Seite 3 von 3

#31 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 22.06.2010 16:40:25
von tracer
1dfh hat geschrieben:Sieht aus wie ein Getreidefeld, also eher suboptimal für eventuelle Bergung.
Yap. Aber das ist halt "nur" das direkt hinter meinem Garten, auf der anderen Seite vom Haus sind noch mehr, anders bebaut.
Je nach Jahreszeit passt da immer was.

Für z.B. die Magister kann ich die "Straße" nehmen. Unter der Woche ca. 1,5 Autos/Stunde. Finde ich erheblich besser, als z.B. 200 Meter neben ner Autobahn zu fliegen.

#32 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 22.06.2010 16:47:30
von EOS 7
acanthurus hat geschrieben:Warum, fällt doch schön weich. Neben meiner Flugwiese wachse gerade verdammt harte RÜBEN.
Wegen dem Flurschaden der beim Suchen anfällt beim Bergen. Bzw. wenn man es nicht mehr findet den anfallenden Instandsetzungskosten für Mähdrescher.

#33 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 22.06.2010 17:08:48
von Sniping-Jack
Mir fällt auf, dass die eigentliche Frahge immer noch fleißigst und beharrlich umgangen wird: :lol:

Wie macht ihr das in der Praxis mit den jeweiligen Besitzern? ;)


Wobei man es mit dem Heli ja noch recht leicht hat:

Imho kann mir keiner verbieten, am Rande eines Flurbereinigungsweges (Einfahrtserlaubnis nicht durch Verbote reglementiert, versteht sich)
meinen Heli (leichter als 5kg) auszupacken und über dem angrenzenden Acker meine Runden zu drehen. Denn ob ich nun auf diesem Weg
Skate, Fahrradfahre, jogge, oder eben stehen bleibe und einen Heli manövriere - wer wollte mir das verbieten, solange ich niemanden dabei gefärde?
Ehmt. Und wie schon erwähnt: So sicher, wie wir ALLE für unsere Modelle versicherungspflichtig sind, so sicher gehört und auch der nicht weiter im
Besonderen reglementierte Luftraum. Die Ausnahmen wurden ja oben schon erwähnt. Von wegen, man dürfe nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen
fliege, kann nicht stimmen. Es gibt Einschränkungen, ja (Gewicht, Entfernung bei V-Modellen und sowas), aber ein generelles Verbot? Genausowenig
wie der Bauer oder Förster uns das Überfliegen von Wasauchimmer verbieten können. Leute, neben all den Pflichten haben wir immer noch gewisse
Rechte als Bürger und damit auch als Hobbytreibende.

Aber: Wenn der Heli in die Wiese crasht, greift genau die Problematik, die oben bereits erwähnt wurde. Wir dürfen nicht einfach in's bestellte Feld
latschen und den Heli bergen. Der Bauer muss informiert werden und er muss euch das bergungsrecht einräumen. Aber er darf euch auch zur kasse bitten.
Wenn man nun auch noch Fläche fliegt, dann ändert sich nicht, solange weiterhin das Feld nicht betreten wird. Also auf der Straße landen?
Nun, genau hier wird es schwammig, denke ich. Bei mir in der Gegend gäbe es mehrere geteerte Flurwege, wo kein Hahn kräht, ob ihr das als Piste
nehmt oder nicht. Aber wenn da Verkehrt ist? Dann schauts anders aus und ich maße mir nicht an zu wissen, wie das zu handhaben wäre. :|

Fazit: Eine Erlaubnis ist auf alle Fälle eine feine Sache. Aber wer hat die? Wie besorg ihr euch die? Woher wisst ihr, wem welcher Acker gehört?

PS: Ich habe keine Erlaubnis. Ich habe allerdings eine Stelle, die nach dem Gewohnheitsrecht gehandelt wird. Da fliegt man schon seit ich denken kann
und nie hat einer was gesagt. Achja, die Felder haben eine Zeit, da darf man auch ohne besondere Erlaubnis drauf. Bis April oder so (weiß nimme genau),
wenn nix angesäht ist natürlich. Es gibt ja auch Winterweizen und sowas.

