nochmal Versicherung für Wildflieger

waver
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#1 nochmal Versicherung für Wildflieger

Beitrag von waver »

Hallo,

ich muss jetzt noch einmal mit der Frage nach einer Versicherung für Wildflieger nerven.

So wie ich das Kleingedruckte bei den verschiedenen Versicherungen lese, wird dort immer auf die "gesetzlichen Bestimmungen" verwiesen, die einzuhalten sind, sonst ist Essig mit der Versicherung.
Diese hätte ich gefühlsmäßig gleichgesetzt mit "Vereinsgelände", dem scheint ja aber nicht so zu sein?!

Kann mir jemand sagen, welche Bestimmungen ich denn nun einzuhalten habe, wenn ich außerhalb eines Vereinsgeländes meinen Hubi (unter 5 kg, aber nicht viel;-) durch die Luft bewegen möchte?

Vielen Dank!

Christian
Harrysam

#2 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger

Beitrag von Harrysam »

Hi,

Hier bekommst Du genaue Auskunft. http://www.dmfv.de/

Gruß
harrysam
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Skyfox_Ks
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#3 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger

Beitrag von Skyfox_Ks »

Gruß Thomas

Heli-IG-Kassel
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echo.zulu
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#4 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger

Beitrag von echo.zulu »

Einen Heli unter 5kg, es zählt das Abfluggewicht, also mit vollem Tank und vollen Akkus, kannst Du überall dort fliegen, wo Du niemanden gefährdest und wo Du das möglichst schriftliche Einverständnis des Grundstückseigentümers hast. Dabei darf z.B. ein öffentlicher Verkehrsraum (z.B. Straßen) überflogen werden. Einschränkungen gelten bei Verbrennerhelis, bei denen Du mindestens 1,5km von bewohnten Bereichen entfernt sein musst. Ebenso darfst Du innerhalb von 1,5km zu Flugplätzen und Sonderlandeplätzen gar nicht fliegen. Bei einem Abfluggewicht über 5kg braucht man in jedem Fall eine Aufstiegserlaubnis, die man als Privatmann nicht so ohne weiteres bekommen wird. Einfacher ist es dann in einem Verein.
waver
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#5 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger

Beitrag von waver »

Hi Harry,

danke für die fixe Antwort... hilft mir aber leider nciht wirklich weiter:-(

Ich habe mir natürlich mal die Bedingungen des DMFV runtergeladen, da steht dann, dass ich max 1000 g außerhalb eines Veriensgeländes fliegen darf - aber nur, wenn das Ganze dem Verein "dient".

Also nix mit Wildfliegen.

Oder habe ich da jetzt den Gedankendreher?

Danke!

Christian
waver
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#6 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger

Beitrag von waver »

Hi,

fast vergessen: Ich beziehe mich hier immer nur auf Elektro.

Christian
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echo.zulu
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#7 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger

Beitrag von echo.zulu »

DMFV und DMO sind aber auch nur Versicherungsmakler. Außerdem kann man noch den DAEC nennen. Die gesetzlichen Regelungen findest Du außerdem in der LuftVO und der LuftVZO.
waver
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#8 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger

Beitrag von waver »

Hi,

habe jetzt mal die genannten Gesetze überflogen.

Ich resümiere: unter 5 kg, weiter als 1,5 km vom nächsten Flugplatz, elektro - da darf ich fast alles. Soweit korrekt?

Mir geht es nur darum, nicht irgendwelche Vorschriften zu übersehen und dann trotz Versicherung plötzlich doch effektiv ohne eine solche dazustehen...

Bis dann!

Christian
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enedhil
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#9 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger

Beitrag von enedhil »

waver hat geschrieben:Hi,
...
Ich resümiere: unter 5 kg, weiter als 1,5 km vom nächsten Flugplatz, elektro - da darf ich fast alles. Soweit korrekt?
...
Soweit korrekt.

Zusätzlich Genehmigung des Grundstückeigentümers, von dessen Grundstück du aus starten möchtest, nötig. Und über die Lufträume solltest du dich auch mal informieren, denn im kontrollierten Luftraum darfst du auch nur nach Freigabe der zuständigen Luftkontrollbehörde (Tower) aufsteigen, d.h. die 1,5 km zu Flughäfen sind in aller Regel nicht ausreichend, da um Flughäfen herum meist eine Flugkontrollzone D besteht, die bis auf den Boden geht. Infos darüber findest du hier: http://www.mikrokopter.de/ucwiki/LuftRaum und ne aktuelle ICAO-Karte gibts hier: http://www.vfr-bulletin.de/web20/index.htm# (rechts oben in der Karte gibts ein Auswahlfeld, wo du noch auf ICAO-Karte umstellen musst).
Gruß Stefan


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tracer
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#10 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger

Beitrag von tracer »

waver hat geschrieben: Ich habe mir natürlich mal die Bedingungen des DMFV runtergeladen, da steht dann, dass ich max 1000 g außerhalb eines Veriensgeländes fliegen darf - aber nur, wenn das Ganze dem Verein "dient".

