Deshalb sollte man ruhig die Kriminalbeamten bei sowas mit den Fakten mal vertraut machen, manchmal sind auch dickere Dinger dabei, die man selber nicht mitkriegt, und Internetbetrug ist bei weitem kein Kavaliersdelikt.
Bewertungsfrist bei ebay
#16 Re: Bewertungsfrist bei ebay
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#17 Re: Bewertungsfrist bei ebay
Nachtrag: Habe den Vorfall am Wochenende nun doch bei ebay gemeldet. Es folgte ein Sack voller "Maschinen-Mails" an beide Seiten. Hat komischerweise geholfen. Gestern kam die Mail, dass mein Geld nun überwiesen wäre - und heute wurde es tatsächlich auf meinem Konto gutgeschrieben. Offensichtlich muss man manchen Zeitgenossen erst in den Hintern treten ...
Bleibt noch die Frage, ob und wie ich den Knaben nun bewerten werde.
Gruss Gustav
Bleibt noch die Frage, ob und wie ich den Knaben nun bewerten werde.
Gruss Gustav
#18 Re: Bewertungsfrist bei ebay
Ich würde neutral bewerten und im Text auf die Unstimmigkeiten hinweisen. Schließlich war es mit an dir, den Vorfall schon früher zuu melden und deine Wartezeit zu verkürzen....
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#19 Re: Bewertungsfrist bei ebay
Genauso habe ich es auch gemacht - obwohl mir der Sinn eigentlich nach negativ stand. Wenn ich was nicht leiden kann, dann das, dass ich meinem Geld hinterherlaufen muss ...Crizz hat geschrieben:Ich würde neutral bewerten und im Text auf die Unstimmigkeiten hinweisen ...
Heute nun kommt eine Mail von dem Anbieter, ebay würde ihm nun wegen meiner NEUTRALEN Bewertung seinen Account einschränken - er evtl. keine weiteren Artikel mehr verkaufen dürfe. Ebay sei die einzige Möglichkeit, womit er seinen Lebensunterhalt bestreiten könne. Ich solle doch meine Bewertung zurücknehmen - er sei sogar bereit, mir dafür etwas zu bezahlen.
Komisch - denn nach meiner Erfahrung kümmert sich ebay herzlich wenig um "Unregelmässigkeiten" auf ihrer Handelsplattform. Und um kleine Fische schon zweimal nicht.
Gruss Gustav
#20 Re: Bewertungsfrist bei ebay
Ich halte das Verhalten für etwas fragwürdig - wie du es aber nun weiter auslegst, was du daraus machst und welchen Nutzen auf welchem Weg du vielleicht noch ziehen möchtest oder nicht - dazu möchte ich mich aus rechtlichen Gründen an dieser Stelle nicht äußern. Das sollte auch m.E. keine Basis für Umfragen oder Diskussionen bilden, sondern alleine in deinem Entscheidungsbereich bleiben.
Aber es ist schon richtig : auch eine neutrale Bewertung kann zum Verlust des Accounts führen, da nur der Prozentsatz der POSITIVEN Bewertungen ausschlaggebend ist, ob jemand vom Handel bei Ebay ausgeschlossen wird. Er muß sein Punktekonto ja schon reichlich strapaziert haben...
Aber es ist schon richtig : auch eine neutrale Bewertung kann zum Verlust des Accounts führen, da nur der Prozentsatz der POSITIVEN Bewertungen ausschlaggebend ist, ob jemand vom Handel bei Ebay ausgeschlossen wird. Er muß sein Punktekonto ja schon reichlich strapaziert haben...
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#21 Re: Bewertungsfrist bei ebay
Eben nicht, der hatte - und hat immer noch - 100% positiv bei knapp 400 Bewertungen.Crizz hat geschrieben:Er muß sein Punktekonto ja schon reichlich strapaziert haben...
Schon deshalb wunderte es mich, wie der mich hingehalten hat.
Nun, ich werde mit gleicher Münze zurückzahlen: keine Antwort - fertig !
Gruss Gustav