DMFV

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Maik262
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#16 Re: DMFV

Beitrag von Maik262 »

Matthias23 hat geschrieben:Meines Erachtens sind bei den meisten Privathaftpfichtversicherungen Modelle mit versichert, die keiner Versicherungspflicht unterliegen. Versicherungspflichtig sind Flugmodell weiterhin erst ab einem bestimmten Gewicht, 1kg? 500g?
Jedes Modell muss mit Modellflugversicherung versichert werden. Manche Privathaftpflichtversicherungen machen eine Ausnahme bei Antriebslosen Modellen (u.a. Papierflieger, Spielzeug Wurfgleiter), aber das sind sehr sehr wenige Versicherungen (das ist keine Kaffeesatzleserei, mein Vater ist Makler)

Gruß

Maik
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mic1209
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#17 Re: DMFV

Beitrag von mic1209 »

Gruß
Michael

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g.harry
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#18 Re: DMFV

Beitrag von g.harry »

Matthias23 hat geschrieben:Meines Erachtens sind bei den meisten Privathaftpfichtversicherungen Modelle mit versichert, die keiner Versicherungspflicht unterliegen. Versicherungspflichtig sind Flugmodell weiterhin erst ab einem bestimmten Gewicht, 1kg? 500g?
Sehr gefaehrliche Unwahrheit.... wenn du mit deinem Trex 450 ( der ja wie du meinst mit ca 750g ja nicht versicherungspflichtig ist) einem Zuschauer z.B. ein Auge kaputtmachst und dann zur kasse gebeten wirst.....weil KEIN Versicherungsschutz besteht...da gehts ums Ganze bis zum letzten hemd....viel spass dabei


Fuer Wildflieger reicht die Zusatzversicherung Form 2.
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#19 Re: DMFV

Beitrag von Capt.Butti »

tracer hat geschrieben:
Capt.Butti hat geschrieben:Übrigens: bis 1 kg benötigt man nicht einmal eine Zusatzversicherung
Hast Du einen Beleg dafür? Wäre mir nämlich neu.
Gerne: http://dmfv.aero/mitgliedschaft/files/D ... z_0611.pdf
B. Versicherungsschutz für Einzelmitglieder

"1.1 Durch die DMFV-Mitgliedschaft sind Einzelmitglieder auf allen Modellfluggeländen in Europa haftpflichtversichert.
Ferner können Einzelmitglieder Flugmodelle mit einem Abfluggewicht bis 1.000 Gramm auch
außerhalb von Modellfluggeländen und innerhalb geschlossener Räume (indoor) versichert
betreiben.
Mitversichert sind auch Schäden von DMFV-Mitgliedern untereinander.
Die Deckungssumme im Rahmen der Halterhaftpflicht-Versicherung beträgt 1.500.000 Euro pauschal
für Personen- und / oder Sachschäden (gemäß § 37 LuftVG)."
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echo.zulu
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#20 Re: DMFV

Beitrag von echo.zulu »

Matthias23 hat geschrieben:Meines Erachtens sind bei den meisten Privathaftpfichtversicherungen Modelle mit versichert, die keiner Versicherungspflicht unterliegen. Versicherungspflichtig sind Flugmodell weiterhin erst ab einem bestimmten Gewicht, 1kg? 500g?
Da liegst Du völlig falsch. Bei einigen älteren Verträgen sind zwar auch Flugmodelle enthalten, aber in der Regel nur ohne Eigenantrieb. Seit der neuen Fassung der LuftVZO ist jedes Flugmodell mit Eigenantrieb, egal welches Gewicht es hat, versicherungspflichtig. Sollte Modellflug noch in Deiner Privathaftfpflicht enthalten sein, so solltest Du Dir das unbedingt separat bestätigen lassen. Außerdem ist auf ausreichende Deckung zu achten. Diese liegt m.W. bei mindestens 910.000€.
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mic1209
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#21 Re: DMFV

Beitrag von mic1209 »

Capt.Butti hat geschrieben:
tracer hat geschrieben:
Capt.Butti hat geschrieben:Übrigens: bis 1 kg benötigt man nicht einmal eine Zusatzversicherung
Hast Du einen Beleg dafür? Wäre mir nämlich neu.
Gerne: http://dmfv.aero/mitgliedschaft/files/D ... z_0611.pdf
B. Versicherungsschutz für Einzelmitglieder

"1.1 Durch die DMFV-Mitgliedschaft sind Einzelmitglieder auf allen Modellfluggeländen in Europa haftpflichtversichert.
Ferner können Einzelmitglieder Flugmodelle mit einem Abfluggewicht bis 1.000 Gramm auch
außerhalb von Modellfluggeländen und innerhalb geschlossener Räume (indoor) versichert
betreiben.
Mitversichert sind auch Schäden von DMFV-Mitgliedern untereinander.
Die Deckungssumme im Rahmen der Halterhaftpflicht-Versicherung beträgt 1.500.000 Euro pauschal
für Personen- und / oder Sachschäden (gemäß § 37 LuftVG)."

