Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

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Darth_Crow
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#16 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von Darth_Crow »

Wir sind immer auf einer Wiese geflogen wofür wir auch die Genemigung des Eigentümer hatten. Nun hat sich jemand beim Eigentümer der Wiese beschwert und er hat uns die Erlaubnis dort zu fliegen wieder entzogen :(
Rein rechtlich könnten wir aber noch auf der Teerstraße neben der Wiese weiterfliegen, richtig? Es handelt sich um eine öffentliche Straße mitten im nichts*g*, also so gut wie kein Verkehr. Es ist auch kein Natur- oder Vogelschutzgebiet und wir fliegen Elektrisch. Oder sollte man nun die Gemeinde um Erlaubnis zur Nutzung der Straße bitten?
Grüße, Axel
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tracer
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#17 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von tracer »

matrix hat geschrieben:(4) Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, daß sie mit Raketenantrieb versehen sind.
Das ist die Sicht der LuftVO.

Aber Du musst auch Starten und Landen ...
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Peter F.
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#18 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von Peter F. »

Eine Einschränkung fällt mir gerade noch ein. Wenn zum Beispiel der Landwirt der schönen Wiese nicht
damit einverstanden ist, weil er im Falle eines Absturzes Sorge um die Splitter in seinem Futtergras hat,
dann sollte man das respektieren, oder zumindest mit ihm darüber reden. Manche sind eben auch schon
böse reingefallen, wenn ihre Rinder innere Verletzungen von Carbonsplittern hatten.

Wir sollten immer alle fair und tolerant bleiben, wenn wir das auch für uns erwarten. ;-)


P.S.: Dritter Versuch zu senden :oops: :wink:
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Newman
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#19 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von Newman »

Jonas, sagt dir Trappenfelde etwas? :oops:
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matrix
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#20 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von matrix »

Siehste Jonas, kannst bedenkenlos losflattern :mrgreen:
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#21 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von echo.zulu »

Steht zwar schon alles drin, aber nun hatte ich es schon getippt und lasse es drin. :drunken:
matrix hat geschrieben:Und bei E-Helis? Kann mir nicht vorstellen , das man auf der Wiese neben einem Wohngebiet fliegen darf.
Doch darfst Du. Du musst halt nur darauf achten, dass keine besondere Gefährdung vom Heli ausgeht. Also darfst Du weder öffentlichen Verkehrsraum, auch als Straßen bezeichnet, oder Bereiche in denen sich potentiell Personen aufhalten könnten überfliegen. Wenn aber die Wiese neben dem Wohngebiet gut zu übersehen ist und Du Dir zur Sicherheit eine weitere Person mitnimmst, die Dich vor evtl. Gefahren warnt, dann ist eigentlich nichts gegen das Fliegen in der Nähe von Wohngebieten zu sagen. Selbstverständlich solltest Du über die Genehmigung des Grundstückseigentümers verfügen. Der Versicherungsschutz darf deshalb nicht eingeschränkt werden. Aber wenn die Versicherung nach einem Unfall Dir nachweist, dass er vermeidbar gewesen wäre, so wird sie zwar zahlen, aber Dich dafür hinterher in Regress nehmen.
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matrix
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#22 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von matrix »

Na dann brauch ich mir ja gar keinen Kopf zu machen, die Gelände, auf denen wir fliegen sind riesig und so gut überschaubar :mrgreen:
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matrix
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#23 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von matrix »

tracer hat geschrieben:
matrix hat geschrieben:(4) Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, daß sie mit Raketenantrieb versehen sind.
Das ist die Sicht der LuftVO.

Aber Du musst auch Starten und Landen ...
Und wenn es sich nun um öffentlichen Grund und Boden handelt ? Musste dann den Bürgermeister fragen? :D
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tracer
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#24 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von tracer »

matrix hat geschrieben:Und wenn es sich nun um öffentlichen Grund und Boden handelt ? Musste dann den Bürgermeister fragen? :D
Hängt davon ab, wofür der Grund und Boden gedacht ist.

Ein Parkplatz ist was anderes als ne Erholungswiese, nen Spielplatz oder ein Grillplatz.
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matrix
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#25 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von matrix »

Ok, Du kennst Dich aus, es handelt sich um Feld/Wirtschaftswege. Von dort werden wohl die meisten Helipiloten starten.
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#26 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von tracer »

matrix hat geschrieben:Ok, Du kennst Dich aus,
Ne, bin auch kein Rechtsanwalt.
matrix hat geschrieben:es handelt sich um Feld/Wirtschaftswege. Von dort werden wohl die meisten Helipiloten starten.
Da greift wohl am besten das "Prinzip Hoffnung" => Kein Kläger, kein Richter.
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matrix
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#27 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von matrix »

Ich gehe einfach am Freitag, mit dem Bürgermeister einen trinken.
Nach dem zweiten Bier bekomme ich meine Genehmigung zum starten und landen , auf öffentlichen Wegen, auf nem Bierdeckel :mrgreen:
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#28 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von torro »

is ja lustig, muß mich jetzt auch mit dem thema rumärgern.
war grade fliegen, plötzlich stehen da 2 kerls: landest du bitte SOFORT! :?: :| :?:

riesen tra-tra wegen luftkontrollzone oder so ähnlich.
ok, ca 15km von MEINER wiese ist n flugplatz, geht aber nicht wirklich viel dort, bissl fracht, keine personen.
es hat sich rausgestellt, daß die 2 von nem modellflugclub in der nähe sind. entfernung ca 2km.


jetzt stellen sich mir folgende fragen(vergebt mir, wenn das schon irgendwo, nach 30 minuten suche-funktion lesen auffindbar wäre :roll: )

1. wie kriege ich raus, ob ich in einer wie-auch-immer-kontrollierten zone bin. (gibt´s irgendwo ne karte?)
2. wie groß muß der abstand zu einem offiziellen modellflugplatz sein?

e-heli, unter 5kg, wiese im "familienbesitz", versicherung wird gleich morgen geregelt.

gruß, flo
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#29 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von speedy »

torro hat geschrieben:ok, ca 15km von MEINER wiese ist n flugplatz
die 0-Meter Zone geht ungefähr bis 5km um den Flugplatz ... das ist aber bei jedem Flugplatz ein wenig anders - sicherlich besonders auch in der Einflugschneise. Dann geht es los mit x hundert Meter, dann y hundert Meter usw.

Erfahren kannst du das beim Tower des Flughafens bzw. beim der DFS.

Du kannst aber dann trotzdem auch bei der DFS oder dem Tower eine Sondergenehmigung für deine Wiese bekommen - mußt die einfach nur fragen, ob du eine bekommen kannst und die werden dir den Rest schon erklären bzw. fragen - ist kostenlos für dich.


Die vom Modellfliegerclub haben eventuell nur Sorge, daß du zu nah an die rankommst - und dann eben in der Nähe jemand sein könnte, der da ungesehen irgendeine Frequenz stört. ... aber fordern können die nichts. ... allerdings - wenn da nen Fliegerclub ist - dann solltest du da vielleicht mal vorbei schauen - ist immer netter, wenn man zusammen fliegen kann.


MFG
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#30 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von tracer »

torro hat geschrieben:1. wie kriege ich raus, ob ich in einer wie-auch-immer-kontrollierten zone bin. (gibt´s irgendwo ne karte?)
Such mal nach ICAO Maps.
torro hat geschrieben:2. wie groß muß der abstand zu einem offiziellen modellflugplatz sein?
0 Meter.
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