Genehmigung der Gemeinde

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matrix
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#1 Genehmigung der Gemeinde

Beitrag von matrix »

Hallo Heligemeinde,
ich habe da mal eine Frage.

Wenn ich auf öffentlichen Feldwegen starte, brauche ich ja die Genehmigung der Gemeinde / Stadt. ( lt.Versicherer, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren)
Diese versuche ich schon seit geraumer Zeit, zu bekommen.

Ordnungsamt- nicht zuständig
Liegenschaftamt - fühlt sich nicht zuständig und verweist auf das Tiefbauamt.
Tiefbauamt sagt , gehen Sie zum Ordnungsamt,... weil ein Feldweg auch ein Verkehrsbereich ist.

Letzter Stand ist nun, ich soll eine solche Starterlaubnis, "irgendeiner" Gemeinde vorlegen.

Nun eine Bitte
Hat irgendjemand auf diesem Planeten eine solche Genehmigung seiner Gemeinde?

Es wäre super super nett, wenn ich davon eine Kopie als PDF oder Ähnlichem, bekommen könnte.

Dort muss ja auch das genehmigende Fachgebiet vermerkt sein und dieser Schildbürgerstreich hätte mal ein Ende.
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Kalibah
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#2 Re: Genehmigung der Gemeinde

Beitrag von Kalibah »

Schonmal im Rechtsforum bei http://www.dmfv.aero versucht? Dort helfen einem auch Anwälte Rechtslagen zu klären bzw beantworten die Fragen.

LG Sirius
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matrix
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#3 Re: Genehmigung der Gemeinde

Beitrag von matrix »

Die Rechtslage ist ja geklärt, die sind sich nur sehr unsicher und eine Genehmigung einer anderen Gemeinde, würde das Ganze erleichtern.
Bei Vorlage einer solchen, bekomme ich auch eine.
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frankyfly
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#4 Re: Genehmigung der Gemeinde

Beitrag von frankyfly »

Ich denke nicht das es solch eine Genehmigung geben wird.
Grund:
Der Betrieb ferngesteuerter Modelle, wie du es vor hast ist eindeutig "Sport und Spiel" und wenn auf den Weg wo du starten möchtest sie StVO gillt , dann hast du meiner Meinung nach ein "Problem" mit §18 StVo.

Mal ganz davon abgesehen das soweit ich weiß eine Gemeinde keine "Starterlaubnis" (das Fachwort ist "Aufstiegsgenehmigung") erteilen kann, weil dafür das
Luftfahrtamt zuständig ist.
Paulus

#5 Re: Genehmigung der Gemeinde

Beitrag von Paulus »

Frage doch mal bei deinem Versicherer nach. Wenn die solche Regeln aufstellen müssen die auch genau wissen wo man nach was fragen muss.
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matrix
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#6 Re: Genehmigung der Gemeinde

Beitrag von matrix »

@ frankyfly
Der Versicherungsschutz setzt die Einwilligung des Grundstückseigentümers voraus !
Laut der DMO ist dies nicht erforderlich, steht aber in den Versicherungsklauseln.
Grundstückseigentümer ist in diesem Fall die Gemeinde.
Die Feldwege sind vom allgemeinen Verkehr durch das Zeichen 250 ( Verbot der Einfahrt ) mit dem Zusatz " Landwirtschaftlicher Verkehr frei, ausgeschlossen.
Für das Befahren zur Ausübung meines Hobbys, habe ich eine Sondergenehmigung erhalten.

" Für das Starten und Landen ist die Genehmigung des Grundstückeigentümers oder Pächters einzuholen. Für das Überfliegen braucht es keine Genehmigung."

@Paulus
Das ist schon geschehen, lt. der DMO wäre das nicht zwingend erforderlich, solange die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, Ist mir aber eine "wischi waschi" Aussage.
Da sich Versicherer im Schadenfall sehr gerne raus reden, möchte ich die ganze Sache hieb und stichfest machen.
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frankyfly
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#7 Re: Genehmigung der Gemeinde

Beitrag von frankyfly »

matrix hat geschrieben:Die Feldwege sind vom allgemeinen Verkehr durch das Zeichen 250 ( Verbot der Einfahrt ) mit dem Zusatz " Landwirtschaftlicher Verkehr frei, ausgeschlossen.
Also weiterhin Geltungsbereich der StVO
matrix hat geschrieben:Für das Starten und Landen ist die Genehmigung des Grundstückeigentümers oder Pächters einzuholen
Meiner Meinung nach auch nicht ganz richtig, Genehmigung des Grundstückeigentümers oder Pächters brauchst du zum betreten des Grundstücks, weil ohne ist es wohl genau genommen Landfriedensbuch.
Die entfällt aber bei öffentlichem Raum wie Straßen, Wegen oder Plätzen weil da in der Regel so wieso das betreten Gestattet ist.
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#8 Re: Genehmigung der Gemeinde