Mea culpa, man hätte Deinen Beitrag aufmerksamer lesen sollen. :oops:
Hier geht es um die Zusatzversicherung. Heißt also, im Rahmen
der Mitgliedschaft beim DMFV ist ein Flugmodell unter 1000 gr. versichert.

Aber es gibt keine Ausnahme der Versicherungspflicht für solche Modelle.
Gruß
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#22 Re: DMFV

Beitrag von Capt.Butti »

Mea culpa, man hätte Deinen Beitrag aufmerksamer lesen sollen. :oops:
Hier geht es um die Zusatzversicherung. Heißt also, im Rahmen
der Mitgliedschaft beim DMFV ist ein Flugmodell unter 1000 gr. versichert.

Aber es gibt keine Ausnahme der Versicherungspflicht für solche Modelle.
Kein Problem,
über die Haftpflichtversicherungen kann es, meiner Meinung nach, nicht genug Diskussionen und Hinweise geben.
Zusammenfassend kann man hier sagen, dass GRUNDSÄTZLICH JEDES Fluggerät versichert sein MUSS. Die Private Haftpflicht deckt, wie bereits hier erwähnt wurde, zu 99% nur NICHT motorisierte Fluggeräte ab.
Bis 1kg reicht die normale DMFV Versicherung ohne ZUSATZ auch für's Wildfliegen. Darüber hinaus muss eh eine Zusatzversicherung (II,III,IV) abgeschlossen werden.
Grade für Schüler/Studenten mit z.B T-Rex 450 (bis 1000gr) ist die DMFV mit, ich glaube, 11€ pro Jahr unschlagbar günstig.

Korrigiert mich wenn ich falsch liegen.

Gruß Daniel
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#23 Re: DMFV

Beitrag von mic1209 »

Capt.Butti hat geschrieben:über die Haftpflichtversicherungen kann es, meiner Meinung nach, nicht genug Diskussionen und Hinweise geben.
Stimmt. :thumbright:
Capt.Butti hat geschrieben:Zusammenfassend kann man hier sagen, dass GRUNDSÄTZLICH JEDES Fluggerät versichert sein MUSS. Die Private Haftpflicht deckt, wie bereits hier erwähnt wurde, zu 99% nur NICHT motorisierte Fluggeräte ab.
Auf den Punkt gebracht. :P
Gruß
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Matthias23
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#24 DMFV

Beitrag von Matthias23 »

Irgendwie hätte ich das wissen können. Zunächst möchte ich sagen, das die Diskussion für mich rein akademisch ist, da ich Mitglied im DMFV mit entsprechender Zusatzversicherung bin.

Und, der scheinbar notwendige, "Disclaimer": Bitte Hirn einschalten und nicht einfach auf Grund eines Beitrages irgendwo im Netz ohne Nachzudenken mit Scheuklappen fliegen gehen.

Also, und bitte korrigiert mich ggf.

- Nach den Versicherungsbedingungen vom Juli 2011 für die Privathaftpfichtversicherung der HUK sind Schäden, die durch den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Flugmodellen entstehen, mitversichert (s. I. III. 2. a)

- LuftVZO kommt hier nicht zum tragen, da meines Erachtens nur Luftfahrzeuge über 25kg zulassungspflichtig sind

- LuftVO dagegen schon. Was ich zur Versicherung auf die Schnelle finden konnte, ist nach Paragraph 43.2 der Halter, jedoch nicht der Führer eines Flugmodells verpflichtet eine entsprechende Versicherung abzuschliessen bzw. Zu unterhalten. 43.3 erschließt sich mir leider nicht.

Oder?

:)

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#25 Re: DMFV

Beitrag von echo.zulu »

Matthias23 hat geschrieben:- Nach den Versicherungsbedingungen vom Juli 2011 für die Privathaftpfichtversicherung der HUK sind Schäden, die durch den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Flugmodellen entstehen, mitversichert (s. I. III. 2. a)
Mag sein. Da aber jedes Flugmodell mit Eigenantrieb versicherungspflichtig ist, ist die Versicherung fein raus und Du hast den schwarzen Peter.
Matthias23 hat geschrieben:LuftVZO kommt hier nicht zum tragen, da meines Erachtens nur Luftfahrzeuge über 25kg zulassungspflichtig sind
Hast Recht. Das steht in der LuftVO.
Es ist eine Halterhaftpflicht erforderlich. Das Ganze ist ähnlich zur Autoversicherung, wo nur der Halter des Fahrzeugs, nicht aber der Fahrer versichert sein muss. Der Unterschied ist aber, dass nicht jedes Flugmodell einzeln versichert sein muss, sondern es ausreicht, dass der Halter eine Versicherung abgeschlossen hat.
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#26 Re: DMFV

Beitrag von Capt.Butti »

Ihr meint sicher das LuftVG oder?
§33 trifft es dann ziemlich genau.
Ich halte mich jetzt aber bedeckt mit "juristischen Ratschlägen" da ich selber kein Jurist bin und im Forum sowas auch ganz schnell falsch verstanden wird!

