Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
#1 Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
Hallo,
habe einen Brief der Gemeinde erhalten das Modellfliegen unter Bezug auf den Verstoß gegen §3 BGBL Nr.56/1967 geändert durch BGBL II Nr. 9172008 einzustellen!
Sachverhlat / Lage:
Wir strten und landen von einer Staße (Sackgasse) und fliegen ausschließlich über nicht bebauter Fläche also Feldern!
Die Felder sind nicht Eigentum der Gemeinde sondern gehören Landwirten aus der Umgebung welche wir schon öfters bei Feldarbeiten angesprochen haben und die mündliche Zustimmung haben über diesem Grund zu fliegen!
Laut meinen Recherchen unterleigen auch unsere Modelle keiner Bewilligungs- bzw Genehmigungspflicht da <5kg.
Konkret geht es um einen GEMINI, SWIFT II und einen TT Mini Titan!
Die Gemeinde reagierte auf Grund einer Beschwerde!
Kennt sich wer aus was wirklich Sache ist?
Kann die Gemeinde das Fliegen verbieten?
habe einen Brief der Gemeinde erhalten das Modellfliegen unter Bezug auf den Verstoß gegen §3 BGBL Nr.56/1967 geändert durch BGBL II Nr. 9172008 einzustellen!
Sachverhlat / Lage:
Wir strten und landen von einer Staße (Sackgasse) und fliegen ausschließlich über nicht bebauter Fläche also Feldern!
Die Felder sind nicht Eigentum der Gemeinde sondern gehören Landwirten aus der Umgebung welche wir schon öfters bei Feldarbeiten angesprochen haben und die mündliche Zustimmung haben über diesem Grund zu fliegen!
Laut meinen Recherchen unterleigen auch unsere Modelle keiner Bewilligungs- bzw Genehmigungspflicht da <5kg.
Konkret geht es um einen GEMINI, SWIFT II und einen TT Mini Titan!
Die Gemeinde reagierte auf Grund einer Beschwerde!
Kennt sich wer aus was wirklich Sache ist?
Kann die Gemeinde das Fliegen verbieten?
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- worldofmaya
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#2 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
Hallo!
Bei Gemeinden ist es leider oft so das die ihre eigene Suppe kochen und Regeln aufstellen die nicht im Einklang mit dem Rest des Bundelandes bzw dem restlichen Land stehen. Prinzipiell kann dir keiner bei einem eHeli leichter 5kg und Genehmigung der Grundbesitzer einen Vorwurf machen. Die Frage die sich stellt ist eher da ihr von der Straße startet ob die Straße öffentlich und damit im Besitz der Gemeinde oder Land (wohl eher nicht da Sackgasse) ist. Meist sind solche Straßen privat und gehen damit der Gemeinde nicht's an. Wieso startet ihr nicht von der Wiese dann kann die Gemeinde euch kreuzweise?
Hast dir den Paragraphen angesehen? Lächerlich...
Wie sieht es in deiner Gemeinde mit Lärmschutzverordnung aus? Ich würde mal meinen das da einer deiner lieben Nachbarn sich blöd aufführt...
-klaus
Bei Gemeinden ist es leider oft so das die ihre eigene Suppe kochen und Regeln aufstellen die nicht im Einklang mit dem Rest des Bundelandes bzw dem restlichen Land stehen. Prinzipiell kann dir keiner bei einem eHeli leichter 5kg und Genehmigung der Grundbesitzer einen Vorwurf machen. Die Frage die sich stellt ist eher da ihr von der Straße startet ob die Straße öffentlich und damit im Besitz der Gemeinde oder Land (wohl eher nicht da Sackgasse) ist. Meist sind solche Straßen privat und gehen damit der Gemeinde nicht's an. Wieso startet ihr nicht von der Wiese dann kann die Gemeinde euch kreuzweise?
Hast dir den Paragraphen angesehen? Lächerlich...
Wie sieht es in deiner Gemeinde mit Lärmschutzverordnung aus? Ich würde mal meinen das da einer deiner lieben Nachbarn sich blöd aufführt...