Beitrag von Mulle »

Hallo
Wenn du in der Feldmark fliegst , brauchst du keine Genehmigung . Nur Genehmigung vom Pächter oder Eigentümer . Wenn du vom Weg Startes und Landes dann geht es auch ohne Genehmigung . Förster und Jagdpächter haben überhaup nix zu sagen . Die glauben es immer aber es ist nicht so . Das befahren der Weg Frei für Land und Förstwirschaft ist auch so eine Sache . Wenn es Schilder sind die Amtlich aufgestellt sind , darf man nur hinfahren wenn ,man eine Genehmigung von ein Anlieger hat . Viele stellen die Schilder so auf .Aber ich muß jetzt
Mulle

matrix hat geschrieben:Hallo Heligemeinde,
ich habe da mal eine Frage.

Wenn ich auf öffentlichen Feldwegen starte, brauche ich ja die Genehmigung der Gemeinde / Stadt. ( lt.Versicherer, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren)
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EagleClaw
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#9 Re: Genehmigung der Gemeinde

Beitrag von EagleClaw »

matrix hat geschrieben:Der Versicherungsschutz setzt die Einwilligung des Grundstückseigentümers voraus !
matrix hat geschrieben:Für das Befahren zur Ausübung meines Hobbys, habe ich eine Sondergenehmigung erhalten.
Damit darfst du ja aufs Gelände rauf. Reicht das nicht? Eine Aufsteigsgenehmigung im eigentlichen Sinne brauchst du nicht, da du ja die allgemeinen Regeln beachtest (Elektro, unter 5kg, nicht in Bereich von gesperrtem Luftraum, etc...).
Wenn dem nicht so wäre, hättest du keinen "Wildfliegerzusatz", mit dem das Fliegen auf jedem Gelände erlaubt ist. Denn dann müsstest du zwingend auf ein Modellfluggelände gehen.
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Pitchmaster
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#10 Re: Genehmigung der Gemeinde

Beitrag von Pitchmaster »

Also ich glaube auch nicht das du so eine Genehmigung von der Gemeinde kriegen wirst. Stell dir mal vor ein Radfahrer, Reiter oder Spaziergänger läuft dir in den startenden oder landenden Heli. Kein Beamter würde doch eigenmächtig eine solche Genehmigung geben und damit seinen Job womöglich aufs Spiel setzen. Willst du den Weg absperren?
Es wäre sicher einfacher und schneller wenn du den Eigentümer eines anliegenden Grundstücks fragst.
Gruß Lars

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#11 Re: Genehmigung der Gemeinde

Beitrag von echo.zulu »

Tja das ist auch nicht so einfach. Laut LuftVO darf öffentlicher Verkehrsraum nicht überflogen werden. Ob nun ein für den Allgemeinverkehr gesperrter Feldweg zum öffentlichen Verkehrsraum gehört ist eine Definitionsfrage. Der Hintergrund der Regelung ist ja, dass man auf Straßen immer mit Personen und Fahrzeugen rechnen muss. Ich denke, dass im Zweifelsfall der Feldweg auch zum öffentlichen Verkehrsraum zählt, da ja nicht nur mit landwirtschaftlichem Verkehr, sondern auch mit Fußgängern gerechnet werden muss. In vielen Gemeinden ist es außerdem noch so, dass die Feldwege gar nicht zur Gemeinde, sondern zum Realverband der Landwirte gehören. Ich kann mir sehr gut vorstellen, warum Dir die Gemeinde da nicht einfach so einen Freibrief ausstellen will. Einfacher hättest Du es auf jeden Fall bei einer Wiese.

Edit sagt: Lars war schneller, aber meins soll trotzdem stehen bleiben. ;)
Paulus

#12 Re: Genehmigung der Gemeinde

Beitrag von Paulus »

Und wenn man vom Autodach aus startet? Dann befindet sich der Heli ja schon im Luftraum.
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#13 Re: Genehmigung der Gemeinde

Beitrag von mic1209 »

Paulus hat geschrieben:Und wenn man vom Autodach aus startet? Dann befindet sich der Heli ja schon im Luftraum.

Vielleicht wenn Du ihn aus dem Schiebedach wirfst .....
Gruß
Michael

Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)

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Pitchmaster
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#14 Re: Genehmigung der Gemeinde

Beitrag von Pitchmaster »

Paulus hat geschrieben:Und wenn man vom Autodach aus startet? Dann befindet sich der Heli ja schon im Luftraum.
Nette Idee, letztlich muss es die Versicherung akzeptieren wenn du dir selbst ne Genehmigung ausstellst :lol:

Aber warum so ein hohes Auto zerkratzen, ein Perserteppich wäre auch nett :mrgreen:
Gruß Lars

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matrix
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#15 Re: Genehmigung der Gemeinde

Beitrag von matrix »

Also doch ein großes "H" aufs Dach pinnen :mrgreen:
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