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#16 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen
Verfasst: 18.06.2010 06:27:22
von frankyfly
Tieftaucher hat geschrieben:Solange die Versicherung im Fall des Falles zahlt ohne sich wegen Obligenheitsverletzung heraus zu winden ...
Bei einem Verstoß gegen die LuftVO braucht man keine Haftpflicht sonder besser eine Rechtsschutz, denn hier kann es zu Ärger kommen ohne das man jemanden schädigt, wobei ich glaube das da auch ein Anwalt nicht viel machen kann.
z.B. "Wildfliegen mit mehr als 5Kg Abfluggewicht " ist in D eben nicht erlaubt, auch wenn die Haftpflichtversicherung für Modelle über 5Kg Haftet , was übrigens die meisten Modellhalterhaftpflichtversicherungen tun. DMO z.B. bis 150Kg (Wobei ich nicht glaube das ich da mal irgendwann drüber komme).
über 5Kg braucht man
-die Versicherung (Vorgeschriebene Haftung im Schadensfall)
-die Erlaubnis des Grundstückeigentümer (Umfasst nur die Erlaubnis das Grundstück zur Ausübung des Hobbys überhaupt betreten zu dürfen und sagt nichts über den Luftraum darüber aus! Übrigens, wo ich oben Pachtvertrag gelesen habe: wenn das Land verpachtet ist muss man den Pächter und nicht den Eigentümer fragen!)
- eine Aufstiegsgenehmigung (unter 5 Kg braucht man keine, Bzw. sie ist "allgemein erteilt", wobei man auch hier aufpassen muss, innerhalb Kontrolliertem Luftraum (z.B. in der nähr von Flughäfen) muss man sich generell immer selber um eine Aufstiegsgenehmigung kümmern, denn hier ist nichts mit "allgemein"
also auch mit Ve3rsicherung aufpassen Wo und mit welchem Modellgewicht man fliegt!
#17 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen
Verfasst: 19.06.2010 10:18:26
von Tieftaucher
Wie gut dass auch meine Modelle alle UNTER 5Kg wiegen
Ne jetzt mal im Ernst. Wir hier in München suchen immer neue Flugfelder. Mal ist es eine Erdbeerfeld, dass wegen Erdbeerverkauf geschlossen wird. Dann wandern wir ab zu einem Himbeerfeld, das dann auch irgendwann wieder wegen Himbeerverkauf gschlossen wird. Mal findet einer eine brauchbare Wiese, die vielleicht irgendwann zu hoch wächst. Nicht immer ist ein Eigentümer ausfindig zu machen. Ein paar Plätze gibt es, die der Eigentümer zu fliegen frei gegeben hat... aber viel zu wenige. Darum kommt es immer wieder vor, dass auch ungefragt geflogen wird. Bestes Beispiel ist in München die Panzerwiese. Hier fliegen seit Jahren alle möglichen Modellflieger obwohl es sich sogar um ein Schutzgebiet handelt und die Piloten zeitweise von der Polizei vertrieben wurden... auch wenn es heisst "es wird geduldet" Eine echte Genehmigung liegt NICHT vor. Was, wenn hier etwas passiert? Im Schadenfall möchte ich nicht, dass die Versicherung irgendeine Handhabe hat, den Fall aus zu schließen. Auch wenn ich persönlich auf dieser Wiese nicht fliege, gibt es doch trotzdem ähnlich gelagerte Fälle.
Und so, wie ich es sehe fliegt man mit den Versicherungen der Verbände an diesen Plätzen OHNE Versicherungsschutz. Zumindest wenn man ehrlich ist und nicht behauptet man wäre z.b. auf der Staße (öffentlicher Grund) gestartet. Überflug ist ja erlaubt - soweit ich weiss.
ANDI
#18 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen
Verfasst: 21.06.2010 10:01:42
von DeWe
@Andi
Du triffst den Nagel genau auf den Kopf. Das Thema Vorsorge ist doch schon ein heikles Thema. Solange eben nichts passiert, was wir ja alle hoffen und Keinen das Gegenteil wünschen, ist ja alles i.O. Nur wenn eben mal doch mal was passieren sollte