-klaus
#3 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
werde das auch noch weiter mitverfolgen !
ich kann zumindest soviel sagen, dass der bauer in wr.neudorf bisher noch nix gesagt hat...
und im IZ-NÖ Süd haben uns letztens 2 polizisten beim fliegen zugesehen...
also sie sind mit dem auto vorbei gefahren, stehen geblieben und haben aus dem auto raus etwa 10min zugeschaut und sind dann weider gefahren...
ich kann zumindest soviel sagen, dass der bauer in wr.neudorf bisher noch nix gesagt hat...
und im IZ-NÖ Süd haben uns letztens 2 polizisten beim fliegen zugesehen...
also sie sind mit dem auto vorbei gefahren, stehen geblieben und haben aus dem auto raus etwa 10min zugeschaut und sind dann weider gefahren...
mit Grüßen, der Löwe
PiccoZ ------->zerstört (ja das geht )
HM5#4 ----> PHASE II (Kohlenstoff); HeliTech 1000mAh ---------------->alles, KOAX-3D ! VITRINE !
HM59#D --> RK400SD; SAB-Blätter; RED POWER 1800mAh 16C ------> Heckschweber !VERKAUFT !
MT E325 --> Orig.TT-Antrieb, TS S3114, GY401 + S3114; Carbon Heckanlenkung, ALU-ZS, ALU-Blatthalter, ALU-Mischerhebel, ALU-Pitchkompensator, ALU-TS; 3s2p LiMn 2800mAh
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#4 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
In der Luftverkehrsordnung steht folgendes:worldofmaya hat geschrieben:Prinzipiell kann dir keiner bei einem eHeli leichter 5kg und Genehmigung der Grundbesitzer einen Vorwurf machen.
Im Luftfahrtsgesetz folgendes:§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
1.der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
b)mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
c)mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
d)aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen,
auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle
oder der Flugleitung,...........
Die offene Frage ist nur, kann mir die Gemeinde das starten bzw. überfliegen der Straße verbieten?§ 129 . Modellflüge.
(1) Modellflüge dürfen unbeschadet anderer Bestimmungen nur mit
einer Bewilligung der gemäß Abs. 2 zuständigen Behörde durchgeführt
werden. Außerhalb von Sicherheitszonen gilt dies nur, wenn das
Gewicht des Flugmodells 25 kg übersteigt.
(2) Zuständig zur Erteilung der Bewilligung ist
1. innerhalb von Sicherheitszonen bei Flugfeldern die
Bezirksverwaltungsbehörde,
2. innerhalb von Sicherheitszonen bei Flughäfen die Austro Control
GmbH,
3. innerhalb von Sicherheitszonen bei Militärflugplätzen der
Bundesminister für Landesverteidigung und
4. außerhalb von Sicherheitszonen der Landeshauptmann.
(3) Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn durch den Modellflug
öffentliche Interessen nicht gefährdet werden können. Die
Bestimmungen des § 128 Abs. 4 gelten sinngemäß.
Ich hätte das Gesetz so interpretiert dass, wenn ich den Grund betreten darf ich auch Modelle die den obigen Kriterien entsprechen betreiben darf!!
Eigentlich gehts mir in diesem Fall nur ums Prinzip, ich habe in der Gegend hunderte Möglichkeiten zu fliegen, sehe aber nicht ein, dass ich mich von einem frustrierten Mitbürger welcher nicht einmal Anreiner ist ärgern lasse!
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#5 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
Hallo zusammen, das interessiert mich auch, habe zwar bis jetzt noch keine Probleme gehabt, aber man weis ja nie.
Habt ihr einen Link bei der Hand, wo ich mich ein wenig mehr einlesen kann?
MfG
Reinhard
Habt ihr einen Link bei der Hand, wo ich mich ein wenig mehr einlesen kann?
MfG
Reinhard
Mini Titan+ ein bisserl ALU Tuning,
Kontronik Jazz 40-6-18, Motor 450 F,
GY401, Graupner MC 19 / 40 MHz und Jeti Duplex
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#6 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
@Martin ich würde beim Verband anrufen und denen den Fall schildern um zu hören, was Sache ist. Oder auch Schriftlich geben lassen.... sicher ist sicher!!
Nicht, das du noch richtig Ärger bekommst!!!!!!!!!!!!!!
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Gruß
Michael
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Voodoo700, Pyro 650-62/19er Ritzel/HeliJive,10S/AC3X..711er DH FBs/FUN-KEY CARBON 120... http://www.helifleet.com/voodoo700-acro ... pter/h2697
Voodoo400, AC-3X V3 , Koby, Pyro.
Michael
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#7 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
Ich würde einfach mal Widerspruch einlegen und das entsprechend schildern und mit den Paragraphen belegen. Dann wegen Privatstraße prüfen und zur Sicherheit gleich von der Wiese starten. Diese Art der Auseinandersetzung und wenn dann noch von irgendeinem Bediensteten der meint bescheid zu wissen belästigt wird finde ich lächerlich.
