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#31 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
Verfasst: 28.07.2008 18:31:51
von DerMitDenZweiLinkenHänden
Das würde ich nicht so sehen, was ist wenn der Jäger auch gleichzeitig der Grundstücksbesitzer (Eigenjagd) ist oder der Pächter des Jagdgebietes ist?
Wäre von Grundstücksbesitzern die Rede hätte ich nicht Jäger geschrieben

Du schriebt ja schon im ersten post, dass du die Zustimmung des Bauern hast.
Der Jäger als Jagdpächter hat das Recht zu jagen. Das heißt aber in der Regel nicht, dass er weitergehende Rechte oder Befugnisse hat.
Im Prinzip gehört jedes stückchen Land jemandem und eines ist sicher, ist der Grundstückseigentümer nicht mit den Modellflugaktivitäten einverstanden dann gibts auch kein fliegen!
Richtig!
Kurt
#32 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
Verfasst: 28.07.2008 18:51:04
von worldofmaya
DerMitDenZweiLinkenHänden hat geschrieben:Der Jäger als Jagdpächter hat das Recht zu jagen.
Hehe... so ein kleiner Heli gibt eine gute Zielscheibe ab, sind ja auch noch schön bemalt
-klaus
#33 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
Verfasst: 28.07.2008 20:25:54
von RedBull
@DerMitDenZweiLinkenHänden
Jetzt hab ich mir mal kurz das Jadgesetz zur Hand genommen und da steht folgendes drinnen:
Welche Personen gelten als Jagdfremde? (§97)
Jagdfremde Personen sind solche Personen, die vom Jagdausübungsberechtigten zur Jagdausübung nicht zugelassen sind und auch bei der Jagd nicht verwendet werden.
Welche Handlungen sind jagdfremden Personen verboten?
Abs. 2 ein Jagdgebiet ohne Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten abseits von öffentlichen Straßen und Wegen, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften, Gehöften und einzeln stehenden Baulichkeiten benützt werden zu durchstreifen. (§ 94)
#34 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
Verfasst: 28.07.2008 22:25:34
von DerMitDenZweiLinkenHänden
Welche Personen gelten als Jagdfremde? (§97)
Jagdfremde Personen sind solche Personen, die vom Jagdausübungsberechtigten zur Jagdausübung nicht zugelassen sind und auch bei der Jagd nicht verwendet werden.
Ich will ja auch nicht an der Jagd teilnehmen
"Das Jagdrecht ist das ausschließliche Recht, in einem bestimmten Jagdgebiete den jagdbaren Tieren nachzustellen, sie zu verfolgen, zu fangen, zu erlegen und sich anzueignen; es umfaßt ferner das ausschließliche Recht, sich Fallwild, verendetes Wild, Abwurfstangen sowie Eier des Federwildes im Jagdgebiete anzueignen."
Der Grundstücksbesitzer verpachtet an den Jagdpächter das Recht, auf seinem Grundstück zu jagen. GLEICHZEITIG kann er den Acker an seinen Nachbarn verpachten, damit er dort seinen Mais anbaut. Er kann aber auch gleichzeitig einem Nachbarn erlauben, über der Wiese zu fliegen.
Jagen und Fliegen schließen einander nicht au. Noch dazu mit so windschiefen Begründungen der Störung des Wildes
Kurt
#35 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
Verfasst: 29.07.2008 07:30:50
von kirschi
Fest steht:
1) wenn wo einer was dagegen hat, dass man fliegt (der es auch halbwegs ruhig und gelassen erklärt und quasi darum bittet) und man fliegt dann dort trotzdem, macht's einem selbst eh auch keinen großen Spaß mehr, weil ein bisschen Ärger immer dabei ist...
2) wenn einer einfach nur ungut ist und sinnfrei einem aufn Keks geht, hat er's eigentlich verdient, dass man weiter dort fliegt. Bei solchen Ungustln besteht jedoch immer die Gefahr, dass die mitten im Fliegen aufkreuzen und Wirbel machen, dann kannst dich net konzentrieren und den Heli landen -> Crash -> dann geht der Ärger erst richtig los.
#36 Re: Gesetzeslage Wildflieger in ÖSTERREICH??
Verfasst: 23.09.2009 14:58:56
von maxxtor
Hatte auch schon das Vergnügen mit einem Jagtpächter. Sind meiner meiner Meinung nach leider die "wichtigsten" Menschen in der ganzen Umgebung. Meinte was ich da mache usw. Hat den Heli nicht mal gesehen aus 100m Entfernung. Er störte ihn aber dann so ungemein und das Wild hab ich zudem so gestört das er gleich damit drohte, meine Autonummer aufzuschreiben usw.. Wusste meine Rechte sehr wohl - zudem wohne ich ja nur 200m weg und war zu Fuß dort sodas mir das sowiso vorbei ging. Ihn kennen auch alle in der Gegend - nur ich bin eben eine Generation zu jung sodas er nicht wusste das ich ein Einheimischer bin. Mein Vater wollte schon mit ihm reden. Hab das dann aber anderst erledigt.
Meine Großmutter besitzt einiges an Grund genau am anderen Ende des Ortes - gleicher Hang nur eben 400m weiter. Bin dort nicht logen weil dort Waldrand und ruhige Wiese ist. Dort wo mich der Jäger auf die Störung aufmerksam gemacht hat ist gleich nebenan eine Landwirtschaftsschule wo reger Gerätebetrieb ist. Die Golfanlage ist auch recht nahe und Spaziergänger sowie eine Straße verlaufen ca 150m enfernt. Also klarer Fall von extremer Störung meinerseits

.
Jetzt fliege ich also legal auf eigenem Grund, wobei ich meiner Meinung nach mehr Wild störe als zuvor. Muss dazu sagen das meine Freundin sowie viele aus deren Familie Jäger sind, ihr Bruder sogar Aufsichtsjäger. Es versteht aber keiner den oben genannten Jagdkollegen und dessen verhalten. Will also nicht alle in einen Topf werfen. Wenn man aber keine Bekannten usw hat wo man fliegen kann ist das Gesetz meiner Meinung nach auch nicht wirklich brauchbar. Jäger haben gute zumeist gute Beziehungen im Umfeld und natürlich auch den Vorteil das Sie Geld zahlen - daher wird man egal was man macht immer den kürzeren ziehen. Super ist halt wenn man einen Grundstücksbesitzer hat.
Es wird mir aber eine Freude sein den Herrn des Grundes zu verweisen wenn er versucht mich von meinem jetzigen Flugort zu vertreiben - den er weis ja nicht das ich der Enkel bin....