frage zum versicherungsschutz

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skysurfer
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#1 frage zum versicherungsschutz

Beitrag von skysurfer »

moin gemeinde,

im ik forum habe ich einen interessanten thread gelesen.

siehe da.

was mich nun interessiert, wo steht das geschrieben, das der versicherungsschutz erlischt, wenn der empfänger von einem anderen hersteller ist als der sender (die quarze entsprechend natürlich auch) :?: :?:

ich frage deshalb, weil bei meinen versicherungsbedingungen sowas nicht angegeben ist.
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Grüsse Hans-Peter

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barnie
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#2

Beitrag von barnie »

Hallo Sky!

Wer hat denn das Gerücht in die Welt gesetzt? Das sind alles zugelassene Geräte und es gibt nichts, dass du nur Sender A mit Empfänger A betreiben darfst! Wenn dem so wäre, dann hätten manche Firmen ein großes Problem, weil sie nur Empfänger herstellen! (Jeti, ACT) Daher, vergiss das Zeugs!

Das mit den Quarzen ist aber wirklich so ne Sache. Wenn der Herstelle einen Typ vorschreibt, dann würde ich wegen der Bertiebssicherheit auch nur die nehmen. In meinem Multiplex Sender verwende ich nur Multiplex Quarze, so wie es Multiplex auch vorschreibt. Mit andern geht das bei MPX auch nicht richtig. Aber Universalempfänger können eigentlich mit allen Quarzen!

Du kannst aber mal eine Mail an den DMFV schicken :)

RUDI
Zuletzt geändert von barnie am 05.11.2004 09:05:39, insgesamt 1-mal geändert.
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merlin
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#3

Beitrag von merlin »

rudi hat geschrieben: Wer hat denn das Gerücht in die Welt gesetzt?

steht doch dran wer das war :lol:
ist aber kein gerücht. :roll:
rudi hat geschrieben: Daher, vergiss das Zeugs!
würde ich nicht so leichtfertig sehen
rudi hat geschrieben: Du kannst aber mal eine Mail an den DMFV schicken :)
das ist eine sehr gute idee. lass mich gerne eines besseren belehren.


gruß micha
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merlin
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#4 Re: frage zum versicherungsschutz

Beitrag von merlin »

skysurfer2000 hat geschrieben:ich frage deshalb, weil bei meinen versicherungsbedingungen sowas nicht angegeben ist.
das steht da auch nicht drin. versicherungen suchen erst einen grund nicht zu bezahlen wenn es ernst wird.
schau mal in die betriebserlaubniss deines senders.

micha
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barnie
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#5

Beitrag von barnie »

Ich lese nicht mehr im IK Forum, deshalb weiss ich es nicht!!!

In der Betriebsanleitung meines Senders steht nur was zu den Quarzen! Welchen Empfänger ich damit betreibe ist mir überlassen, ich kann sogar im Sender von MPX auf UNI Signale umschalten!

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merlin
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#6

Beitrag von merlin »

interessant. *zugeben muss* :shock:

ich habe hier bei google schnell einen auszug einer graupner funke gefunden.

zitat:
Es dürfen nur die von uns empfohlenen Komponenten und Zubehörteile verwendet werden. verwenden Sie immer nur zueinander passende, originale GRAUPNER Steckverbindungen gleicher Konstruktion und gleichen Materials.
Es dürfen keinerlei Verändrungen an den Geräten durchgeführt werden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis und Sie verlieren jeglichen Versicherungsschutz.
Zitatende

das fettgeschrieben steht so auch in der Anleitung.

jetzt würde mich die antwort des DMFV noch mehr interessieren.

gruß michi
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picolo82
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#7

Beitrag von picolo82 »

wie ist das dann mit servos auch nur von graupner?
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barnie
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#8

Beitrag von barnie »

Wer schreibt denn jetzt die Anfrage an den DMFV???

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Richard
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#9

Beitrag von Richard »

Also ich hab damals eine Flughaftpflichtversicherung abgeschlossen und die kostete nicht viel im Jahr war aber auf 210.000 € versichert. Die Frage würde lauten welche Versicherung Überprüft welche Quarze usw. die verwendet wurden, da kommen wir wieder zur Beweislage.....der Geschädigte wird sicher nicht auf die Idee kommen die Funke zu Kontrollieren ob ein Original Quarz drinnen steckt!, oder ob der Hubi nach Bauanleitung gebaut worden ist und ob die verwendeten Tuning Teile die des Herstellers entsprechen....ich werde auf alle Fälle eine Versicherung wieder abschließen, schon alleine das es jederzeit möglich ist durch "Fremdstörungen" es zu Schäden kommen kann (Lawine ;) Windböhe, Sinflut, Elektromagnetische Felder, Irre die nicht Fragen welchen Kanal man benutzt, technische Fehler und zu guter letzt Steuerfehler, die uns sicher nicht passieren ;) *gggg* *pfeif*)


Gruß
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chr-mt
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#10

Beitrag von chr-mt »

Hi,
zum Thema Eingriff in Fernsteueranlagen (anderen Akku / Schalter usw. einbauen) gibt's schon was im dmfv Forum
http://www.dmfv.de/cgi-bin/forum/ultima ... 2;t=000021
Irgendwo gab es auch schon mal die Frage nach Fremdempfängern, habe aber nix gefunden..

