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#16

Verfasst: 05.11.2004 12:43:09
von merlin
helihopper hat geschrieben:Die Aussage von Graupner kann ich auch nicht anders deuten.

Die Schreiben nicht:

Wer ein Graupner Teil verwendet, der darf nur Graupner Teile in Verbindung mit diesem nutzen.

Zumindest sehe ich das so und nicht anders.
doch genau das schreiben sie wörtlich

Es dürfen nur die von uns empfohlenen Komponenten und Zubehörteile verwendet werden.

wie du was siehst oder deutest interessiert mit sicherheit weder eine versicherung noch ein staatsanwalt.

ich will hier aber nicht falsch verstanden werden. ich betreibe auch futaba gyros und servos oder batmann akkus an meinen graupner anlagen. ich käme allerdings nicht auf die idee keinen graupner empfänger zu verwenden.

michi

#17

Verfasst: 05.11.2004 12:50:17
von Tom_Duly
Hi,
das würde ja bedeuten, dass ein Grossteil von uns morgen und übermorgen in Warburg nicht fliegen darf, weil der Versicherungsschutz nicht gegeben ist ?!?

Grüsse
Tom

#18

Verfasst: 05.11.2004 13:28:58
von chr-mt
Hi, hab' mal beim DMFV im Rechts-Forum nachgefragt...
http://www.dmfv.de/cgi-bin/forum/ultima ... 2;t=000210
Vielleicht könnt ihr ja noch ein paar Fragen dranhängen ....

Gruß
Christopher

#19

Verfasst: 05.11.2004 14:37:27
von merlin
tolle idee christopher

ich vermute mal dass es hauptsächlich um sender und empfänger geht und die peripherie teile eher egal sind.
reine vermutung wie gesagt.

gruß micha

#20

Verfasst: 05.11.2004 21:38:44
von helihopper
Hi,

das kann so einfach nicht sein.

Immerhin fliegen ne Menge Leute Piccoboard, und andere Boards mit integriertem Empfänger.


Da sollten wir wirklich mal nachbohren.

Ich schreibe morgen mal Graupner an.
Ausserdem werde ich ne Mail an meine Versicherung (die habe ich noch zusätzlich neben DMFV für Privathaftpflicht mit Modellflug abgeschlossen).
Mail an Herrn Kreutzberg (Anwalt DMFV) folgt auch noch.



Cu

Harald

#21

Verfasst: 05.11.2004 21:50:36
von Jan
Hallo Harald
helihopper hat geschrieben:...Immerhin fliegen ne Menge Leute Piccoboard, und andere Boards mit integriertem Empfänger....
Interessante Frage.
Schön, das du dich dahinterklemmst.
Hatte uns bitte auf dem Laufenden.

Wenn ich schon Versicherung zahle,
dann möchte ich auch, dass sie im Schadensfall einsteht.

Gruß Jan

#22

Verfasst: 05.11.2004 21:57:55
von merlin
die boards sind ein guter einwand

super dass du dich so einsetzt mit den ganzen mails.

bin schon gespannt auf die antworten

micha

#23

Verfasst: 05.11.2004 22:00:12
von helihopper
Ich werde mit Sicherheit berichten.

(Womit ich mir dann selber einen kleinen Zwang das durchzuziehen auferlegt habe :) ;) )


Cu

Harald

#24

Verfasst: 05.11.2004 22:05:28
von Jan
helihopper hat geschrieben: (Womit ich mir dann selber einen kleinen Zwang das durchzuziehen auferlegt habe
Keine Sorge, du macht das schon.
Ich kenne dich ja sonst auch als eher
hartnäckigen Typ. (im positiven Sinne)

Gruß Jan

#25

Verfasst: 05.11.2004 22:22:58
von Bishop
ich bin auch mal gespannt :) ich hab auch nen totalen Mix an Herstellern :)
Sender Graupner, Empfänger Ikarus (Ex-Piccoboard) und Mixerboard von GWS :)

#26

Verfasst: 05.11.2004 23:03:17
von dieter
Hallo !

Dieter Perkuhn schreibt doch in seiner zweiten Antwort, Zitat:
Versicherungstechnisch hingegen ist der "Anlagenmix" völlig unbedenklich,
auch wenn häufig das Gegenteil behauptet wird.

#27

Verfasst: 09.11.2004 17:00:51
von chr-mt
Hi,
guckt mal Hier:
http://home.t-online.de/home/diper/mischbetrieb.htm
Ist von Dieter Perkuhn

Gruß Christopher

#28

Verfasst: 09.11.2004 17:02:35
von helihopper
Hi,

sehr beruhigend.

Meine Anfragen wurden bislang alle nicht beantwortet.


Cu

Harald

#29

Verfasst: 10.11.2004 18:13:23
von helihopper
Hi,

die Versicherung hat heute geantwortet.

Zitat:

... der Versicherungsschutz ist auch bei dem beschriebenen Drehflügler mit 2,5 KG Abfluggewicht nicht gefährdet, solange geprüfte Komponenten verwendet werden. Sollte im Schadenfall durch einen unabhängigen Sachverständigen nachgewiesen werden, dass die Gefährdung fahrlässig herbeigeführt wurde, so wird der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme des Tarifes "Exclusive" den Geschädigten entschädigen. Jedoch muss bei grob fahrlässigem Verhalten mit einer Rückforderung von Seiten des Versicherers gegen den Verursacher gerechnet werden.
Die Verwendung geprüfter Komponenten verschiedener Hersteller stellt keine grobe Fahrlässigkeit im Sinne der vorherigen Ausführungen dar.

Ob ein Sachverständiger zu Rate gezogen wird hängt vom Schadensbild und gegebenen Falles den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden ab.

...

Zitat Ende



Das beruhigt mich dann doch sehr.



Cu

Harald