Bei einem Verstoß gegen die LuftVO braucht man keine Haftpflicht sonder besser eine Rechtsschutz, denn hier kann es zu Ärger kommen ohne das man jemanden schädigt, wobei ich glaube das da auch ein Anwalt nicht viel machen kann.Tieftaucher hat geschrieben:Solange die Versicherung im Fall des Falles zahlt ohne sich wegen Obligenheitsverletzung heraus zu winden ...
z.B. "Wildfliegen mit mehr als 5Kg Abfluggewicht " ist in D eben nicht erlaubt, auch wenn die Haftpflichtversicherung für Modelle über 5Kg Haftet , was übrigens die meisten Modellhalterhaftpflichtversicherungen tun. DMO z.B. bis 150Kg (Wobei ich nicht glaube das ich da mal irgendwann drüber komme).
über 5Kg braucht man
-die Versicherung (Vorgeschriebene Haftung im Schadensfall)
-die Erlaubnis des Grundstückeigentümer (Umfasst nur die Erlaubnis das Grundstück zur Ausübung des Hobbys überhaupt betreten zu dürfen und sagt nichts über den Luftraum darüber aus! Übrigens, wo ich oben Pachtvertrag gelesen habe: wenn das Land verpachtet ist muss man den Pächter und nicht den Eigentümer fragen!)
- eine Aufstiegsgenehmigung (unter 5 Kg braucht man keine, Bzw. sie ist "allgemein erteilt", wobei man auch hier aufpassen muss, innerhalb Kontrolliertem Luftraum (z.B. in der nähr von Flughäfen) muss man sich generell immer selber um eine Aufstiegsgenehmigung kümmern, denn hier ist nichts mit "allgemein"
also auch mit Ve3rsicherung aufpassen Wo und mit welchem Modellgewicht man fliegt!