ALSO: Versichern und gut!! :)
Wenn man rechnet was man alles für seinen Heli+Zubehör ausgibt, sollte eine ausreichende Versicherung niemanden in den finanziellen Ruin treiben
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Maik262
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#27 Re: DMFV

Beitrag von Maik262 »

echo.zulu hat geschrieben:
Matthias23 hat geschrieben:- Nach den Versicherungsbedingungen vom Juli 2011 für die Privathaftpfichtversicherung der HUK sind Schäden, die durch den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Flugmodellen entstehen, mitversichert (s. I. III. 2. a)
Mag sein. Da aber jedes Flugmodell mit Eigenantrieb versicherungspflichtig ist, ist die Versicherung fein raus und Du hast den schwarzen Peter.
Ich würde mich nicht darauf verlassen, was die HUK in ihren Versicherungsbedingungen schreibt. Das ist nämlich ziemlich hinterlistig formuliert. JEDES Modell mit Eigenantrieb ist Versicherungspflichtig. Das was die dort meinen mit nicht versicherungspflichtigen Modell sind u.a. Papierflieger, Wurfgleiter aus Balsa (bei Modellen mit Gummimotoer kanns schonwieder anders aussehen). Glaube mir, es macht keinen Sinn dort zu sparen, 1. ist eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben und 2. kann es für dich sehr sehr sehr sehr teuer werden, wenn was passiert und du nicht versichert bist. Wer dieses Hobby betreibt, sollte nicht an diesen Kosten sparen (bei den Preis was man teilweise für Modelle ausgibt, ist die VErsicherung nur ein Tropfen auf den heißen Stein).

Wenn du uns nicht glaubst, kannst ja mal bei der HUK anrufen und fragen wie es mit einem Hubschrauber aussieht, aber die Antwort kennen schon alle
Matthias23 hat geschrieben:Also, und bitte korrigiert mich ggf.

- Nach den Versicherungsbedingungen vom Juli 2011 für die Privathaftpfichtversicherung der HUK sind Schäden, die durch den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Flugmodellen entstehen, mitversichert (s. I. III. 2. a)

- LuftVZO kommt hier nicht zum tragen, da meines Erachtens nur Luftfahrzeuge über 25kg zulassungspflichtig sind
Du musst aufpassen, du vergleichst hier Zulassungspflichtig mit Versicherungspflichtig :wink:
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#28 DMFV

Beitrag von Matthias23 »

Nein, LuftVG Paragraph 33 sagt nichts zu einer eventuellem Versicherungspflicht.

Ansonsten ist die Diskussion, wie gesagt, rein akademisch. Die Tips eine Versicherung abzuschliessen, sind sicherlich sinnvoll, ich habe eine beim DMFV.

Trotzdem habe ich noch nichts gefunden, das diese Versicherungspflicht für alle angetriebenen Flugmodelle begründet.

@Maik: Ich vergleiche die beiden Pflichten nicht, die Luftzulassungsordnung, die weiter oben als Grundlage für eine Versicherungspflicht angeführt wurde, gilt jedoch nur für zulassungspflichtige Luftfahrzeuge, also nicht für Modelle unter 25kg

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#29 Re: DMFV

Beitrag von Maik262 »

§ 43



(1) Für die Versicherung zur Deckung der Haftung des Halters eines Luftfahrzeugs nach diesem Unterabschnitt gelten die Vorschriften der nachfolgenden Absätze, soweit die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber (ABl. EU Nr. L 138 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung, nicht anwendbar ist oder keine Regelung enthält.

(2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.

(3) Für die Haftpflichtversicherung gelten die Vorschriften für die Pflichtversicherung des Versicherungsvertragsgesetzes. § 114 des Versicherungsvertragsgesetzes gilt nicht


Auch hier sehr gut nachzulesen, letztes Drittel http://www.rc-network.de/magazin/artike ... -00.html#7
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#30 Re: DMFV

Beitrag von Matthias23 »

Ja genau, den meinte ich oben mit der "Halterversicherung".

Lustigerweise werden dort wirkliche alle Flugmodelle erfasst, d.h. auch nicht angetriebene Segler ohne Größenbeschränkung, insofern auch eine Papierschwalbe. "Flugmodell" wird dort zwar nicht näher definiert, aber was sollte ein Papierfieger sonst sein?

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