#19 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen
Verfasst: 22.06.2010 11:35:32
von DeWe
z.b. auf der Staße (öffentlicher Grund) gestartet
die Erlaubnis das Grundstück zur Ausübung des Hobbys überhaupt betreten zu dürfen
Sehe ich hier gerade den "Freifahrtsschein" ?
Sprich: öffentlicher Weg, weit weg von jeglicher Zivilisation : Keine Probleme ?
#20 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen
Verfasst: 22.06.2010 11:54:39
von Armadillo
DeWe hat geschrieben:Sehe ich hier gerade den "Freifahrtsschein" ?
Sprich: öffentlicher Weg, weit weg von jeglicher Zivilisation : Keine Probleme ?
Ich meine, dass das irgendwann bei uns auch mal im gespräch war. Die Straße in Puchheim ist z.B. öffentliches Eigentum und solange man nicht auf die Felder geht und nur den Luftraum nutzt (der dem Bauern nicht gehört) kann einem theoretisch nix passieren. Blöd ist es, wenn man es sich mit dem Bauern verscherzt und der Heli stürzt ab.

#21 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen
Verfasst: 22.06.2010 12:00:47
von helihopper
Eigentümer der Strasse, des Feldweges ist aber die Stadt / Gemeinde / Landkreis / Bund.
Da braucht man ebenfalls ne Erlaubnis

Öffentlich heisst nicht frei. Eher im Gegenteil. Alleine aus Sicherheitsaspekten wird kein Bürgermeister eine schriftliche Erlaubnis erteilen. Und die müsste man aber vorweisen, wenn die Herren in Grün / Blau einen Platzverweis erteilen wollen.
Cu
Harald
#22 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen
Verfasst: 22.06.2010 12:12:09
von DeWe
Alleine aus Sicherheitsaspekten wird kein Bürgermeister eine schriftliche Erlaubnis erteilen.
Ich denke, es werden hier 2 Sachen gemischt:
Es muss unterschieden werden:
a) darf ich den Grund etc. betreten um das Hobby zu betreiben > hier könnten die Versicherungen sich daran aufhängen: Sie hatten keine Genehmigung vom Eingentümer das Grundstück zu betreten (daher Hausfriedensbruch) >>> ohne Genehmigung, kein Zutritt >>> kein Zutritt kein Unfall
b) darf ich den Heli aufsteigen lassen.
eine schriftliche Erlaubnis erteilen. Und die müsste man aber vorweisen, wenn die Herren in Grün / Blau einen Platzverweis
Nachdem die Aufstiegsgenehmigung (Pkt b) ja eigentlich schon im Anfang geklärt ist, geht es darum, wo darf ich auch ohne "Obligenheitsverletzung" oder sonstige Paragraphen zu verletzen mich frei bewegen. Und dies ist erst einmal öffentlicher Grund. Wieso brauche ich eine schriftliche Bestätigung, das ich mich auf öffentlichen Grund bewegen darf? Klar gibt es u.a. auch Ausnahmen und hoffentlich den gesunden Menschenverstand (wie.z.. Probeschweben in der überfüllten Innenstadt ... ,oder z.B. Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Diese bieten jedoch auch den Hundehaltern Einhalt, öffentliches Lagern ist nicht erlaubt, Drachen steigen lassen der Kinder ist nicht erlaubt, nur das reine Begehen der ausgewiesenen Pfade. Etc.pp.
[Ich vermute die plötzliche Meinungsänderung zur Panzer-Wiese kommt daher, das Jugendliche mal kurz ein paar 100qm Fläche abgefackelt haben und die Feuerwehr ausrücken musste]
#23 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen
Verfasst: 22.06.2010 13:08:17
von frankyfly
Mit dem Starten und landen auf Wegen und Plätzen muss man ggf auch aufpassen, da sie wie gesagt zwar "öffentlich" sind aber eben auch ein Weg und damit Verkehrsraum und daher : "kein Sport und Spiel (das ist es ja im grunde) im öffentlichen Verkehrsraum" (steht irgendwo in der StVo wenn ich mich recht erinnere)
Jetzt fängt aber bestimmt wieder das Palaver an "was ist öffendlicher Verkehrsraum und was nicht"
Meiner Meinung nach fällt alles darunter was ein Weg/Platz ist und in öffentlicher Hand ist. (auch wenn dort ein "Durchfahrt verboten" - Schild o.Ä. steht, denn auch Fußgänger und Radfahrer sind "Verkehr"
#24 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen
Verfasst: 22.06.2010 14:14:04
von matrix
Armadillo hat geschrieben: Blöd ist es, wenn man es sich mit dem Bauern verscherzt und der Heli stürzt ab.

