Stand auch schon mit einem Kommentar von Walter Felling in der MFI.helihopper hat geschrieben:Mal ein neueres Urteil vom BGH.
Allerdings lese ich darin eine klare Einschränkung: Nur wenn das Modell ein maßstäblich verkleinerter Nachbau eines großen Objekts ist, dann darf man sich darauf berufen. Wenn ich aber nur weil ich es toll finde mein Modell mit Red Bull, Coca Cola oder meinetwegen auch Ferrari beklebe, kann ich mich nicht auf dieses Urteil berufen.
Wie immer bei juristischen Texten: Immer schön zwischen den Zeilen lesen und notfalls das Gesagte ins Gegenteil verkehren und dann betrachten.