Es lebe der Bildleser.
"Recht"-Sprechung???
#62 Re: "Recht"-Sprechung???
Ich lese keine Bild, kam am Radio und bei Antenne Bayern lief sogar eine Abstimmung darüber. Die Bayerischen Bürger würden die Würde des Opfers über die des Mörders stellen, und die meisten sind der Meinung so ein Fall ist eine Farce und hätte abgelehnt werden müssen.
Sepp
Sepp
Meine Videos öffentlich: http://www.rcline.tv/users_media.php?uid=341 bzw. HD Videos: http://www.youtube.com/user/satsepp?
Mein Verein: http://www.mfc-zell.de/
Meine Flotte:
Viel zu viele 450er, und ein paar Flächen
Vodoo 600 mit SK720, 3x Robbe BLS 452, BLS 251, Jive 80HV + Pyro 700-52 20T Riemenrad, Curtis Youngblood 600mm
TDR mit SK720, 3x Robbe BLS 452, BLS 251, Jive 80HV + Pyro 700-52 12T Ritzel, Curtis Youngblood 710mm
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helihopper
#63 Re: "Recht"-Sprechung???
Ich sehe das anders.
Aber wir können ja mal den Rechtsstaat abschaffen und schauen was passiert. Vorher möchte ich aber Zeit haben um mich mit entsprechenden Waffen eindecken zu können
Auch nicht verurteilte Verbrecher haben Rechte.
Auch mich kotzt es an, dass diese Aktion sanktioniert wurde, weil auch ich denke, dass man mit vielen Mittel nbach der Warheit suchen musste.
Aber das Urteil geht für mich als jemand, der an unsere Justiz glaubt (trotz eigener Erfahungen, die ab und zu kurzfristig zu anderem Denken geführt haben) vollkommen in Ordnung.
Auch möchte ich nicht in der Haut der Prozessbeteiligten stecken, die sich mit diesem einwandfreien Urteil zum Spielball des Strassenmobs gemacht und das vorher ganz genau gewusst haben. Respekt an die Kammer.
Harald
Aber wir können ja mal den Rechtsstaat abschaffen und schauen was passiert. Vorher möchte ich aber Zeit haben um mich mit entsprechenden Waffen eindecken zu können
Auch nicht verurteilte Verbrecher haben Rechte.
Auch mich kotzt es an, dass diese Aktion sanktioniert wurde, weil auch ich denke, dass man mit vielen Mittel nbach der Warheit suchen musste.
Aber das Urteil geht für mich als jemand, der an unsere Justiz glaubt (trotz eigener Erfahungen, die ab und zu kurzfristig zu anderem Denken geführt haben) vollkommen in Ordnung.
Auch möchte ich nicht in der Haut der Prozessbeteiligten stecken, die sich mit diesem einwandfreien Urteil zum Spielball des Strassenmobs gemacht und das vorher ganz genau gewusst haben. Respekt an die Kammer.
Harald
#64 Re: "Recht"-Sprechung???
Begründet wurde es ja angeblich, weil im Grundgesetz §1 steht: Die Würde des Menschen ist unantastbar und erst in § 2 steht, dass man das Recht auf körperliche und seelige Unversehrheit hat
Auf deutsch: Ich darf morden, aber sie dürfte mir nix tun, weil es gegen das Grundgesetz verstößt
Ich hätte den Richter gefragt, ob er noch alle Nadeln an der Tanne hat oder ob bei ihm der Kalk schön bröckelt
Ich hätte den alle Finger und vielleicht noch mehr gebrochen, damit er rausrückt, wo der Junge sich befindet. Igrnedwo lässt sich doch ein Alibi auftreiben, muss der mir beweisen, dass ich es war. Aber dass es in Deutschland Täterschutz statt Opferschutz gibt, ist schon lange klar. Wenn bei dir jemand einbricht, darfst du ihn nicht vermöbeln, er kann dich dann anzeigen wegen Körperverletzung
Auf deutsch: Ich darf morden, aber sie dürfte mir nix tun, weil es gegen das Grundgesetz verstößt
Ich hätte den alle Finger und vielleicht noch mehr gebrochen, damit er rausrückt, wo der Junge sich befindet. Igrnedwo lässt sich doch ein Alibi auftreiben, muss der mir beweisen, dass ich es war. Aber dass es in Deutschland Täterschutz statt Opferschutz gibt, ist schon lange klar. Wenn bei dir jemand einbricht, darfst du ihn nicht vermöbeln, er kann dich dann anzeigen wegen Körperverletzung
Verbrennerheli auf Türkisch: Dröner Hebab
*mehr Mühe beim Tippen geben muss* © by Bastiuscha
"Schonmal im Porsche von einer Biertheke überholt worden? Dann war es wohl ein 190 2.5-16 Evo II"
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#65 Re: "Recht"-Sprechung???
