
Es lebe der Bildleser.
Welcher Rechtsstaat? Hier ist es doch so, bescheißt du den Staat, wird dir ordentlich auch die FInger bekloppt und wirst weggesperrt. Fügt man anderen Menschen Leiden zu, macht man nur Dudu, weil du eine schlechte Kindheit hattest. Oder wieso bekommen Steuerpreller höhere Strafen als Vergewaltiger?helihopper hat geschrieben:Aber wir können ja mal den Rechtsstaat abschaffen
Nunja, das stimmt ja alles ... aber interessant wird es, wenn die Industrie da jetzt mit "Verluste durch kino.to" argumentieren will, um einen angeblich hohen Schaden zu begründen. ... aber wenn durch diese Studie rauskommt, daß dadurch sogar mehr Geld eingenommen wurde, relativiert sich die ganze Sache mit der Schadenssumme.helihopper hat geschrieben:Pure Polemik auf beiden Seiten.
Wer glaubt denn, dass sich ein "normaler" Konsument überhaupt bei den bekannten illegalen Filesharern bedienen würde.
Dass kino.to illegal ist sollte jedem Konsumenten klar gewesen sein.
Das sind doch überwiegend Film- und Musikjunkies, die sich auf die Art den einen oder anderen Kinobesuch (habe ich in Scheiss Quali schon gesehen, war aber eh kacke) oder CD-kauf (der Song war ok. Der Rest von der CD ist nicht so prall) sparen.
Tatsache ist: es gibt klare Richtlinien und Gesetzesvorgaben im Bezug auf Urheberrecht und Copyright bzw. Vermarktungsrechte. Wer sich nicht daran hält der gehört abgestraft in größerem Umfang derjenige, der so eine Drecksplattform bietet. Sicher fehlt der Justiz da zuweilen das Feingefühl um zwischen Lieschen Müller, die mal ein File gesaugt hat und Karl Arsch, der regelmässig kostenpflichtige Videosessions mit dem illegal erworbenen Material macht, zu unterscheiden.
Ganz abgesehen davon, dass diese Kriminellen im Wissen um die Illegalität keinen Cent von ihren imensen Gewinnen abführen.
Harald
Wieder so ein Sommerlochthema. Menschen und Grundrechte gelten nunmal auch für Mörder, nur durch eine Verurteilung kann man diese nicht einfach so verlieren (wäre gar nicht umzusetzen).satsepp hat geschrieben:Was gut zum Thema passt, die 3000 EUR für Kindsmörder wegen Psychischer Schäden bei der Vernehmung, und dem Versuch das leben vom entführten Kind zu retten.
Aber klar die Würde eines Mörder geht über die eines unschuldigen Kindes, Mensch lieber Gott lass Hirn auf unsere Justiz regnen.
Sepp
Ich hatte was von 5000€ an Prozesskosten gelesen.face hat geschrieben:ich hoffe die 3000 verschwinden da völlig. Da bin ich aber nicht so sicher.
helihopper hat geschrieben:Pure Polemik auf beiden Seiten.
Wer glaubt denn, dass sich ein "normaler" Konsument überhaupt bei den bekannten illegalen Filesharern bedienen würde.
Dass kino.to illegal ist sollte jedem Konsumenten klar gewesen sein.
Das sind doch überwiegend Film- und Musikjunkies, die sich auf die Art den einen oder anderen Kinobesuch (habe ich in Scheiss Quali schon gesehen, war aber eh kacke) oder CD-kauf (der Song war ok. Der Rest von der CD ist nicht so prall) sparen.
Tatsache ist: es gibt klare Richtlinien und Gesetzesvorgaben im Bezug auf Urheberrecht und Copyright bzw. Vermarktungsrechte. Wer sich nicht daran hält der gehört abgestraft in größerem Umfang derjenige, der so eine Drecksplattform bietet. Sicher fehlt der Justiz da zuweilen das Feingefühl um zwischen Lieschen Müller, die mal ein File gesaugt hat und Karl Arsch, der regelmässig kostenpflichtige Videosessions mit dem illegal erworbenen Material macht, zu unterscheiden.
Ganz abgesehen davon, dass diese Kriminellen im Wissen um die Illegalität keinen Cent von ihren imensen Gewinnen abführen.
Harald