Wäre von Grundstücksbesitzern die Rede hätte ich nicht Jäger geschriebenDas würde ich nicht so sehen, was ist wenn der Jäger auch gleichzeitig der Grundstücksbesitzer (Eigenjagd) ist oder der Pächter des Jagdgebietes ist?

Du schriebt ja schon im ersten post, dass du die Zustimmung des Bauern hast.
Der Jäger als Jagdpächter hat das Recht zu jagen. Das heißt aber in der Regel nicht, dass er weitergehende Rechte oder Befugnisse hat.
Richtig!Im Prinzip gehört jedes stückchen Land jemandem und eines ist sicher, ist der Grundstückseigentümer nicht mit den Modellflugaktivitäten einverstanden dann gibts auch kein fliegen!
Kurt