Welcher Rechtsstaat? Hier ist es doch so, bescheißt du den Staat, wird dir ordentlich auch die FInger bekloppt und wirst weggesperrt. Fügt man anderen Menschen Leiden zu, macht man nur Dudu, weil du eine schlechte Kindheit hattest. Oder wieso bekommen Steuerpreller höhere Strafen als Vergewaltiger?helihopper hat geschrieben:Aber wir können ja mal den Rechtsstaat abschaffen
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#66 Re: "Recht"-Sprechung???
mein Glauben in die Jsutiz ging vor ca. 20 Jahren verloren.
Damals hat ein Stattbekannter Verbrecher meine Oma totgefahren, mit nachweislich über 80km/h in der Ortschaft.
Er wurde aber frei gesprochen, "weil es ja eh nur eine Rentnerin war (meine Interpretation!)" und offiziell weil er mehr auf dem Kerbholz hatte und von einem Einbruch oder so gekommen war.
Ich dachte dass ich im falschen Film war.
Sepp
Damals hat ein Stattbekannter Verbrecher meine Oma totgefahren, mit nachweislich über 80km/h in der Ortschaft.
Er wurde aber frei gesprochen, "weil es ja eh nur eine Rentnerin war (meine Interpretation!)" und offiziell weil er mehr auf dem Kerbholz hatte und von einem Einbruch oder so gekommen war.
Ich dachte dass ich im falschen Film war.
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Vodoo 600 mit SK720, 3x Robbe BLS 452, BLS 251, Jive 80HV + Pyro 700-52 20T Riemenrad, Curtis Youngblood 600mm
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#67 Re: "Recht"-Sprechung???
Nunja, das stimmt ja alles ... aber interessant wird es, wenn die Industrie da jetzt mit "Verluste durch kino.to" argumentieren will, um einen angeblich hohen Schaden zu begründen. ... aber wenn durch diese Studie rauskommt, daß dadurch sogar mehr Geld eingenommen wurde, relativiert sich die ganze Sache mit der Schadenssumme.helihopper hat geschrieben:Pure Polemik auf beiden Seiten.
Wer glaubt denn, dass sich ein "normaler" Konsument überhaupt bei den bekannten illegalen Filesharern bedienen würde.
Dass kino.to illegal ist sollte jedem Konsumenten klar gewesen sein.
Das sind doch überwiegend Film- und Musikjunkies, die sich auf die Art den einen oder anderen Kinobesuch (habe ich in Scheiss Quali schon gesehen, war aber eh kacke) oder CD-kauf (der Song war ok. Der Rest von der CD ist nicht so prall) sparen.
Tatsache ist: es gibt klare Richtlinien und Gesetzesvorgaben im Bezug auf Urheberrecht und Copyright bzw. Vermarktungsrechte. Wer sich nicht daran hält der gehört abgestraft in größerem Umfang derjenige, der so eine Drecksplattform bietet. Sicher fehlt der Justiz da zuweilen das Feingefühl um zwischen Lieschen Müller, die mal ein File gesaugt hat und Karl Arsch, der regelmässig kostenpflichtige Videosessions mit dem illegal erworbenen Material macht, zu unterscheiden.
Ganz abgesehen davon, dass diese Kriminellen im Wissen um die Illegalität keinen Cent von ihren imensen Gewinnen abführen.
Harald
MFG
speedy
#68 Re: "Recht"-Sprechung???
Wieder so ein Sommerlochthema. Menschen und Grundrechte gelten nunmal auch für Mörder, nur durch eine Verurteilung kann man diese nicht einfach so verlieren (wäre gar nicht umzusetzen).satsepp hat geschrieben:Was gut zum Thema passt, die 3000 EUR für Kindsmörder wegen Psychischer Schäden bei der Vernehmung, und dem Versuch das leben vom entführten Kind zu retten.
Aber klar die Würde eines Mörder geht über die eines unschuldigen Kindes, Mensch lieber Gott lass Hirn auf unsere Justiz regnen.
