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Rundflieger
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#1 [erledigt]
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Zuletzt geändert von Rundflieger am 28.02.2010 20:31:52, insgesamt 1-mal geändert.
#2 Re: Mal 'ne Frage zum Grundfreibetrag
Servus,
dieser Grundfreibetrag ist steuerfrei, es müssen also keine Abgaben entrichtet werden. Die freiwillige Krankenversicherung oder evtl. Altersvorsorge (Lebensversicherung) sind Vorsorgeaufwendungen und werden von diesem Freibetrag abgezogen. Ebenso sind die Nebenkosten der Eigentumswohnung wie Mietgeld, Rücklagen der Eigentümergemeinschaft usw. von diesem Freibetrag abzuziehen.
Trotzdem muss man ggü. dem Finanzamt eine Steuererklärung abgeben und mit Belegen nachweisen, daß man eben nicht mehr verdient. Und die Kosten für diese Belege wie Quittungsblock, Kugelschreiber, Kopierkosten usw. können von dem Freibetrag genau so wie Wegekosten, Busfahrt zum sanierungsbedürftigen Garten auch abgezogen werden.
Das mal im Groben.
Und schönen Gruß an Deine Bekannte: Es ist leider nicht mehr so selbstverständlich, daß jemand so sich selbst bemüht und nicht nur dem Sozialamt etwas abverlangen will.... Deshalb, brav so !
MfG
Jochen
dieser Grundfreibetrag ist steuerfrei, es müssen also keine Abgaben entrichtet werden. Die freiwillige Krankenversicherung oder evtl. Altersvorsorge (Lebensversicherung) sind Vorsorgeaufwendungen und werden von diesem Freibetrag abgezogen. Ebenso sind die Nebenkosten der Eigentumswohnung wie Mietgeld, Rücklagen der Eigentümergemeinschaft usw. von diesem Freibetrag abzuziehen.
Trotzdem muss man ggü. dem Finanzamt eine Steuererklärung abgeben und mit Belegen nachweisen, daß man eben nicht mehr verdient. Und die Kosten für diese Belege wie Quittungsblock, Kugelschreiber, Kopierkosten usw. können von dem Freibetrag genau so wie Wegekosten, Busfahrt zum sanierungsbedürftigen Garten auch abgezogen werden.
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Jochen
Ich versuche zur Zeit ohne Facebook neue Freunde zu gewinnen.
Täglich laufe ich also auf die Straße und schreie um mich herum, was ich gekocht habe, was ich gegessen habe, was ich eingekauft habe, wo ich bin, was ich gerade mache, wie ich mich fühle, wann ich aufs Klo gehe ...
Ich stubse jeden an, der mir über den Weg läuft und gröle laufend "gefällt mir....gefällt mir nicht"...
Nicht ohne Erfolg!
Zur Zeit habe ich 4 Follower: 2 Polizisten, einen Psychiater und einen Yorkshire-Terrier...
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helihopper
#3 Re: Mal 'ne Frage zum Grundfreibetrag
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Zuletzt geändert von helihopper am 28.02.2010 14:50:59, insgesamt 1-mal geändert.
#4 Re: Mal 'ne Frage zum Grundfreibetrag
Ist das inzwischen eindeutiger gekennzeichnet ? Als ich das damals vor 10 Jahren ausgefüllt habe (oder war es beim Zettel der IHK), da dachte man, man muß da an der Stelle nen Kreuz machen, damit man in der Regelung ist, aber man durfte ihn da gerade nicht machen - konnte man total falsch interpretieren den Text zum Kreuz, wenn man nicht drauf achtet bzw. es nicht genauer weiß.helihopper hat geschrieben:Da ankreuzen, dass man die "Kleinuinternehmerregelung" in Anspruch nimmt
Ähm ... du weißt es ja richtig, aber damit das nicht falsch verstanden wird - als Kleinunternehmer gibt man eine Einnahmen/Ausgabenübersicht ab "und gut". Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer zahlt man als Kleinunternehmer nicht ans Finanzamt - darf diese aber auch nicht auf den Rechnungen abrechnen bzw. mit einberechnen. ... also selbst der übliche Text "inkl. MwSt." ist nicht erlaubt, weil man die eben nicht berechnen darf. Erst wenn man über die genannten 17500 jährlich kommt, muß man dann Mehrwertsteuer abrechnen bzw. auch auf der Rechnung/im Betrag weitergeben und ausweisen - aber dann fällt auch die Kleinunternehmerregelung weg.helihopper hat geschrieben:Dann muss man jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung abgeben
MFG
speedy
#5 Re: Mal 'ne Frage zum Grundfreibetrag
Was auch recht nützlich sein kann, den Steuerberater seines Vertrauens kontaktieren.
Weil spätesten wenn es um Umsatzsteuer etc. geht, sollte man nen Fachmann zu Hilfe ziehen.
Weil Steuerrecht in Deutschland mal einfach richtig kompliziert ist.
