Hatte ich weiter oben schon geschrieben ...Rundflieger hat geschrieben:Also wie ich heute von meinem Anwalt erfahren habe, sind es die letzten 10 Jahre vor dem Ableben eines Erblassers, die "clean" sein müssen ...
Alles, was vor 10 Jahren war, musst du auch nicht belegen (ausgenommen Schenkungen, die mit Nießbrauch belastet sind, hier gilt die 10-Jahres-Frist nicht).
Zuwendungen in den letzten 10 Jahren unterliegen grundsätzlich dem Pflichtteilsanspruch. Davon ausgenommen sind allerdings wieder Zuwendungen, die anschließend für die Pflege bzw. Unterhalt deines Vaters verbraucht wurden oder die als Vergütung für die Pflegschaft zu sehen sind.
Auch Aufwendungen für die Bestattung etc. sind vom Erbteil abzuziehen.
Mit einem guten Anwalt geht hier einiges und deine Gegenseite muss das dann erst mal widerlegen können ...
ciao
Wolfi
