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#31 Re: DMFV
Verfasst: 14.10.2011 08:24:14
von tracer
Auch von mir sorry, ja, damit hast Du natürlich recht. Ich hatte das auch erst so gelesen, als meintest Du, bis 1 Kg wäre grundsätzlich keine Versicherung vorgeschrieben.
#32 Re: DMFV
Verfasst: 14.10.2011 11:33:10
von Capt.Butti
Matthias23 hat geschrieben:Nein, LuftVG Paragraph 33 sagt nichts zu einer eventuellem Versicherungspflicht.
http://norm.bverwg.de/jur.php?luftvg,33
Spielt aber jetzt auch keine große Rolle wo es überall steht
@Tracer: Kein Problem

#33 DMFV
Verfasst: 14.10.2011 11:44:23
von Matthias23
Ja, den kenne ich. Da steht allerdings nur das der Halter zur Haftung verpflichtet ist, nicht das man verpflichtet ist eine Versicherung dafür abzuschliessen.
#34 Re: DMFV
Verfasst: 14.10.2011 11:58:43
von bernharda
Tach auch,
wenn es denn jemand wirklich zum zigsten mal lesen will.
§ 43 LuftVG
Haftpflichtversicherung, Sicherheitsleistung
(1) (...)
(2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadenersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten.
Hier
http://www.rc-network.de/magazin/artike ... 01-00.html gibt es alles im Zusammenhang.
Gruß Bernhard
#35 Re: DMFV
Verfasst: 14.10.2011 12:02:39
von mic1209
Matthias23 hat geschrieben:Ja, den kenne ich. Da steht allerdings nur das der Halter zur Haftung verpflichtet ist, nicht das man verpflichtet ist eine Versicherung dafür abzuschliessen.
Wir sind uns einig, dass wir Luftfahrzeuge führen, oder?
Daraus ergibt sich dann folgendes:
http://norm.bverwg.de/jur.php?luftvg,43
Absatz 2.
Edit: grrr .... bernharda war schneller.
#36 Re: DMFV
Verfasst: 14.10.2011 13:35:21
von satsepp
Einfach anfragen und zwar Schriftlich so dass dann im Schadensfall, der Hoffentlich nie eintreten wird, auch Beweise vorliegen.
Bei der Allianz könnte das mitversichert werden, damals war das über 90 EUR Aufpreis!
Habe mich für DMFV Typ-II Entschieden.
Die meisten bei uns im Verien haben Typ-III, da kein Eingetragener Verein benötigt jeder eine Einzelversicherung.
Sepp
#37 Re: DMFV
Verfasst: 14.10.2011 13:45:41
von mic1209
satsepp hat geschrieben:Bei der Allianz könnte das mitversichert werden, damals war das über 90 EUR Aufpreis!
Als ich bei der Allianz vor ca. 6 Jahren nachgefragt habe, ging es gar nicht.

#38 Re: DMFV
Verfasst: 14.10.2011 13:57:26
von Basti 205
mic1209 hat geschrieben:satsepp hat geschrieben:Bei der Allianz könnte das mitversichert werden, damals war das über 90 EUR Aufpreis!
Als ich bei der Allianz vor ca. 6 Jahren nachgefragt habe, ging es gar nicht.

Da hast du einfach den falschen gefragt. Was meinst du wie viel Kunden pro Jahr kommen und nach einer Flugmodellhaftpflicht fragen? Mein Allinazvertreter (meine Mutter) hatte sich damals auch erst schlau machen müssen ob es sowas gibt. Letztendlich bietet die Allianz das irgend wie über die gerling an. Da mir die 90€ irgendwann zu teuer geworden sind bin ich zum DMFV gewechselt.
#39 Re: DMFV
Verfasst: 14.10.2011 14:11:06
von mic1209
Basti 205 hat geschrieben:mic1209 hat geschrieben:satsepp hat geschrieben:Bei der Allianz könnte das mitversichert werden, damals war das über 90 EUR Aufpreis!
Als ich bei der Allianz vor ca. 6 Jahren nachgefragt habe, ging es gar nicht.

