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#16 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 01.04.2009 13:19:53
von brenner
FlyingInMySleep hat geschrieben:Jepp, die von tracer genannte "Zusatzversicherung" für's Wildfliegen.
Vielleicht bin ich blind, aber wo finde ich die beim DMFV?
#17 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 01.04.2009 13:27:41
von -Didi-
brenner hat geschrieben:FlyingInMySleep hat geschrieben:Jepp, die von tracer genannte "Zusatzversicherung" für's Wildfliegen.
Vielleicht bin ich blind, aber wo finde ich die beim DMFV?
Hier in der Mitte (Zusatzversicherung nach Form II bis IV) >>>
http://dmfv.de/de/dmfv/geschaeftsstelle/leistung.html
#18 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 01.04.2009 18:15:01
von adrock
Hmmm... also wenn ich diese Karte für Berlin richtig interpretiere, dürfte man ja dort fast nirgendwo fliegen?!
Ciao...
Markus
#19 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 01.04.2009 19:51:42
von brenner
-Didi- hat geschrieben:brenner hat geschrieben:FlyingInMySleep hat geschrieben:Jepp, die von tracer genannte "Zusatzversicherung" für's Wildfliegen.
Vielleicht bin ich blind, aber wo finde ich die beim DMFV?
Hier in der Mitte (Zusatzversicherung nach Form II bis IV) >>>
http://dmfv.de/de/dmfv/geschaeftsstelle/leistung.html
Aso,
das hab ich doch in Form 3, dann ist also alles ok!?
#20 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 03.04.2009 19:54:55
von waver
Hi,
recht herzlichen Dank an alle Schreiber, ich weiß jetzt - glaube ich - worauf ich achten muss. Dabei "mißfällt" mir die ICAO-KArte ganz besonders, aber das ist eine andere Geschichte...
Weiter fröhliches Luft-Schneiden!
Christian
#21 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 06.12.2012 09:41:55
von SunnyRainyDay
Hallo,
ich hab so nen 120er heli und langsam aber sicher müsste ich mich auch mit dem Thema befassen. Was mir zu denken gibt ist die Tatsache das man eine genemigung vom Grundstückbesitzer einholen muss. Weil sonst der Versicherungsanspruch verlöscht. Ich stelle mir das ziemlich schwierg vor. Schon alleine das Herausfinden wem das Grundstück gehört ist bestimmt nicht easy. Wir habe hier in Rheydt bei Mönchengladbach Sportplätzte(teilweise stillgelegt) die der Stadt Rheydt gehören. Muss ich in dem Fall ins Rathaus laufen und ne Genehmigung einholen?
#22 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 06.12.2012 09:55:45
von seitwaerts
Moin!
Als erstes empfehle ich Dir,
diesen&
diesen Thread mal gemütlich durchzulesen.
Da ist im Grunde alles umfangreich& gründlich erchlagen.
So.
Ich fasse mal kurz zusammen, empfehle Dir aber dringend die Lektüre der beiden Threads!
Bist Du ausreichend versichert? Nennt sich landläufig "Wildfliegerklausel", mit einer Haushaltsüblichen Haftpflicht bist Du jedenfalls ganz sicher nicht versichert.
Du brauchst keine Aufstiegsgenehmigung von irgendeinem Grundstücksbesitzer, die ist nämlich gemäss der LuftVO bereits erteilt.
Du benötigst u.U. eine Erlaubnis, das Gelände betreten zu dürfen. Zum Zwecke der Bergung eines abgestürzten Modells nämlich.
Solange Du von einem öffentlichen Weg aus startest& landest, kannst Du über (fast) jedem Gelände fliegen.
Sollten die Sportplätze frei zugänglich, also nicht durch verschlossene Zäune abgesperrt sein, dann darfst Du sie betreten, und dort fliegen. Das sind öffentliche Anlagen.
#23 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 06.12.2012 10:24:24
von TREX65
Volker hat es ja schon angesprochen...... ich kann dir nur die DMO
http://www.deutsche-modellsport-organisation.de empfehlen wenn du hauptsächlich alleine und nicht Vereins gebunden fliegen möchtest. Ist günstiger und es ist alles abgedeckt was mit Modellbau zu tun hat wie Boote, Autos usw. Was beim DMFV extra abgesichert werden muss und dementsprechend auch aufpreispflichtig ist, ist das "Wildfliegen". Viele Vereine sind einem Verband angeschlossen und somit meistens beim DMFV eingetragen. Da wird dann der Versicherungsbeitrag eingezogen über den Verein.....meistens....
#24 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 11.12.2012 19:50:21
von Olli82
Ich bin von Anfang an bei DMO (seit 3 1/2 Jahren). Zur "Auffrischung" der Versicherungskenntnisse habe ich mir gerade diesen Thread und die Bedingungen des DMO durchgelesen.
Bei "Echo.Zulu" steht: ..."überfliegen von Verkehrsraum (Straßen) erlaubt...
Nun meine Frage: Ich fliege mit meinen 500er und 600er Elektroheli ca. 100-200m von der Straße weg. Der 600er z.B. ist recht schnell bis dort hin. Was ist wenn durch meinen Heli ein Unfall passiert (Fahrer abgelenkt o.ä.). Blecht dann die Versicherung?
#25 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 11.12.2012 21:09:28
von TREX65
Frag doch einfach bei der DMO nach

, dann hast du es schriftlich...^^
#26 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 11.12.2012 21:23:33
von tracer
Olli82 hat geschrieben:Blecht dann die Versicherung?
Das tut sie auf jeden Fall. Darum ist es eine Haftpflicht.
Aber im Falle der Fahrlässigkeit kann sie Dich in Regresse nehmen.
#27 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 12.12.2012 09:08:28
von seitwaerts
Olli82 hat geschrieben:..."überfliegen von Verkehrsraum (Straßen) erlaubt...
in ausreichender Sicherheitshöhe.
Soweit ich mich aus meiner Zeit bei den manntragenden korrekt erinnere, sind das mindestens 15m.
Wenn Du also versuchen solltest, einem auf der Motorhaube zu landen, brauchst Du dich nicht wundern
Ansonsten gilt: wenn ein Verkehrsteilnehmer sich durch Geschehen im oder rund um den Strassenverkehr so irritieren lässt, dass er einen Unfall baut, ist er in der Pflicht.