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#31
Verfasst: 02.12.2006 09:44:16
von ER Corvulus
Nö, das war ernst. Wenn nur Flächenmodelle/Flugzeuge (<> FlugModelle) drin steht sind Helis m.W. NICHT dabei. (Schocky in der Halle dann schon)
Ausserdem ist es nach Luftfahrtverordnung vorgeschrieben, das jeder Halter eben so eine Bescheinigung dabei hat - egal, ob allein auf der Wiese oder sonstwo. So wie beim Autofahren die Zulassung.
Grüsse Wolfgang
#32
Verfasst: 02.12.2006 09:55:58
von Plextor
Loisl hat geschrieben:Solange es nachvollziehbar ist dass da eine "vernünftige Modellversicherung" dahintersteckt ist es kein Thema. Nur wer von euch kann das in dem Augenblick, wo einer mit leuchtenden Augen vor dir steht und fliegen will?
@Wolfgang
danke - sowas hab ich vermisst!

Ja das kenne ich. Ich handhabe es so . Wer mit einen DF 52 oder Pic FP vor ir steht und keinen Nachweis hat , viele wollen ja erstmal sehen ob sie gefallen daran finden , startet in meinen Beisein in irgendeiner Ecke in der Turnhalle . Wer CP fliegt startet nicht ohne . Wer regelmässig zum fliegen auch nur wenn es FP ist benötigt eine Versicherung.Ich will nicht gleich alle abschrecken die Neu sind .
DAs war ein Beispiel für einen rein private ohne Publikum Veranstaltung.
Bei der Aktion voriges WE ( Treff in Berlin ) muss jeder was nachweisen und war auch kein Problem
#33
Verfasst: 02.12.2006 11:22:37
von ER Corvulus
Drin kannst eh machen was Du wills, aber draussen dann nicht mehr...
Grüsse Wolfgang
#34
Verfasst: 02.12.2006 12:52:33
von Loisl
Ah, das mit -Flugmodellen/-zeugen hab ich überlesen.
In der Halle kann ich nur machen was ich will in den Augen des Luftfahrtbundesamtes, weil es sich hierbei nicht um einen öffentlichen Luftraum handelt.
Soweit ich weiß sehen es die Versicherer bzw. der Gesetzgeber anders. Denn vom Gesetzgeber heißt es ganz klar: Jedes Flugmodell was nicht unter Spielzeug fällt!
Außerdem habe ich auch persönlich gerne Versicherungsschutz wenn ich indoor bin.
@plextor
so halten wir es auch: schnuppern ist OK, ab dem 2. / 3. Mal ist der Welpenschutz abgelaufen.
#35
Verfasst: 02.12.2006 13:01:40
von ER Corvulus
@loisl - die versichungs
Pflicht besteht aber lt Gesetztgeber
nur im öffenlichen Luftraum.
Was natürlich "normale private Haftplicht" sagt/zahlt, wenns Indoor mal scheppert, steht wiederum auf einem anderen Blatt.
Prinzipiell bist Du als "Hausherr" auf einer privaten Veranstaltung m.W. erst mal nicht haftbar, hast aber halt auch "Hausrecht" und kannst sagen "nur mit".
Schnuppern ist eigentlich immer drin, nicht der Pilot muss versichert sein, sondern der Halter - Du kannst also jeden beliebigen mit _deinem_Heli fliegen lassen...
am besten mit dem MP, da sind die Akkus sooooo müde, da geht ja gerade mal "Seitenschweben"
Grüsse Wolfgang
#36
Verfasst: 02.12.2006 17:03:08
von Loisl
Das ist ein ganz neuer Aspekt. Ich dachte die Versicherungspflicht gilt immer...
Zwecks MP-Schulung:
Kalter kaffee - schon lange gemacht und dank der elenden Krötenakkus hat der Schüler das ohne Probs gemeistert.

#37
Verfasst: 02.12.2006 17:39:56
von HarryMuc
Loisl hat geschrieben:...hat der Schüler das ohne Probs gemeistert.

Der Schueler schon
