SPAWN hat geschrieben:In deiner Haftpflicht ist auch sozusagen eine kleine Rechtschutz. Denn deine Versicherung versucht nach Möglichkeit ja auch lieber NICHTS bezahlen zu müssen.
Kannst du mir das mal erläutern Blade? Ich habe "noch" keine Rechtsschutzversicherung, nur Haftpflicht und Teilkasko..
Nach deiner Aussage, brauche ich keine "Verkehrsrechtsschutz"? Bezahlt sowas die Haftpflicht??
Hast du dazu mal einen Link?
Eine Haftpflicht gilt bei Versicherungsleuten schon als "kleine Rechtschutz".
Das wichtigste hast du schon selbst gequotet.
Stell dir einfach folgenden Fall bei deiner Privathaftpflicht vor:
Dein 6 jähriger Sohn findet nen Nagel auf der Strasse und malt ein Bild in die Fahrertür des Autons von dem netten Onkel der über euch wohnt.
Der nette Onkel kommt nun zu dir, und will ne neue Lackierung.
Du gibst das an deine Haftpflicht weiter.
Die prüft dann, ob du oder SpawnisWeib ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn das nicht der Fall ist, wird der komplette Anspruch zu Recht abgelehnt, da das Kind unter 7 Jahren und somit "nicht deliktfähig" ist.
Ab 7 Jahren bis 14 oder 15 ist ein Kind bedingt deliktfähig, das heisst, hier würde ggf. ein Richter entscheiden ob das Kind deliktfähig ist (Faustregel: Willst du nen Lolli oder 5,- Euro? = Lolli nicht deliktfähig, 5,- = mehr als 1 Lolli wert = Deliktfähig)
Ist zugegebenermaßen nen Scheiss Beispiel weils eigentlich ungerecht dem netten Onkel gegenüber ist, aber wer hat gesagt, das deutsches Recht fair und gerecht ist???
Ist jedoch wichtig sowas zu wissen. Denn wenn man will das der nette Onkel nett bleibt, könnte man sich ggf. überlegen, das man die Aufsichtspflicht kurzseitig vernachlässigt hat (das kann ja sogar auch mal unverschuldet passieren).
Warum das nun ein Beispiel ist?
Na. Ohne Haftpflicht und die Prüfung der Versicherung hättest du dem netten Onkel höchstwahrscheinlich einfach die neue Lackierung bezahlt, oder?