Aeroworker hat geschrieben:jo, dich meinte ich....... aber wenn du bei der Agnetur arbeitest hast doch nur den halben einblick?
Richtig, genau das wollt ich damit ausdrücken, nicht das noch jemand auf die Idee kommt, ich könnte sein Alg 2 durchrechnen, so weit reichts dann nicht

Aber damit du mich nicht falsch verstehst, ich seh die Sache genauso wie du - deshalb ist das Thema hier ja überhaupt erst ins Rollen gekommen!
Aeroworker hat geschrieben:mein Recht ist....??? habe ich nie gefunden
Ich schau mir morgen mal die Alg 2 Merkblätter an, bei uns sind die "Rechte" im Merkblatt 3 Festgehalten, genauer gesagt die Leistungen der Agentur und die Vorraussetzungen, ergänzend dazu, gibts nochmal ein etwas dickeres Merkblatt, in dem das ausführlicher aufgelistet ist.
Aeroworker hat geschrieben:"Ja! das ist bei uns mit dem Monatswechsel gekoppelt!"...... Sorry...... ich weiß nicht wer sich sowas ausdenkt..... Kann auch sicher kein aktueller Mitarbeiter etwas dafür........ aber sag mal ehrlich.... ist das normal??
Auch hier kann ich wieder nur beschreiben wie es sich beim Alg 1 verhält, da sieht das so aus, dass es eigentlich egal ist, wann es ausgezahlt wird, nur muss der Arbeitgeber dass spätestens bis zum 15. des Folgemonats bescheinigen, da im Regelfall nur ein Freibetrag von 165€ pro Monat exisitert. Was darüber liegt wird sozusagen vom Arbeitslosengeld abgezogen. Das Arbeitslosengeld wird bei uns meist um den 24. rum angewiesen, überwiesen aber erst am vorletzten Werktag im Monat, alle Änderungen, die nach dem 24. bekannt werden, können somit nicht mehr berücksichtigt werden (Arbeitsaufnahmen, Nebeneinkommen, aber auch Sperrzeiten etc.) und werden dann ggf. zurückgefordert, oder wenn der Leistungsanspruch weiterhin besteht, mit der nächsten Auszahlung abgerechnet.