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#31
Verfasst: 22.03.2006 21:27:24
von johann
ich bewahre die kartongs von so sachen auch auf, aber eher wegen dem wiederverkaufswert
darf man nichtmal hier in einem diskussionsforum eine diskussion anfangen ?
zudem hat die sache eher damit angefangen, ob das den so normal ist, mit der reichweite...
der dank fürs forum galt auch steffen aka watersports ; allen anderen natürlich dennoch auch danke

#32
Verfasst: 22.03.2006 21:48:10
von tracer
Helicombat hat geschrieben:
Tipp. Ich bewahre alle Kartons von Elektrogeräten auf
bis die Garantie abgelaufen ist. Dann gibt es nie Probs.
Da kann Dich aber keiner zu zwingen.
#33
Verfasst: 22.03.2006 21:58:10
von Helicombat
Da kann Dich aber keiner zu zwingen.
Hallo Micha,
ich mache das natürlich freiwillig
Schau mal in die AGB einiger Hersteller.
Dort steht oft "Rückgabe nur in OVP" .
Ob es da ein Gesetz gibt ... keine Ahnung.
#34
Verfasst: 22.03.2006 22:03:21
von TREX65
jou und wenn du keine Orig Verpackung hast,ziehen sie dir noch Geld ab oder versuchen es!! Mir Passiert.
#35
Verfasst: 22.03.2006 22:04:50
von ER Corvulus
...auserdem kann man es dann besser bei verschicken wenn man das zeug bei E-Bay vertickert - geht dann nicht so schnell kaputt - je nach Bauform
Grüsse Wolfgang
#36
Verfasst: 22.03.2006 22:35:33
von tracer
Die ABG sind unwirksam, wenn das drinsteht.
AGB sind nicht mehr wert, als nen Pups auf dem Klo.
BGB ist massgeblich.
UND es gibt Urteile, das man nicht verpflichtet ist, Umverpackungen aufzuheben. AGB hin oder her.
#37
Verfasst: 22.03.2006 22:49:30
von Richard
Wenn ich jeden sch** Karton aufheben würde was ich in 2 jahren so alles Kaufe pffft, müßte ich ein eigenes Leer Karton Lager mieten... nö bei uns ist es wie gesagt durch das Rücknahme Gesetz der Verpackung hinfällig nur mit OVP Retour ...
... AGB hin oder her.. das sind nur gerne formulierte rechte mancher Firmenbetreiber und so manche AGB sind sowieso wertlos oder verstossen sogar gegen Gesetze.. auch Firmen müßen sich an Gesetze halten und haben in Prinzip kein recht eigene Gesetze zu machen..nur im Rahmen der allgemein gültigen Gesetzes und Rechtslage...
Gruß
Richard
#38
Verfasst: 23.03.2006 08:37:56
von Mataschke
Hi, also den Zwang die original Verp. aufzuheben gibt es auch in D nicht mehr! (m.M. schon 2 Jahre oder so). Aber: Wenn das Gerät eingeschickt wird und einen Transportschaden aufgrund nicht originaler oder nicht geeigneter Verp. eintritt der bei der Original Verp. nicht eingetreten wäre dann kann der Verkäufer sehr wohl etwas abziehen!
#39
Verfasst: 23.03.2006 12:36:09
von Chris_D
Mataschke hat geschrieben:Aber: Wenn das Gerät eingeschickt wird und einen Transportschaden aufgrund nicht originaler oder nicht geeigneter Verp. eintritt der bei der Original Verp. nicht eingetreten wäre dann kann der Verkäufer sehr wohl etwas abziehen!
Im Fall eines Transportschadens haftet aber ohnehin das jeweilige Transportunternehmen.
#40
Verfasst: 23.03.2006 13:00:27
von helihopper
nöö,
bei unsachgemässer Verpackung der Versender.
Die Beförderungsbestimmungen der Versender sind in der Regel so gefasst, dass das Verschulden so gut, wie immer, beim Versender liegt.
Wer schon mal nen PC im Versand-Karton einen Meter hat fallen lassen und dann keine Schäden am gerät festgestellt hat, der darf sich glücklich schätzen. Lt. Versandbestimmungen muss er aber sogar noch etwas mehr aushalten.
Cu
Harald
#41
Verfasst: 23.03.2006 13:18:37
von Chris_D
helihopper hat geschrieben:nöö,
bei unsachgemässer Verpackung der Versender.
Die Beförderungsbestimmungen der Versender sind in der Regel so gefasst, dass das Verschulden so gut, wie immer, beim Versender liegt.
Wer schon mal nen PC im Versand-Karton einen Meter hat fallen lassen und dann keine Schäden am gerät festgestellt hat, der darf sich glücklich schätzen. Lt. Versandbestimmungen muss er aber sogar noch etwas mehr aushalten.
Cu
Harald
Das ist halt wieder die Kehrseite
Im Ernstfall wäre halt auch da noch zu klären, ob solche Auflagen zumutbar und damit überhaupt wirksam sind. Ich bin jetzt mal von angemessener, wenn auch nicht originaler Verpackung ausgegangen.
