Markus21xxx hat geschrieben:Sundog hat geschrieben:
Nee, EMS ging nicht mehr, da das zu schwer war. War per AirParcel (36 Euro).
Das Thema Zoll und Versand ist in Hamburg klar definiert. Ist über 22 Euro Warenwert mit zu verzollen, so
sagt es auch das Zollgesetz (hab mich damit schon länger befasst). Zollstellen die das nicht mit berechnen
riskieren ein Diziplinarverfahren und wenn das bei Euch so ist, dann habt ihr bisher riesen Glück....
Über 22 Euro ist zu verzollen oder ist nur die Einfuhrsteuer zu bezahlen?
ich habe bei einem Warenwert von 95$ nur Einfuhrsteuer gezahlt - Keinen Zoll. Der wäre erst ab einem Wert von 150 Euro zustande gekommen.
Die Portokosten sind bei einer Privatperson herauszurechnen, nur bei Gewerbetreibenden werden sie mit eingerechnet. Daher ist darauf zu achten. Der Zoll Dresden hatte es bei meiner allerersten Bestellung mit eingerechnet. Ich hätte widerspruch einlegen müssen... finde aber gerade die Unterlagen nicht (Küchenchaos), die man 10!!! Jahre aufheben muß. Wußtet Ihr das?
Ich war letzte Woche Freitag in Mölln bei Zoll.
Das hatte die Zollbeamtin mir das so erklärt.
zum 10000000000 male

:
bis 22 Euro
Warenwert = nix abzuführen
bis 150 Euro
Warenwert = Warenwert + Porto = dafür sind 19% Einfuhrumsatzsteuer abzuführen
über 150 Euro
Warenwert = Warenwert + Porto = dafür sind 19% Einfuhrumsatzsteuer und ca. 3% Zoll gebühren abzuführen
Das Porto ist immer Bestandteil der zu verzollenden Ware, da die Beförderungskosten nicht in D besteuert wurden.
Die Post/DHL/UPS/etc. zahlen auf Ihr Beförderungsentgelt auch Steuern, daher sind bei einer Sendung aus dem
Ausland diese auch zu versteuern. Ist leider so und nicht zu ändern.
Man kann versuchen, das der VERSENDER auf die Zollerklärung draufschreibt: "C&F =
Ort, Germany" dann wird das Porto nicht
für die Berechnung der Steuern zu Grunde gelegt und somit spart man dann die Steuern dafür, aber ob sich das bei unsern niedrigen
Portoentgelten lohnt ist die andere Frage.....
Ich rechne diese Kosten auf jeden Fall immer mit rein, bevor ich bestelle..... Und eigentloch muss ich selbstversteuern, wenn ich eine
Ware aus dem Ausland bekomme, die nicht versteuert wurde, da ich mich sonst der Steuerhinterziehung strafbar mache, wenn ich das
nicht angebe.....