Knöllchen gerechtfertigt? *erledigt*
#16 Re: Knöllchen gerechtfertigt? *erledigt*
Hallo Avalon,
einen Radarwarner zu betreiben oder mitzuführen ist verboten. Eine Software die durch einen Ton vor Radarfallen warnt ist auch verboten.
Eine Karte mit eingezeichneten Blitzern ins Auto zu legen oder die Blitzer im Internet zu veröffentlichen ist erlaubt.
Eine Karte auf dem PDA mit eingezeichneten Radarfallen ist da so ein Grenzbereich, ich bin sicher dass es da noch keine Entscheidungen gibt.
Wenn das Gerät kontrolliert werden würde würde man das ja von aussen nicht sehen ohne genauen Kenntnisse.
Aber Du hast Recht, am besten nicht erwischen lassen.
Grüße Bernd
einen Radarwarner zu betreiben oder mitzuführen ist verboten. Eine Software die durch einen Ton vor Radarfallen warnt ist auch verboten.
Eine Karte mit eingezeichneten Blitzern ins Auto zu legen oder die Blitzer im Internet zu veröffentlichen ist erlaubt.
Eine Karte auf dem PDA mit eingezeichneten Radarfallen ist da so ein Grenzbereich, ich bin sicher dass es da noch keine Entscheidungen gibt.
Wenn das Gerät kontrolliert werden würde würde man das ja von aussen nicht sehen ohne genauen Kenntnisse.
Aber Du hast Recht, am besten nicht erwischen lassen.
Grüße Bernd
Mein Hangar: 4#3B, Mini Titan und Logo 500 V-Stabi
Meine Heli-Seiten : http://www.heli-technik.de und http://www.partyfotos.de/heli
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#17 Re: Knöllchen gerechtfertigt? *erledigt*
Irgendwie ist unsere Rechtsprechung da auch mal wieder sehr ambivalent.BerndFfm hat geschrieben:einen Radarwarner zu betreiben oder mitzuführen ist verboten. Eine Software die durch einen Ton vor Radarfallen warnt ist auch verboten.
Ich meine, auf "seinen" Strecken kennt man die Stationären, und im Radio melden alle möglichen Sender ihre Flitzer-Biltzer.
Und eine Software ist dann verboten?
- ER Corvulus
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- Wohnort: ziemlich hoch über Augsburg ;)
#18 Re: Knöllchen gerechtfertigt? *erledigt*
Bei meinem Becker (ca 2jahre alt) war ein "Beipackzettel" dabei mit nem link auf ein Radar-POI dass in D nicht benutzt werden dürfe. Ganz dick fett gedruckt dass man das zwar installieren könne (war für ganz EU) aber die verwendung in D usw. Nix von "vielleicht".
Wundert mich insofern, dass so SW offiziell (im Karton) liegt (bzw der Link), wenns verboten ist. Andererseits - wenn dann einer sowas aufm Navi hat (und erwischt wird) ist er halt gewarnt worden.
(und sucht nicht auf Naviz.Com wo er dann zufällig auch gleich gekrackte Karten findet statt die offiziellen für mehr als Gerätepreis incl Karten zu kaufen )
Und - wenn dein Navi bei Radar piept - dann ist da wohl irgendeine Software drinn, die das piepsen lässt
Grüsse Wolfgang
Wundert mich insofern, dass so SW offiziell (im Karton) liegt (bzw der Link), wenns verboten ist. Andererseits - wenn dann einer sowas aufm Navi hat (und erwischt wird) ist er halt gewarnt worden.
(und sucht nicht auf Naviz.Com wo er dann zufällig auch gleich gekrackte Karten findet statt die offiziellen für mehr als Gerätepreis incl Karten zu kaufen )
Und - wenn dein Navi bei Radar piept - dann ist da wohl irgendeine Software drinn, die das piepsen lässt
Grüsse Wolfgang
#19 Re: Knöllchen gerechtfertigt? *erledigt*
Der Handel und Verkauf und der Kauf von Radarwarnern ist ja auch erlaubt. Nur das Mitführen im Auto ist verboten.
Grüße Bernd
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#20 Re: Knöllchen gerechtfertigt? *erledigt*
Einfach an die Spielregeln halten und juut is.
Die 20 Ocken sind zwar ärgerlich, aber kein Beinbruch.
Cu
Harald
Die 20 Ocken sind zwar ärgerlich, aber kein Beinbruch.
Cu
Harald
#21 Re: Knöllchen gerechtfertigt? *erledigt*
Mache ich ja.helihopper hat geschrieben:Einfach an die Spielregeln halten und juut is.
Dachte ich. Beim erreichen des Schildes vom Gas ...
OK, man lernt nie aus.
#22 Re: Knöllchen gerechtfertigt? *erledigt*
schon in der Schule die das fahren lehrt erfährt man..... die Geschwindigkeit gilt ab dem Schild
- steffen 2.0
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#23 Re: Knöllchen gerechtfertigt? *erledigt*
Wobei man tatsächlich noch länger mehr als auf dem Schild steht fahren kann, ich habs selbst ausprobiert!
Na ja, aber bei 20€ würd ich nocht nicht meckern, lieber als Lehrgeld verbuchen und nächstes mal noch mehr nach Blitzern gucken.
Na ja, aber bei 20€ würd ich nocht nicht meckern, lieber als Lehrgeld verbuchen und nächstes mal noch mehr nach Blitzern gucken.
BL rocks!
- ER Corvulus
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#24 Re: Knöllchen gerechtfertigt? *erledigt*
das ist aber auch soo gemein mit diesen Schildern ... da donnert man friedlich mit knapp 250 nachts über die BAB - und schwups kommt so ein lächerlich kleines "Springschild" wo 120 drauf steht ausm Gebüsch geflitzt. hat man gerade noch ein runden Schatten ausm Augenwinkel erhascht - machts schon "Blitz"
Wolfgang
Wolfgang
#25 Re: Knöllchen gerechtfertigt? *erledigt*
Das muß aber bei Deinem rollenden Aschenbecher 250km/2h heißenER Corvulus hat geschrieben:... da donnert man friedlich mit knapp 250 nachts über die BAB ...
- ER Corvulus
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#26 Re: Knöllchen gerechtfertigt? *erledigt*
.. verrate doch nicht immer alles
(Tacho hört eh bei 180 auf - dann kommt nur noch ein "bischen" wenn er gut drauf ist. Schnell mit der Fuhre ist sowieso pures Adrenalin ... ab 150 gehen die Ausstellfenster zu, ab ca 170 klappen die Spiegel an , rennt jeder Bodenwelle nach... kein Image auf der linken Spur ..... )
(Tacho hört eh bei 180 auf - dann kommt nur noch ein "bischen" wenn er gut drauf ist. Schnell mit der Fuhre ist sowieso pures Adrenalin ... ab 150 gehen die Ausstellfenster zu, ab ca 170 klappen die Spiegel an , rennt jeder Bodenwelle nach... kein Image auf der linken Spur ..... )
#27 Re: Knöllchen gerechtfertigt? *erledigt*
Ja klar - das muß so ... Vorbereitungen für ne High Speed Fahrt ... weniger Widerstand = schneller unterwegs.ER Corvulus hat geschrieben:ab 150 gehen die Ausstellfenster zu, ab ca 170 klappen die Spiegel an
MFG
speedy