Genehmigung der Gemeinde
#1 Genehmigung der Gemeinde
Hallo Heligemeinde,
ich habe da mal eine Frage.
Wenn ich auf öffentlichen Feldwegen starte, brauche ich ja die Genehmigung der Gemeinde / Stadt. ( lt.Versicherer, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren)
Diese versuche ich schon seit geraumer Zeit, zu bekommen.
Ordnungsamt- nicht zuständig
Liegenschaftamt - fühlt sich nicht zuständig und verweist auf das Tiefbauamt.
Tiefbauamt sagt , gehen Sie zum Ordnungsamt,... weil ein Feldweg auch ein Verkehrsbereich ist.
Letzter Stand ist nun, ich soll eine solche Starterlaubnis, "irgendeiner" Gemeinde vorlegen.
Nun eine Bitte
Hat irgendjemand auf diesem Planeten eine solche Genehmigung seiner Gemeinde?
Es wäre super super nett, wenn ich davon eine Kopie als PDF oder Ähnlichem, bekommen könnte.
Dort muss ja auch das genehmigende Fachgebiet vermerkt sein und dieser Schildbürgerstreich hätte mal ein Ende.
ich habe da mal eine Frage.
Wenn ich auf öffentlichen Feldwegen starte, brauche ich ja die Genehmigung der Gemeinde / Stadt. ( lt.Versicherer, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren)
Diese versuche ich schon seit geraumer Zeit, zu bekommen.
Ordnungsamt- nicht zuständig
Liegenschaftamt - fühlt sich nicht zuständig und verweist auf das Tiefbauamt.
Tiefbauamt sagt , gehen Sie zum Ordnungsamt,... weil ein Feldweg auch ein Verkehrsbereich ist.
Letzter Stand ist nun, ich soll eine solche Starterlaubnis, "irgendeiner" Gemeinde vorlegen.
Nun eine Bitte
Hat irgendjemand auf diesem Planeten eine solche Genehmigung seiner Gemeinde?
Es wäre super super nett, wenn ich davon eine Kopie als PDF oder Ähnlichem, bekommen könnte.
Dort muss ja auch das genehmigende Fachgebiet vermerkt sein und dieser Schildbürgerstreich hätte mal ein Ende.
Zuletzt geändert von matrix am 27.02.2010 18:40:01, insgesamt 1-mal geändert.
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#2 Re: Genehmigung der Gemeinde
Schonmal im Rechtsforum bei http://www.dmfv.aero versucht? Dort helfen einem auch Anwälte Rechtslagen zu klären bzw beantworten die Fragen.
LG Sirius
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#3 Re: Genehmigung der Gemeinde
Die Rechtslage ist ja geklärt, die sind sich nur sehr unsicher und eine Genehmigung einer anderen Gemeinde, würde das Ganze erleichtern.
Bei Vorlage einer solchen, bekomme ich auch eine.
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#4 Re: Genehmigung der Gemeinde
Ich denke nicht das es solch eine Genehmigung geben wird.
Grund:
Der Betrieb ferngesteuerter Modelle, wie du es vor hast ist eindeutig "Sport und Spiel" und wenn auf den Weg wo du starten möchtest sie StVO gillt , dann hast du meiner Meinung nach ein "Problem" mit §18 StVo.
Mal ganz davon abgesehen das soweit ich weiß eine Gemeinde keine "Starterlaubnis" (das Fachwort ist "Aufstiegsgenehmigung") erteilen kann, weil dafür das
Luftfahrtamt zuständig ist.
Grund:
Der Betrieb ferngesteuerter Modelle, wie du es vor hast ist eindeutig "Sport und Spiel" und wenn auf den Weg wo du starten möchtest sie StVO gillt , dann hast du meiner Meinung nach ein "Problem" mit §18 StVo.
Mal ganz davon abgesehen das soweit ich weiß eine Gemeinde keine "Starterlaubnis" (das Fachwort ist "Aufstiegsgenehmigung") erteilen kann, weil dafür das
Luftfahrtamt zuständig ist.
#5 Re: Genehmigung der Gemeinde
Frage doch mal bei deinem Versicherer nach. Wenn die solche Regeln aufstellen müssen die auch genau wissen wo man nach was fragen muss.