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Rundflieger
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#6 Re: Mal 'ne Frage zum Grundfreibetrag
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Zuletzt geändert von Rundflieger am 28.02.2010 20:29:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Rundflieger
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#7 Re: Mal 'ne Frage zum Grundfreibetrag
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Zuletzt geändert von Rundflieger am 28.02.2010 20:30:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Paulus
#8 Re: Mal 'ne Frage zum Grundfreibetrag
Legal gar nicht wenn es um Geld geht, nur für Gegenleistungen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachbarschaftshilfe
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#9 Re: Mal 'ne Frage zum Grundfreibetrag
Hat doch Harald oben geschrieben - "hauswirtschaftliche Tätigkeiten" - und ein Garten gehört doch auch zu einem Haus - in einem Gewerbeschein kannst du alles mögliche angeben. Probleme gibt es nur, wenn durch irgendwelche der genannten Tätigkeiten irgendwelche Auflagen oder so erfüllt werden müssen. Also z.B. wenn du Mülldeponie angibst oder so, wird das Gewerbeamt oder sonst ein Amt, das sich angesprochen fühlt, dir sicherlich Auflagen machen.Rundflieger hat geschrieben:Denn Kinder und Blumen wird kaum in ein und demselben Gewerbe abbildbar sein.
Müssen nicht, aber das schmälert den Gewinn und somit die zu zahlenden Steuern.Rundflieger hat geschrieben:Und Sie muss den Bon von
Damit man nach 10 Jahren noch weiß soweit ich weiß. Alles was mit dem Geschäft zusammen hängt muß 10 Jahre aufgehoben werden.Rundflieger hat geschrieben:nach einem Jahr noch weiss
Solange sie in der Kleinunternehmerregelung ist, kann man das auch gut alleine hinbekommen. Einfach alle Ausgaben und alle Einnahmen zusammen rechnen und auflisten, so daß es plausibel ist (einfach ne Excel-Tabelle anlegen und gut) - mehr macht der Steuerberater auch nicht. Man sollte natürlich dann auch selber darauf achten, daß bei Ausgaben die Grenzen eingehalten werden, ab wann man das Teil über mehrere Jahre Abschreiben muß. (da drunter kann man die komplette Rechnung mit einmal in die Ausgaben reinschreiben) Oder Bewirtungskosten müssen auch aufgeschlüsselt werden.Rundflieger hat geschrieben:Und einen Steuerberater auch noch einschalten
Gab es da nicht einen Freibetrag den man verdienen darf ohne das steuerlich oder so anmelden zu müssen ?Paulus hat geschrieben:Legal gar nicht wenn es um Geld geht, nur für Gegenleistungen.
MFG
speedy
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helihopper
#10 Re: Mal 'ne Frage zum Grundfreibetrag
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Zuletzt geändert von helihopper am 28.02.2010 14:51:22, insgesamt 1-mal geändert.
#11 Re: Mal 'ne Frage zum Grundfreibetrag
http://bundesrecht.juris.de/schwarzarbg_2004/__1.htmlRundflieger hat geschrieben:Noch was in eigener Sache:
Wenn ich nun keine Lust habe, meine Hecke zu schneiden, denn der Nachbar (mit der gleichen Hecke) kann das besser, wie kann ich den LEGAL beauftragen? Aufwand wäre ca. ein halber Tag plus noch was für seine Maschine, die er sich für seine Hecke angeschafft hat. Kann wohl nicht sein, dass ich den anmelden muss, oder der wegen meiner Hecke ein Gewerbe anmelden muss - oder doch ?
Wie sind denn solche Dinge geregelt ?
- T-Rex 450 SE: Scorpion -8; 14er Ritzel; Jazz; 3xHS65HB; S9650; Gy401; R607FS
- T-Rex 450 CDE mit UH-1C-Rumpf im Bau: 430L; 4xHS56; Gy401; Schulze 8.35
- T-Rex 500: Scorpion 3026-1600; BL60G; 3xS9650; AC-3X; BLS-251; R617FS
- T-Rex 700N: OS 91 SZ-PS; TS: 3*JR8717; Gas: S9254; LTG/LTS-6100; MultiGov Pro; ReactorX; R6008HS
- Hornet X3D; Micron V2; Blade mSR; Piccolo V2
- diverse Simulatoren: lieber Sim statt E
- diverse Flächenflieger
- T8, FF-7 FASST, FX-18
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#12 Re: Mal 'ne Frage zum Grundfreibetrag
Wenn man ein Gewerbe hat, dann muß man doch aber eine Steuererklärung abgeben ? - oder meintest du damit, daß sich das alles dann komplett sparen könnte - also inkl. Gewerbe anmelden ?helihopper hat geschrieben:Wenn man eh nicht in den Bereich der steuerpflicht kommt, dann kann man sich das sicherlich schenken.
MFG
speedy
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helihopper
#13 Re: Mal 'ne Frage zum Grundfreibetrag
Nee damit meine ich, dass man dann nur die Einnahmen sauber aufzeichnet, die Beträge als Gewinn in die Einkommensteuererklärung bzw. Anlage EÜR einträgt und sich das Erfassen der Ausgabenbelege schenkt, weil eh ohne steuerliche Auswirkung, weil Einkommensteuer = 0.speedy hat geschrieben:oder meintest du damit, daß sich das alles dann komplett sparen könnte - also inkl. Gewerbe anmelden
Wie es dann mit Beiträgen für die KV und IHK aussieht ist auf einem anderen Blatt. Da kann man aber, wie im ersten Beitrag zu dem Thema von mir schon beschrieben einfach nachfragen, wo die Grenzen sind. Wenn es zu eng wird, dann kann man schauen, was mit Betriebsausgabenpauschalen oder tatsächlich vorhandenen Belegen ist.
Cu
Harald
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Rundflieger
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#14 Re: Mal 'ne Frage zum Grundfreibetrag
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Zuletzt geändert von Rundflieger am 28.02.2010 20:25:58, insgesamt 1-mal geändert.
