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#16
Verfasst: 26.06.2007 19:32:50
von ChrisR1
da brauchst dir echt keine sorgen machen---wie da richard schon gesagt hatt
hab meine letzten auch unversichert verschicken lassen--und die waren echt pipifein verpackt die lipos
da sollte eigentlich nichts passieren können...
#17
Verfasst: 29.06.2007 09:15:06
von Stevie0130
sind heute angekommen, das parket wurde eh vor 2 wochen weggeschickt.
also wissen wir jetzt, wer der übeltäter ist --> DHL
lipos waren super eingepackt, hat alles gepasst. ich nehme alles zurück

#18
Verfasst: 29.06.2007 09:22:32
von Mataschke
Sehr schön , hab ich ja gesagt dass es wohl am Paketdienst liegen wird.
#19
Verfasst: 29.06.2007 09:45:13
von ER Corvulus
na siehtse, Alles Wird Gut!
Grüsse Wolfgang
#20
Verfasst: 29.06.2007 13:22:08
von Crizz
Hab heute meine Lipo´s von M3 aus Österreich bekommen, sind am 25.06. dort in die Post gegangen - absolut flott.
#21
Verfasst: 16.07.2007 23:37:08
von T.G.
@ ER Corvulus
normalerweise trägt bei nicht-versichertem versand ja immer der käufer das Risiko.
Das war früher mal so ,heute geht der Schutz des Käufers wenn er kein Kaufmann laut BGB ist ein wenig weiter,was sich einige schwarze Schafe zu nutze machen
Alleine der Spruch in den AGB´s das bei unversichetem Versand der Gefahrenübergang auf den Kunden übergeht ,nach absenden der Ware,
ist ein Abmahngrund in der BRD.
mfg
T.G.
#22
Verfasst: 17.07.2007 00:23:17
von Crizz
Alleine der Spruch in den AGB´s das bei unversichetem Versand der Gefahrenübergang auf den Kunden übergeht ,nach absenden der Ware,
ist ein Abmahngrund in der BRD
??? Hab ich noch nicht gehört, wo steht´n das ? Denke das ist wichtig, bitte mal ne Quelle zum nachlesen, da hängen sicher auch noch andere Sachen dran.
Vorab schonmal "danke " !
#23
Verfasst: 17.07.2007 00:31:30
von T.G.
Gibt diverse Foren über Abmahnungen.
einfach mal mit google suchen
Weiterhin auch mal lesen was so unter § 474BGB steht
mfg
T.G.
#24
Verfasst: 17.07.2007 00:45:41
von Crizz
Danke, gerademal geschaut.
Beim Versendungskauf findet der Gefahrübergang bereits dann statt, wenn die Sache abgeschickt wurde (§ 447 Abs. 1 BGB), also z. B. mit der Übergabe an den Spediteur. Dies gilt gem. § 474 Abs. 2 BGB jedoch nicht beim Verbrauchsgüterkauf: Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat. Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam.
Quelle :
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrübergang
Das ist nun wieder so ne Sache, die juristisch ausgelegt werden kann. Je nach Definition des "Gebrauchsgüterkaufs". Die Frage ist dann was ein Gebrauchsgut in dem Sinne ist und was ein Versendungkauf ist. Und ich denke da liegt letztendlich die Gefahr für den gewerblichen Verkäufer.
Bei Privatpersonen sieht das dann schonwieder aus, da Absatz 2 ja vom "Unternehmer" in der HAftungspflicht spricht.
Unser Recht soll noch ein Mensch verstehen......

#25
Verfasst: 10.08.2007 11:30:19
von Prime
Hi,
ich hänge meinen Post einfach mal hier dran, da sich das original Prob ja erledigt hat
Weiß jemand wann die neuen Lipos verfügbar sind? Brauch neue und die Next Generation soll ja ganz gt sein.
MfG Andre
#26
Verfasst: 10.08.2007 11:37:01
von TREX65
Frag doch Stefan sellber.... ich weiss net, wann die kommen.... ist echt ein netter Mensch!!
#27
Verfasst: 10.08.2007 11:38:48
von ER Corvulus
Schreibt er bestimmt in einer Info-mail - bist schon Kunde von Ihm oder im E-mail-veteiler?
Grüsse wolfgang
#28
Verfasst: 10.08.2007 11:44:49
von TREX65
habsch ihm grade ne Mail geschrieben, hoffe auf baldige Antwort

#29
Verfasst: 10.08.2007 11:53:17
von Prime
Ich mein ich hätte auf der HP was von Urlaub gelesen, deshalb dachte ich mir fragste mal hier

#30
Verfasst: 10.08.2007 11:56:36
von ER Corvulus
..hmm, wenn einer von uns mit Stefan im Urlaub wäre, würde er ja hier nichts lesen?
Grüsse Wolfgang