Das ist definitiv nicht so. Du darfst mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers da fliegen. Von Häusern solltest Du Dich allerdings fern halten. Keine nahen Vorbeiflüge / Überflüge.Nu kommt so ein Trottel daher und meint der Motor sei ihm zu laut und laut Gesetzt darf man anscheinend nur bis 2 Km an die Ortsgrenze.
Dann sagte ich aber hallo, das ist ein Elektromotor. Da kann ich meines Wissens nach fliegen wo ich will.... so ging die Disskusion ne Zeit lang und ich Trottel habe nachgegeben
Drucke Dir mal § 16 LuftVO aus. Da steht alles drin.
Cu
Harald