Also nix mit Wildfliegen.
Das gilt für die "normale" Versicherung.
Es gibt dann noch die Zusatzversicherung, die ist extra fürs "Wildfligen".
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enedhil
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#11 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger

Beitrag von enedhil »

tracer hat geschrieben:
waver hat geschrieben: Ich habe mir natürlich mal die Bedingungen des DMFV runtergeladen, da steht dann, dass ich max 1000 g außerhalb eines Veriensgeländes fliegen darf - aber nur, wenn das Ganze dem Verein "dient".

Also nix mit Wildfliegen.
Das gilt für die "normale" Versicherung.
Es gibt dann noch die Zusatzversicherung, die ist extra fürs "Wildfligen".

Bei DMO braucht man da nix extra und preiswerter ist es auch noch, nur als Tipp ;-)
Gruß Stefan


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#12 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger

Beitrag von tracer »

enedhil hat geschrieben:Bei DMO braucht man da nix extra und preiswerter ist es auch noch, nur als Tipp ;-)
Ja, und Cars und Bötchen sind auch mit drin.
Aber er hatte ja im Zitat nach den Bestimmungen vom DMFV gefragt.
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brenner
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#13 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger

Beitrag von brenner »

Wie jetzt nochmal,

wenn ich die Versicherung vom DMFV
habe brauche als Wildflieger
noch was Extra?
Viele Grüße (ausser an Einen), Stefan.

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#14 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger

Beitrag von FlyingInMySleep »

Jepp, die von tracer genannte "Zusatzversicherung" für's Wildfliegen. Ohne diese Zusatzversicherung bist du nur in einem Verein bzw. auf dem Vereinsgelände versichert.
DMO oder DMFV ist eine fast so leidige Diskussion wie Elektro oder Verbrenner. :drunken: DMO ist günstiger, in manchen Vereinen bestehen die Jungs jedoch auf einen DMFV-Ausweis, DMO sind nicht nur Fliegzeuge enthalten, beim DMFV bekommst eine Verbandzeitschrift,... Es gibt eben auch hier Vor- und Nachteile. Rein versicherungstechnisch, sollten sich die beiden nicht viel schenken.

Grüsse Tino
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#15 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger

Beitrag von Kraftei »

Hallo,
der DMO zieht sich hier genau auf die Gesetzeslage zurück. Allso sollte hier eine Anzeige oder so kommen, ist nicht mit Erstattung der Anwaltskosten zu rechnen.
Anders ist das beim DMFV. Selbst wenn Du vorsätzlich Handels (was ich aber keinem unterstelle) bekommst Du den Rechtsbeistand. Siehe http://dmfv.de/de/dmfv/geschaeftsstelle ... ng0608.pdf Seite 5 Straf-Rechtsschutz.
Außerdem hat der DMFV einen eigenen Anwalt, der das maximum aus einem Rechtsstreit herausholen kann, da er sich halt seit 10 Jahren mit diesem Thema beschäftigt.

Die Versicherung über den DMFV ist sicherlich nicht schlecht. Ich habe sie 1mal in Anspruch nehmen müssen, als ich mit einem anderen Segler in der Rhön "Flächenklatschen" gespielt habe. Unfallbericht eingeschickt und gut war.

Das zeichnet in meinen Augen eine Versicherung aus, und nicht 1-2 € die ich sparen kann. (auch wenns mehr sind)

Gruß Ralf
HK 450 mit CopterX Kopf, 450TH, Jazz 55-6-18, GY401 in einer Hughes 500
Tomahawk D-CCPM V2, Outrage G5 FBL, Scorpion 2221-8, Jazz 40-6-18, Microbeast
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Mikado Logo 500 3D, Scorpion HK-4020, Jazz 80-6-18, 6S, GY401+S9250
Und diverse Flächenmodelle.
Wem das als Info nicht reicht, kann meinen Leidensweg ;-) auf meiner Homepage verfolgen http://www.ralf-c.de
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