Sepp
So schlimm es auch ist was er getan hat, und auch obwohl ich als Polizeibeamter ebenfalls alles tun würde um das Leben eines Kindes zu retten, so hat doch jeder das Recht auf eine faire Behandlung und muss sich auch jeder Polizist entsprechend verhalten. Was wäre sonst mit denen die unschuldig sind, auf diese Weise aber zu einem Geständnis gezwungen wurden?
Ich finde die Gerichtsentscheidung komplett akzeptabel und angemessen. Sie haben unter Beachtung aller Gesetze gehandelt und noch moralische Bedenken in den abschließenden Worten untergebracht. Die vergleichsweise geringe Entschädigung spiegelt die Meinung des Gerichts über diesen Fall klar wieder.
Wobei der Staat das Geld nicht einmal ausgeben muß sondern nur die Prozeßkostenhilfe um diesen Betrag mindert. Also klassisches Rechte Tasche - Linke Tasche. Er hat nämlich glaube ich sogar 4/5 der Prozesskosten aufgebrummt bekommen (wohl das maximale was geht), ich hoffe die 3000 verschwinden da völlig. Da bin ich aber nicht so sicher.
Compass 7HV V-Stabi 5.2 Pro, Scorpion 5025, YGE 160 HV, Hercules Super BEC, MKS HBL 950/980
Protos Hyperion HV-Servos, 3226, VStabi usw.
Futaba T8
"Science is like sex. Sure, it may give some practical results, but that's not why we do it." Richard Feynmann
heliaddict
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#69 Re: "Recht"-Sprechung???
Ich hatte was von 5000€ an Prozesskosten gelesen.face hat geschrieben:ich hoffe die 3000 verschwinden da völlig. Da bin ich aber nicht so sicher.
Gruß
Michael
Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)
Einige Freunde sind wie 1-Cent Münzen. Sie haben zwei Gesichter und sind ziemlich wertlos.
Michael
Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)
Einige Freunde sind wie 1-Cent Münzen. Sie haben zwei Gesichter und sind ziemlich wertlos.
#70 Re: "Recht"-Sprechung???
helihopper hat geschrieben:Pure Polemik auf beiden Seiten.
Wer glaubt denn, dass sich ein "normaler" Konsument überhaupt bei den bekannten illegalen Filesharern bedienen würde.
Dass kino.to illegal ist sollte jedem Konsumenten klar gewesen sein.
Das sind doch überwiegend Film- und Musikjunkies, die sich auf die Art den einen oder anderen Kinobesuch (habe ich in Scheiss Quali schon gesehen, war aber eh kacke) oder CD-kauf (der Song war ok. Der Rest von der CD ist nicht so prall) sparen.
Tatsache ist: es gibt klare Richtlinien und Gesetzesvorgaben im Bezug auf Urheberrecht und Copyright bzw. Vermarktungsrechte. Wer sich nicht daran hält der gehört abgestraft in größerem Umfang derjenige, der so eine Drecksplattform bietet. Sicher fehlt der Justiz da zuweilen das Feingefühl um zwischen Lieschen Müller, die mal ein File gesaugt hat und Karl Arsch, der regelmässig kostenpflichtige Videosessions mit dem illegal erworbenen Material macht, zu unterscheiden.
Ganz abgesehen davon, dass diese Kriminellen im Wissen um die Illegalität keinen Cent von ihren imensen Gewinnen abführen.
Harald
Das ist schlichtweg nicht richtig. Erstens war die Seite kino.to an sich nicht illegal, hier wurden lediglich Links weitergegeben. Die Betreiber wurden aufgrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung verhaftet.
Zudem gibt es KEINE klaren Gesetze dazu die regeln ob es nun legal oder illegal ist sich die Filme auf den entsprechenden Links anzusehen. In Deutschlang bewegen wir uns hier in einer Grauzone: das _downloaden_ der Filme, das speichern auf der Platte, ist zwar klar illegal, nicht aber das _streamen_. Hier werden nur Fragmente im Browser-Cache zwischengespeichert, die aber so nicht ohne weiteres wiederverwendet werden können. Ob das nun downloaden ist oder nicht ist nicht geklärt; offensichtlich gibt es hierzu auch noch keine einzige Verurteilung, das bestätigt dies.
Vielleicht sollte man sich erstmal umfassend informieren bevor man hier öffentlich über alles und jeden herzieht, das ist ja hier fast schon Stammtischniveau.
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Futaba T8
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