#6 Re: Genehmigung der Gemeinde
@ frankyfly
Der Versicherungsschutz setzt die Einwilligung des Grundstückseigentümers voraus !
Laut der DMO ist dies nicht erforderlich, steht aber in den Versicherungsklauseln.
Grundstückseigentümer ist in diesem Fall die Gemeinde.
Die Feldwege sind vom allgemeinen Verkehr durch das Zeichen 250 ( Verbot der Einfahrt ) mit dem Zusatz " Landwirtschaftlicher Verkehr frei, ausgeschlossen.
Für das Befahren zur Ausübung meines Hobbys, habe ich eine Sondergenehmigung erhalten.
" Für das Starten und Landen ist die Genehmigung des Grundstückeigentümers oder Pächters einzuholen. Für das Überfliegen braucht es keine Genehmigung."
@Paulus
Das ist schon geschehen, lt. der DMO wäre das nicht zwingend erforderlich, solange die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, Ist mir aber eine "wischi waschi" Aussage.
Da sich Versicherer im Schadenfall sehr gerne raus reden, möchte ich die ganze Sache hieb und stichfest machen.
Der Versicherungsschutz setzt die Einwilligung des Grundstückseigentümers voraus !
Laut der DMO ist dies nicht erforderlich, steht aber in den Versicherungsklauseln.
Grundstückseigentümer ist in diesem Fall die Gemeinde.
Die Feldwege sind vom allgemeinen Verkehr durch das Zeichen 250 ( Verbot der Einfahrt ) mit dem Zusatz " Landwirtschaftlicher Verkehr frei, ausgeschlossen.
Für das Befahren zur Ausübung meines Hobbys, habe ich eine Sondergenehmigung erhalten.
" Für das Starten und Landen ist die Genehmigung des Grundstückeigentümers oder Pächters einzuholen. Für das Überfliegen braucht es keine Genehmigung."
@Paulus
Das ist schon geschehen, lt. der DMO wäre das nicht zwingend erforderlich, solange die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, Ist mir aber eine "wischi waschi" Aussage.
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#7 Re: Genehmigung der Gemeinde
Also weiterhin Geltungsbereich der StVOmatrix hat geschrieben:Die Feldwege sind vom allgemeinen Verkehr durch das Zeichen 250 ( Verbot der Einfahrt ) mit dem Zusatz " Landwirtschaftlicher Verkehr frei, ausgeschlossen.
Meiner Meinung nach auch nicht ganz richtig, Genehmigung des Grundstückeigentümers oder Pächters brauchst du zum betreten des Grundstücks, weil ohne ist es wohl genau genommen Landfriedensbuch.matrix hat geschrieben:Für das Starten und Landen ist die Genehmigung des Grundstückeigentümers oder Pächters einzuholen
Die entfällt aber bei öffentlichem Raum wie Straßen, Wegen oder Plätzen weil da in der Regel so wieso das betreten Gestattet ist.
#8 Re: Genehmigung der Gemeinde
Hallo
Wenn du in der Feldmark fliegst , brauchst du keine Genehmigung . Nur Genehmigung vom Pächter oder Eigentümer . Wenn du vom Weg Startes und Landes dann geht es auch ohne Genehmigung . Förster und Jagdpächter haben überhaup nix zu sagen . Die glauben es immer aber es ist nicht so . Das befahren der Weg Frei für Land und Förstwirschaft ist auch so eine Sache . Wenn es Schilder sind die Amtlich aufgestellt sind , darf man nur hinfahren wenn ,man eine Genehmigung von ein Anlieger hat . Viele stellen die Schilder so auf .Aber ich muß jetzt
Mulle
Wenn du in der Feldmark fliegst , brauchst du keine Genehmigung . Nur Genehmigung vom Pächter oder Eigentümer . Wenn du vom Weg Startes und Landes dann geht es auch ohne Genehmigung . Förster und Jagdpächter haben überhaup nix zu sagen . Die glauben es immer aber es ist nicht so . Das befahren der Weg Frei für Land und Förstwirschaft ist auch so eine Sache . Wenn es Schilder sind die Amtlich aufgestellt sind , darf man nur hinfahren wenn ,man eine Genehmigung von ein Anlieger hat . Viele stellen die Schilder so auf .Aber ich muß jetzt
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matrix hat geschrieben:Hallo Heligemeinde,
ich habe da mal eine Frage.