Ist aber in einem Verein nicht anders. War erst gestern auf einem Platz zu Gast, da war auch alles mögliche von mögen keine Graz mehr bis Flieger fühlen sich von den Helis bedroht zu hören. Dann soll man noch dafür zahlen... ich bleib da lieber Wildflieger. Wenn's wenn stört kann er mich ja ansprechen. Gibt genug Wiesen
-klaus
Ist aber in einem Verein nicht anders. War erst gestern auf einem Platz zu Gast, da war auch alles mögliche von mögen keine Graz mehr bis Flieger fühlen sich von den Helis bedroht zu hören. Dann soll man noch dafür zahlen... ich bleib da lieber Wildflieger. Wenn's wenn stört kann er mich ja ansprechen. Gibt genug Wiesen
-klaus
#8 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
Genau so sehe ich das auch, mich sieht sicher kein Verein, eher hänge ich das Hobby an den Nagel!worldofmaya hat geschrieben:ich bleib da lieber Wildflieger. Wenn's wenn stört kann er mich ja ansprechen. Gibt genug Wiesen
Bei mir gibts auch genug Wiesen und ich habe kein Problem auszuweichen, aber in diesem Fall gehts mir ums Prinzip, alle direkten Anreiner haben kein Problem (es gibt bereits eine Unterschriftenliste) und dann kommt so ein frustrierter Querulant und macht sich wichtig und die Gemeinde reagiert sofort, noch dazu mit Bezug auf ein nichtzutreffendes Gesetz!
Mittlerweile hat jemand vom Aeroclub Austria mit der Gemeinde telefoniert und zu mir anschließend gemeint, dass es keinen Zusammenhang zwischen den im Schreiben erwähnten Gesetz und der tatsächlichen Sachlage gibt und ich das Schreiben als gegenstandslos betrachten soll!
Trotzdem bekommt der Bürgermeister eine Sachverhaltsdarstellung von meiner Seite
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#9 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
Du machst dir da eine Menge arbeit! Bist damit aber auf der sicheren Seite. Da kann man wirklich nicht's sagen. Ich würd's auch verstehen wenn wer was dagegen hat wenn in aller Früh bis spät Abends geflogen wird. Aber mit etwas gegenseitigem Verständnis sollte es da eigentlich kein Problem geben. Nach dem du aber sogar alle gefragt hast kann keiner was sagen
-klaus
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#10 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
Das ist ja das Problem, die Leute fühlen sich angepi*** wenn einer Spass hat.... und "Toleranz".....was ist das heute???? Wer hat das noch????worldofmaya hat geschrieben:Aber mit etwas gegenseitigem Verständnis sollte es da eigentlich kein Problem geben
Gruß
Michael
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Michael
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#11 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
Ist ja arg... lass dich da bloß nicht unterkriegen!
Das gibt's leider immer wieder, dass sich irgendwelche (oftmals planlosen) Idioten wichtig machen wollen und sinnlos Ärger verursachen.
Hab bisher nur die Erfahrungen gemacht, dass vorbeikommende Leute interessiert bzw. begeistert zuschauen, teilweise auch die üblichen Standard-Fragen stellen (wie hoch, wie weit, wie schnell, wie teuer ).
Aufgeregt hat sich zum Glück noch niemand...
Das gibt's leider immer wieder, dass sich irgendwelche (oftmals planlosen) Idioten wichtig machen wollen und sinnlos Ärger verursachen.
Hab bisher nur die Erfahrungen gemacht, dass vorbeikommende Leute interessiert bzw. begeistert zuschauen, teilweise auch die üblichen Standard-Fragen stellen (wie hoch, wie weit, wie schnell, wie teuer ).
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#12 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
Die Standard Frage ist aber... Fliegt der mit Benzin? --- Mit Akku? --- Geht aber gut
-klaus
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#13 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
Die blödeste Frage, die ich mal bekommen habe:
Steuern Sie den oder geht das Automatisch war da alleine auf einer Wiese
Steuern Sie den oder geht das Automatisch war da alleine auf einer Wiese
Gruß
Michael
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#15 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
Die Dinger machen doch noch nicht mal annähernd irgendwie Lärm, da ist ja meine Kaffeemaschine lauter.RedBull hat geschrieben:Konkret geht es um einen GEMINI, SWIFT II und einen TT Mini Titan!
Verstehe nicht, warum sich hier jemand angep.... fühlt.
MfG
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