Darf ich als Händler auch einen Kunden anprangern?
#16 Re: Darf ich als Händler auch einen Kunden anprangern?
Anprangern ist eine Sache....... das kann nach hinten losgehen. Unterschwellige Seitenhiebe in aktuellen Threads sind ne andere Sache, da kann jeder hineininterpretieren, was er will. Ich würde sowas aber erstmal auf subtilere Art und Weise verfolgen, Möglichkeiten gibt´s da genug.
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"Leben ist das, was passiert, während du etwas ganz anderes planst" ... ( John Lennon )
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Digger
#17 Re: Darf ich als Händler auch einen Kunden anprangern?
das wäre in Ordnungflyingdutchman hat geschrieben:Ausnahmen sind m.E.n. Warnungen vor eindeutigen Betrugsabsichten.
- Sniping-Jack
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#18 Re: Darf ich als Händler auch einen Kunden anprangern?
Dieser Spieß lässt sich nicht umdrehen, das wär ja noch schöner. Auch wenn dir die Galle bis Oberkante Unterlippe steht, wirst du entweder zu den üblichen Rechtsmitteln greifen müssen oder schweigen. Die Sache ist die: Als Verkäufer stellt man sich automatisch und ja auch ganz freiwillig der Öffentlichkeit, während man andersherum nicht einfach missliebige Kunden an den Pranger stellen kann. Ja selbst "schwarze Listen" sind meines Wissens nicht erlaubt, wenn auch unter der Theke nicht zu verhindern.
Mach dich da mal gaaaanz gründlich schlau, dann wirst du merken, dass es seinen Preis hat, an das Geld anderer Leute zu kommen. Andersherum müssen wir Kunden auch stets darauf vertrauen, dass die Ware auch dem Wert entspricht, den wir bereits VORAB überwiesen haben. Ausser wir geraten freilich an so einen gutgläugigen Händler wie dich. Aber auch dann müssten wir uns gegen rechtliche Maßnahmen wehren, was rechlich schwerfallen dürfte, weil ja doch recht eindeutig. Wenn dein kunde nicht nachweisen kann, dass er das Keld an dich abgeschickt hat, es sich also um einen Schreibfehler oder bankirrtum handelt, ist seine betrügerische Absicht ja wohl aufgedeckt nach so langer Zeit. Aber bis du zu deinem geld kommst, das ist freilich eine andere Frage.
Davon ab: Ich erhalte ja auch Ware auf Rechnung, die ich stets etwa dann abschicke, wenn ich die Mail über den Versand erhalten habe. So und nicht viel anders sollte es sein. Und ich werde den Teufel tun und mich selbst in Händlerkreisen in Misskredit zu bringen, indem ich dieses Prinzip verletze. Denn auch wenn es nicht erlaubt ist, so nutzen die meisten Händler doch recht ausgeklügelte Datenbanken über ihre Kundschaft. Mach dich da mal schlau oder verschicke halt einfach nimme auf Rechnung. NBur so als Tip.
Nur hier den Aufstand zu proben, davon lass besser die Finger. Auch wenn du denkst, wir Kunden würden es ja "genauso" machen, haben wir halt auch ein gewisses Recht, eine Person des "öffentlichen Lebens" - und das BIST du als Händler nunmal - in einem gewissen, rechtlich ebenfalls nicht allzuweit gestecktem, Umfang zu bewerten. Umgekehrt geht das schlicht deswegen nicht, weil wir Kunden eben nicht aus dem Kreis der Privatpersonen und all ihren Rechten herausgetreten sind, nur weil wir bei dir Ware gekauft haben und dich dafür nicht entlohnen.
Aber dein Rechtsberater kann dir das sicher genauer erklären und vor allem auch richtig.
just m2c....
Mach dich da mal gaaaanz gründlich schlau, dann wirst du merken, dass es seinen Preis hat, an das Geld anderer Leute zu kommen. Andersherum müssen wir Kunden auch stets darauf vertrauen, dass die Ware auch dem Wert entspricht, den wir bereits VORAB überwiesen haben. Ausser wir geraten freilich an so einen gutgläugigen Händler wie dich. Aber auch dann müssten wir uns gegen rechtliche Maßnahmen wehren, was rechlich schwerfallen dürfte, weil ja doch recht eindeutig. Wenn dein kunde nicht nachweisen kann, dass er das Keld an dich abgeschickt hat, es sich also um einen Schreibfehler oder bankirrtum handelt, ist seine betrügerische Absicht ja wohl aufgedeckt nach so langer Zeit. Aber bis du zu deinem geld kommst, das ist freilich eine andere Frage.