Gruß
Christopher
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barnie
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#11

Beitrag von barnie »

Spätestens bei einem Personenschaden, wird der Staatsanwald die Teile beschlagnahmen und untersuchen. Dann wäre eine Kläreung sicher interessant! Ich muss mich da wohl bei Merlin entschuldigen, bei diesen Sätzen in der Graupner Bedienungsanleitung ist der Thread wirklich nötig...

Ich weiss jetzt, warum ich nie Graupner wollte :)

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chr-mt
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#12

Beitrag von chr-mt »

tja, da kommt noch ein weiteres Problem:
Eigentlich sind wir doch auch ModellBAUER.
Das schließt für mich eben auch kleine Elektronikbasteleien, wie zB. JAN's Blinker ein.
Theoretisch erlischt der Versicherungsschutz, sobald ich das Teil in Betrieb nehme.
Egal, ob am Empfänger oder als "Stand Alone" Gerät.
Könnte ja Störungen verursachen.
Ob man das im Schadensfall nachweisen kann, das ist die Frage, aber die Versicherung wird bei Personenschäden immer auf sowas herauswollen.
Theoretisch ist ein Heli sowieso NIE von der Versicherung geschützt...
Ich denke, die finden immer was, zB. falsche Antennenverlegung, nicht passende Servos, Fremdempfänger, selbst gelöteter Empfängerakku,
Quarze von Fremdherstellern, Kabelverlegung, selbst gebauter LiPo - Warner...
Ich denke, eine Versicherung für Modellflieger sollte sich auch auf selbstgebastelte Teile und Teile von Fremdherstellern beziehen.
Sonst kann man das Hobby echt vergessen.
Theoretisch wäre zB. auch ein ALU-Hauptzahnrad nicht erlaubt, da ja Metall auf Metall läuft, also Knackimpulse entstehen können, die dem Empfang stören könnten.

Gruß
Christopher
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merlin
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#13

Beitrag von merlin »

rudi hat geschrieben:Spätestens bei einem Personenschaden, wird der Staatsanwald die Teile beschlagnahmen und untersuchen. Dann wäre eine Kläreung sicher interessant! Ich muss mich da wohl bei Merlin entschuldigen, bei diesen Sätzen in der Graupner Bedienungsanleitung ist der Thread wirklich nötig...

Ich weiss jetzt, warum ich nie Graupner wollte :)
ich habe das schon live gesehen dass die polizei modell und fernsteuerung beschlagnamt hat. ist etwas blauäugig von össibär anzunehmen dass die versicherung nichts prüfen wird.

entschuldigen brauchst dich bei mir nicht. dafür ist doch das forum da um verschiedene meinungen zu vergleichen.

das ist übrigens nicht nur bei graupner so. solche sätze stehen auch bei futaba und erst recht bei simprop drin.

gruß micha
helihopper

#14

Beitrag von helihopper »

Hi,

ich habe das vor Jahren mal mit Multiplex geklärt.

Die haben mir gesagt, dass eine Versicherung unter Umständen nicht haften würde, wenn ich in den Sender einen Schalter einbaue, der nicht von MPX stammt. Von mir gefragt, ob ich denn jetzt imemr MPX Empfänger fliegen müsse meinten die, dass die das zwar gut finden würden, aber keine Verpflichtung besteht. Ich solle nur aufpassen, dass ich beispielsweise dem Empfänger immer mit dem dafür vom Empfängerhersteller empfohlenen Quarz betreibe.

Die Aussage von Graupner kann ich auch nicht anders deuten.

Die Schreiben: Verwendet unseren Komponenten nur mit dem von uns empfohlenen Zubehör.
Also unsere Sender mit unseren Schaltern und Quarzen, unsere Empfänger nur mit den von uns empfohlenen Quarzen, unsere ...

Die Schreiben nicht:

Wer ein Graupner Teil verwendet, der darf nur Graupner Teile in Verbindung mit diesem nutzen.

Zumindest sehe ich das so und nicht anders.


Cu

Harald
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skysurfer
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#15

Beitrag von skysurfer »

hi christopher,
chr-mt hat geschrieben: ..... Theoretisch ist ein Heli sowieso NIE von der Versicherung geschützt...
Ich denke, die finden immer was, zB. falsche Antennenverlegung, nicht passende Servos, Fremdempfänger, selbst gelöteter Empfängerakku,
Quarze von Fremdherstellern, Kabelverlegung, selbst gebauter LiPo - Warner...
wenn ich den thread im dmvf forum genauers lese, kann ich deine aussage so nicht bestätigen.

entsteht nur die frage, wie sich andere versicherungsgesellschaften dazu stellen.

ich habe bei meiner haftpflicht den drehflügler speziell mit aufnehmen lassen und dies ging ohne prob's.
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Grüsse Hans-Peter

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