Da hast du einfach den falschen gefragt. Was meinst du wie viel Kunden pro Jahr kommen und nach einer Flugmodellhaftpflicht fragen? Mein Allinazvertreter (meine Mutter) hatte sich damals auch erst schlau machen müssen ob es sowas gibt. Letztendlich bietet die Allianz das irgend wie über die gerling an. Da mir die 90€ irgendwann zu teuer geworden sind bin ich zum DMFV gewechselt.
Stimmt, irgendwas von Gerling hatte er gesagt.

#40 Re: DMFV
Verfasst: 14.10.2011 15:47:43
von Mataschke
Jo geht eh das meiste was mit Flug zu tun hat über Gerling ...
Als ich damals fragte bei AXA , meinte mein Versicherungszertreter , jo machen wir , 150€ pauschal pro Modell /Jahr
Anm. DMO läuft über AXA
hier noch was zum Thema Wildfliegen
https://www.ssl-id.de/deutsche-modellsp ... Wiese.html
#41 Re: DMFV
Verfasst: 14.10.2011 19:39:54
von Matthias23
Und jetzt noch die Gretchenfrage. Was ist, wenn ich ein Flugmodell mit Verbrennungsmotor im Abstand von ca. 1200 Metern von einem Wohnhaus fliege, die Erlaubnis vom Eigentümer desselbigen Hauses habe und das Modell einen Schaden verursacht?

#42 Re: DMFV
Verfasst: 14.10.2011 19:42:10
von tracer
Matthias23 hat geschrieben:Und jetzt noch die Gretchenfrage. Was ist, wenn ich ein Flugmodell mit Verbrennungsmotor im Abstand von ca. 1200 Metern von einem Wohnhaus fliege, die Erlaubnis vom Eigentümer desselbigen Hauses habe und das Modell einen Schaden verursacht?

Dann zahlt die Haftpflicht, darum heisst sie so.
Aber: Du warst weniger als 1,5 Km von einer Ansiedlung entfernt, also kann es sein, dass sie Dich in Regress nimmt.
#43 Re: DMFV
Verfasst: 14.10.2011 19:45:44
von frankyfly
nun, Gegenfrage: Wer erteilt Aufstiegsgenehmigungen? Irgendwelche Hausbesitzer? ich denke nicht.
#44 Re: DMFV
Verfasst: 14.10.2011 19:50:43
von tracer
frankyfly hat geschrieben:nun, Gegenfrage: Wer erteilt Aufstiegsgenehmigungen? Irgendwelche Hausbesitzer? ich denke nicht.
Unter 5Kg brauchst Du keine Aufstiegsgenehmigung.
#45 Re: DMFV
Verfasst: 14.10.2011 19:55:45
von Matthias23
tracer hat geschrieben:Matthias23 hat geschrieben:Und jetzt noch die Gretchenfrage. Was ist, wenn ich ein Flugmodell mit Verbrennungsmotor im Abstand von ca. 1200 Metern von einem Wohnhaus fliege, die Erlaubnis vom Eigentümer desselbigen Hauses habe und das Modell einen Schaden verursacht?

Aber: Du warst weniger als 1,5 Km von einer Ansiedlung entfernt, also kann es sein, dass sie Dich in Regress nimmt.
Und das wissen vermutlich viele nicht oder missachten es. Auch in den Versicherungen des DMFV heisst es unter Punkt IV
"Unbedingt die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen bezüglich des Aufstieges und des Betriebs von Flugmodellen beachten."
Da man, unter anderem, bei Flugmodellen "mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten" eine Aufstiegserlaubnis benötigt (§16 LuftVO), wird sich die Versicherung bei einem ernsten Fall, wie oben angeführt, vermutlich das Geld vom Piloten? Halter? zurück holen.
tracer hat geschrieben:
Unter 5Kg brauchst Du keine Aufstiegsgenehmigung.
Ich fürchte das ist ein Trugschluss, s. §16 LuftVO. Aber nicht ganz so gefährlich wie meiner gestern