Davon ab: Ich erhalte ja auch Ware auf Rechnung, die ich stets etwa dann abschicke, wenn ich die Mail über den Versand erhalten habe. So und nicht viel anders sollte es sein. Und ich werde den Teufel tun und mich selbst in Händlerkreisen in Misskredit zu bringen, indem ich dieses Prinzip verletze. Denn auch wenn es nicht erlaubt ist, so nutzen die meisten Händler doch recht ausgeklügelte Datenbanken über ihre Kundschaft. Mach dich da mal schlau oder verschicke halt einfach nimme auf Rechnung. NBur so als Tip.
Nur hier den Aufstand zu proben, davon lass besser die Finger. Auch wenn du denkst, wir Kunden würden es ja "genauso" machen, haben wir halt auch ein gewisses Recht, eine Person des "öffentlichen Lebens" - und das BIST du als Händler nunmal - in einem gewissen, rechtlich ebenfalls nicht allzuweit gestecktem, Umfang zu bewerten. Umgekehrt geht das schlicht deswegen nicht, weil wir Kunden eben nicht aus dem Kreis der Privatpersonen und all ihren Rechten herausgetreten sind, nur weil wir bei dir Ware gekauft haben und dich dafür nicht entlohnen.
Aber dein Rechtsberater kann dir das sicher genauer erklären und vor allem auch richtig.
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Grüße,
Jack
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Senderchaos ist out, der Trend geht ganz klar zum High-Tech-Multi-Modul-Einzelsender.
Jack
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#19 Re: Darf ich als Händler auch einen Kunden anprangern?
Wir mischen uns nicht ein, sondern werden nur informiert. Evtl hilft das Team auch mal, wenn es in der Kommunikation mal klemmt.
Mehr nicht!
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Gruß Doc Tom
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#20 Re: Darf ich als Händler auch einen Kunden anprangern?
@Jack, wie immer kurz und knapp und sehr umgänglich 
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#21 Re: Darf ich als Händler auch einen Kunden anprangern?
@jack das war nicht böse gemeint
bevor ich verklagt werde
Tino das ist Dein Ding, kläre es wie Du es klären kannst. Anprangern geht nicht. IMHO
Tino das ist Dein Ding, kläre es wie Du es klären kannst. Anprangern geht nicht. IMHO
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- Sniping-Jack
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#22 Re: Darf ich als Händler auch einen Kunden anprangern?
Kein Ding, ich habs ja auch nicht bös gemeint. 
Man denkt sich ja immer wieder so seinen Teil, sei es als Kunde, sei es als Händler.
Muss irgendwie damit in Zusammenhang stehen, dass wir alle Menschen mit Fehlern sind.
Man denkt sich ja immer wieder so seinen Teil, sei es als Kunde, sei es als Händler.
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Grüße,
Jack
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#23 Re: Darf ich als Händler auch einen Kunden anprangern?
so ist das sicherSniping-Jack hat geschrieben:Muss irgendwie damit in Zusammenhang stehen, dass wir alle Menschen mit Fehlern sind
Gruß Doc Tom
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#24 Re: Darf ich als Händler auch einen Kunden anprangern?
Moin, danke für eure Meinungen, mir ging es nicht datum irgendwelche Leute an den pranger zu stellen, ABER, was man immer wieder liest sind die Meldungen einzelner die sih über einen Shop aufregen und da dem Händler auch immer Betrug oder ähnlich vorwerfen.
Ich bin ja kein Unmensch, ich habe fast zwei monate gewartet, mails geschrieben, angerufen, auf mails wurde nie geantwortet, am Telefon wurde geleugnet usw. dann ne mahnung, immer noch nichts, wieder angerufen, dann kommt nach drei monaten er hätte doch vor einer woche überwiesen, aber bestimmt nen zahlendreher wers glaubt...
Leute es geht mir darum das sich jemand FEHLER macht, da bin ich der letzte der sich darüber aufregt, ABER wenn man mich verarschen will...
Tino
PS rechtsmittel, das ich nicht lache das kostet mehr wie der Warenwert, willkommen in Deutschland...
