
Die Versicherung mit Zusatz II für das "Wildfliegen" setzt ja die Einwilligung des Eigentümers voraus. Nicht zu verwechseln mit einer Aufstiegsgenehmigung (wie z.T. auch hier irrtümlich im Board geschrieben wird: "Hast du eine Aufstiegsgenehmigung......?") : die brauchen wir in D als Wildflieger nicht unbedingt
Also bleibt es bei der Erlaubnis, bzw. beim Verbot des Eingentümers. Solange nichts passiert, ist ja alles gut, wenn jedoch mal ein Schadensfall eintreten sollte, wird vermutlich eine Schriftliche Bestätigung von der Versicherung verlangt.Wann ist eine Erlaubnis notwendig?
Eine Aufstiegserlaubnis gemäß § 16 LuftVO ist erforderlich,wenn das Modellfluggelände weniger als 1,5 km von einem Flugplatz oder bei Nutzung von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren weniger als 1,5 km von der nächsten Ortsrandlage entfernt ist, oder wenn Flugmodelle jeglicher Art mit Abluggewichten von über 5 kg geflogen werden. Auch ist eine Aufstiegerlaubnis notwendig, wenn Flugmodelle auf Flugplätzen betrieben oder wenn Flugmodelle mit Raketenantrieb eingesetzt werden, deren, Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt.
Quelle : http://dmfv.aero/files/DMFV_Hinweis_fuer_Erteilung.pdf
Wie handhabt ihr das? Erst mal fliegen, wenn der Landwirt kommt, mal nebenbei fragen? Erst wenn es gerumst hat, schauen, daß man etwas Schriftliches an die Hand bekommt?
Somit komme ich zu meiner Frage:
Hat jemand eine Idee, wie so ein Schreiben am Besten auszusehen hat? Ich denke, es ist ein entspannteres Fragen um eine kurze Unterschrift zu bekommen, als wenn erst etwas passiert ist. Zumal man den Eigentümer ja auch erklären (oder auch schriftlich niderlegen) kann, dass mit erst seiner Unterschrift die Versicherung im Falle wenn auch bezahlt.