#34 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 25.06.2010 09:59:27
von acanthurus
*hochhol*
Gute Frage, die Praxis sieht meist anders aus.
ich denke eine unmittelbare Bergung kann man bei Helis einigermaßen glaubhaft mit der Begründung der Gefahrenabwehr (blähender, brandgefährlicher Lipo bzw. auslaufender Kraftstoff) begründen. Und die Ehrlichkeit, den Farmer darüber zu informieren, haben wohl die wenigsten. Ich hab mal mit einem unserer Landwirte (dem Hobby einigermaßen aufgeschlossen) darüber gesprochen, und seine Antwort ging in die Richtung, dass man eigentlich auch im dichtesten Weizenfeld stets Traktorspuren findet, welche bis wenigstens 2m an die Einschlagstelle heranführen. Wenn man die konsequent benutzt, dann ist der reale Flugschaden (nicht der theoretisch beanspruchbare) kaum messbar. Wer natürlich mit einem 5-Mann-Suchtrupp querfeldein drauflosläuft legts auf Ärger an.
In der Praxis ist also imho der implizierte "gute Wille" der einzige Weg.

Wie erfährt man, wem der Acker gehört? Nun, Felder werden bestellt, Wiesen gemäht. Irgendwann muss jemand vor Ort sein, den man interviewen kann. Bei uns wars so dass der (neue) Pächter (wir wussten nichts vom Pächterwechsel) mal vor Ort war, als von der Wiese ein Ballonstart stattfand. Ich hab dann zunächst mündlich (und unter Zeugen) unser Zugangsrecht vereinbart, da ich keinen passenden Schrieb dabeihatte.

Flurbereinigungswege sind natürlich auch so ne Grauzone. Da kann einem manchmal die Gemeinde, das Ordnungsamt und ggf. einfach die Polizei weiterhelfen (speziell weil letztere ja oft in Unkenntnis der tatsächlichen lokalen Regelungen handeln muss). Ich benutze die Dinger ausführlich und "brauche" die Wiese eigentlich nur ganz am Rande.. benutze sie eher als Flugsektor (wg. vereinfachter Bergung), weniger als Start/Landeplatz.

Über alldem gilt auch irgendwo das Prinzip der Verhältnismässigkeit - weniger beim Gerichtstermin, aber vielmehr vor Ort, wenn man z.B. die ehemals Grünen Jungs und Mädels davon zu überzeugen hat, dass man hier nichts Böses tut. Hier gilt v.A., möglichst Kompetenz auszustrahlen, d.h. die wichtigsten Regeln zitieren bzw. vorweisen können usw. ich hab mir dafür ein eigenes Package zusammengestellt und in der Werkzeugkiste verstaut, mit Ausschnitt aus der ICAO-Karte, getextmarkten Paragraphen aus LuftVO/LuftVG usw. (als Vorlage diente der bekannte Artikel bei RC-Network), Versicherungsnachweis und sogar die alte, inzwischen längst nicht mehr anwendbare Genehmigung der RC-Anlage (nur weil das in manchen Polizeiköpfen noch verankert ist).
Das gilt für Farmer, Polizisten und Jagdpächter gleich: wenn sie merken, dass man sich mit dem Legalitäts/Rechtmässigkeitsthema außeinandergesetzt hat, dann gibts auch viel weniger Ärger.

Von Versichererseite erhielt ich übrigens mal die Auskunft, dass ein Nichtvorhandensein der Genehmigung zum Betreten usw. nicht automatisch zur Ungültigkeit des Versicherungsschutzes führen darf. Eventuelle Regressforderungen hätten nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn ein ursächlicher Zusammenhang vorliege (z.B. Flugbetrieb auf einem zugeparkten Parkplatz, dabei Beschädigung von parkenden Fahrzeugen... fahrlässig, da Flugfeld ungeeignet)

gruß
andi