Ich bin ja kein Unmensch, ich habe fast zwei monate gewartet, mails geschrieben, angerufen, auf mails wurde nie geantwortet, am Telefon wurde geleugnet usw. dann ne mahnung, immer noch nichts, wieder angerufen, dann kommt nach drei monaten er hätte doch vor einer woche überwiesen, aber bestimmt nen zahlendreher wers glaubt...
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Orga Schmoldow 2015
hilft dir RHF?
vielleicht hilfts du RHF? ... werde Supporter!
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helihopper
#25 Re: Darf ich als Händler auch einen Kunden anprangern?
Na und,tinob hat geschrieben:PS rechtsmittel, das ich nicht lache das kostet mehr wie der Warenwert, willkommen in Deutschland...
Wenn der Käufer nicht gerade die Finger oben hat, dann zahlt er das noch oben drauf.
Mahnbescheid bis 500 Ocken ist ja relativ preisgünstig.
Solltest Du jemanden zum vorfinanzieren brauchen, dann helfe ich Dir gerne und kaufe Dir Deine Forderung ab.
Hab ja nicht umsonst genug Anwälte im Nebenbüro sitzen, die auf Erfolgshonorar arbeiten und wo ich nur die Behördenkosten vorlegen muss
Cu
Harald
#26 Re: Darf ich als Händler auch einen Kunden anprangern?
Moin, es ist gerade etwas schier unglaubliches passiert!
Seit drei Monaten NIE eine Antwort, keine Aussagen, nichts...
Und jetzt kam heute ne Mail wo ..... (egal sollte ich nicht schreiben) ..... aber jetzt schau ich in einer Woche noch mal ob denn das versprechen eingehalten wurde...
sollte dieser Fred doch seine Wirkung nicht verfehlt haben
Tino
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Und jetzt kam heute ne Mail wo ..... (egal sollte ich nicht schreiben) ..... aber jetzt schau ich in einer Woche noch mal ob denn das versprechen eingehalten wurde...
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helihopper
#27 Re: Darf ich als Händler auch einen Kunden anprangern?
Nöö daran liegt es sicher nicht.tinob hat geschrieben:sollte dieser Fred doch seine Wirkung nicht verfehlt haben![]()
Deinem Kunden ist nur zufällig eingefallen, dass da noch was war.
Cu
Harald (der immer noch an das Gute im Menschen glaubt)
#28 Re: Darf ich als Händler auch einen Kunden anprangern?
Zufälle gibts Harald.... glaubst du das jetzt wirklich!?
Und das Einfallen nutzt ihm ja nichts, wenn ers nicht zahlen kann...
Tino
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- ER Corvulus
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- Registriert: 14.04.2005 23:17:06
- Wohnort: ziemlich hoch über Augsburg ;)
#29 Re: Darf ich als Händler auch einen Kunden anprangern?
*TeamSenf*
Wir (=das Team) werden weder Beschuldigungen an einen Händler, noch an einen Kunden im "öffentlichen Bereich" dulden/akzeptieren.
Das maximum was drin ist - den betreffenden User aus dem Basar ausschliessen - und das auch nur wenn probleme aus dem RHF-Basar akut vorliegen.
*Punkt*
Hintergrund: irgendeine Klage/Einstweilige Verfügungen von nem Händler oder Kunden legt RHF u.U. erstmal paar Tage/Wochen still - das will wirklich niemand - von finanziellen Forderung an den eingtragenen Betreiber ( = Tracer) mal ganz abgesehen.
Grüsse Wolfgang / ER Corvulus /Team RHF
Wir (=das Team) werden weder Beschuldigungen an einen Händler, noch an einen Kunden im "öffentlichen Bereich" dulden/akzeptieren.
Das maximum was drin ist - den betreffenden User aus dem Basar ausschliessen - und das auch nur wenn probleme aus dem RHF-Basar akut vorliegen.
*Punkt*
Hintergrund: irgendeine Klage/Einstweilige Verfügungen von nem Händler oder Kunden legt RHF u.U. erstmal paar Tage/Wochen still - das will wirklich niemand - von finanziellen Forderung an den eingtragenen Betreiber ( = Tracer) mal ganz abgesehen.
Grüsse Wolfgang / ER Corvulus /Team RHF
#30 Re: Darf ich als Händler auch einen Kunden anprangern?
erledigt
Zuletzt geändert von HeliVirus am 04.06.2009 00:25:06, insgesamt 1-mal geändert.
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