Wenn ich auf öffentlichen Feldwegen starte, brauche ich ja die Genehmigung der Gemeinde / Stadt. ( lt.Versicherer, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren)
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#9 Re: Genehmigung der Gemeinde
matrix hat geschrieben:Der Versicherungsschutz setzt die Einwilligung des Grundstückseigentümers voraus !
Damit darfst du ja aufs Gelände rauf. Reicht das nicht? Eine Aufsteigsgenehmigung im eigentlichen Sinne brauchst du nicht, da du ja die allgemeinen Regeln beachtest (Elektro, unter 5kg, nicht in Bereich von gesperrtem Luftraum, etc...).matrix hat geschrieben:Für das Befahren zur Ausübung meines Hobbys, habe ich eine Sondergenehmigung erhalten.
Wenn dem nicht so wäre, hättest du keinen "Wildfliegerzusatz", mit dem das Fliegen auf jedem Gelände erlaubt ist. Denn dann müsstest du zwingend auf ein Modellfluggelände gehen.
Helis:
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#10 Re: Genehmigung der Gemeinde
Also ich glaube auch nicht das du so eine Genehmigung von der Gemeinde kriegen wirst. Stell dir mal vor ein Radfahrer, Reiter oder Spaziergänger läuft dir in den startenden oder landenden Heli. Kein Beamter würde doch eigenmächtig eine solche Genehmigung geben und damit seinen Job womöglich aufs Spiel setzen. Willst du den Weg absperren?
Es wäre sicher einfacher und schneller wenn du den Eigentümer eines anliegenden Grundstücks fragst.
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Gruß Lars
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CopterX AE V2 mit Scorpion 2221-6; Jazz 40-6-18; 3x HS-65HB; Gy401+S9257; CFK Blätter; FF-10
http://www.vfm-stutensee.de/
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#11 Re: Genehmigung der Gemeinde
Tja das ist auch nicht so einfach. Laut LuftVO darf öffentlicher Verkehrsraum nicht überflogen werden. Ob nun ein für den Allgemeinverkehr gesperrter Feldweg zum öffentlichen Verkehrsraum gehört ist eine Definitionsfrage. Der Hintergrund der Regelung ist ja, dass man auf Straßen immer mit Personen und Fahrzeugen rechnen muss. Ich denke, dass im Zweifelsfall der Feldweg auch zum öffentlichen Verkehrsraum zählt, da ja nicht nur mit landwirtschaftlichem Verkehr, sondern auch mit Fußgängern gerechnet werden muss. In vielen Gemeinden ist es außerdem noch so, dass die Feldwege gar nicht zur Gemeinde, sondern zum Realverband der Landwirte gehören. Ich kann mir sehr gut vorstellen, warum Dir die Gemeinde da nicht einfach so einen Freibrief ausstellen will. Einfacher hättest Du es auf jeden Fall bei einer Wiese.
Edit sagt: Lars war schneller, aber meins soll trotzdem stehen bleiben.
Edit sagt: Lars war schneller, aber meins soll trotzdem stehen bleiben.
#12 Re: Genehmigung der Gemeinde
Und wenn man vom Autodach aus startet? Dann befindet sich der Heli ja schon im Luftraum.
#13 Re: Genehmigung der Gemeinde
Paulus hat geschrieben:Und wenn man vom Autodach aus startet? Dann befindet sich der Heli ja schon im Luftraum.
Vielleicht wenn Du ihn aus dem Schiebedach wirfst .....
Gruß
Michael
Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)
Einige Freunde sind wie 1-Cent Münzen. Sie haben zwei Gesichter und sind ziemlich wertlos.
Michael
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#14 Re: Genehmigung der Gemeinde
Nette Idee, letztlich muss es die Versicherung akzeptieren wenn du dir selbst ne Genehmigung ausstellstPaulus hat geschrieben:Und wenn man vom Autodach aus startet? Dann befindet sich der Heli ja schon im Luftraum.
Aber warum so ein hohes Auto zerkratzen, ein Perserteppich wäre auch nett
Gruß Lars
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#15 Re: Genehmigung der Gemeinde
Also doch ein großes "H" aufs Dach pinnen
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