Bergung eines Flugmodells
Zitat an***
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besteht kein Recht ohne Zustimmung des Nachbarn dessen Grundstück zur Bergung des Modells zu betreten. Gemäß des §867 BGB besteht jedoch der Anspruch gegen den Eigentümer des Grundstücks, dass er mir das Betreten des Grundstückes zur Bergung meines Modells gestattet. Dieser Anspruch kann auch gerichtlich durchgesetzt werden. Verweigert der Eigentümer das Betreten des Grundstückes ohne Grund und kommt in der Folge das Modell zu Schaden, ist der Eigentümer dann auch zum Schadensersatz verpflichtet.
Zitat ende***
#25 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen
Verfasst: 22.06.2010 16:03:02
von acanthurus
Richtig, es gibt eine Art "Bergungsanspruch".
Genauso bist du aber schadensersatzpflichtig für alle Schäden, die beim Einschlag sowie der Bergung entstehen - und die finanziellen Flurschäden, die ein Bauer für ein paar umgetretende Grashalme geltend machen kann, sind ggf. gar nicht mal so unerheblich (fragt mal die Ballonfahrer und außenlandenden Segelflieger).
Aber um die EIngangsfrage mal wieder aufzugreifen:
Wir hatten das mal vor Urzeiten so ausformuliert [optionales/personalisiertes in Klammern]
"Der Eigentümer/Pächter von Flurstück [Flurkartenauszug] erlaubt [dem Modellflieger soundso] bis auf Widerruf, das zuvorgenannte Flurstück zwecks [nicht gewerblicher] Ausübung des Modellflugsports [außerhalb der Wachstumsperiode/ggf. andere Einschränkungen, Tageszeiten etc.] zu betreten.
Der Flugmodellhalter hat für die Einhaltung sämtlicher anzuwendender Auflagen, Vorschriften und Gesetze selbst Sorge zu tragen und übernimmt die alleinige Haftung.
Der Eigentümer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von [3 Flaschen Trollinger Lemberger pro Jahr und Flugmodell-Halter]. Aus dieser Entschädigung entsteht kein Anspruch auf einen für die Ausübung des Modellflugs geeigneten Zustand des Flurstücks."
Ich stelle das einfach mal so zur Diskussion.
gruß
andi
#26 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen
Verfasst: 22.06.2010 16:17:15
von tracer
acanthurus hat geschrieben:Ich stelle das einfach mal so zur Diskussion.
Ich habe meinen Vermieter gefragt, ob ich fliegen darf.
Er sagte: Ja.
So sieht es vom Schlafzimmer aus aus:

- 100_2942_s.jpg (42.28 KiB) 306 mal betrachtet
Die Felder rundherum gehören ihm auch, ich sehe da nicht wirklich nen Problem
OK; man muss schon etwas gestört sein, wenn eins der Hauptkriterien beim Umzug die Flugmöglichkeiten sind

#27 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen
Verfasst: 22.06.2010 16:21:58
von EOS 7
tracer hat geschrieben:
Er sagte: Ja.
Also besser gleich
schriftlich fixieren. Muster = andi

#28 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen
Verfasst: 22.06.2010 16:26:11
von tracer
1dfh hat geschrieben:Also besser gleich schriftlich fixieren. Muster = andi

Pacta sunt servanda.
Und da wir beide Vollkaufleute sind, und Zeugen dabei waren, und das auf dem Land eh alles drei Nummern entspannter ist, sehe ich das auch ganz entspannt.
#29 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen
Verfasst: 22.06.2010 16:37:01
von EOS 7
Entspannt...,für mich sieht aus wie ein Getreidefeld, also eher suboptimal für eventuell anfallende Bergungen.
#30 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen
Verfasst: 22.06.2010 16:40:05
von acanthurus
Warum, fällt doch schön weich. Neben meiner Flugwiese wachse gerade verdammt harte RÜBEN.