

Unglaublich was es für Knalltüten in D gibt.
Tach zusammen,speedy hat geschrieben:Wenn es wirklich so ist, daß bei dir alles in trockenen Tüchern ist, dann bitte die Gegenklage nicht vergessen.Damit er sich dann nicht nur die Klage an die Wand hängen kann, sondern daneben auch noch nen Zahlschein, daß sowas auch nach hinten losgehen und mächtig teuer werden kann.
MFG
speedy
Naja, als ich mal nen Problem mit meinem ehemaligen AG hatte, meinte mein RA, daß er sowas "Standardmäßig" macht ... allein schon, um auch ein Gegen-Druckmittel zu haben. Und ich sag mal - 10k Euro ist nicht wenig - da sollte man mit allen Mitteln gegen vorgehen.bernharda hat geschrieben:Tach zusammen,
Gegenklage muss nicht sein. Wie sagt Erich Kästner "so tief dürft ihr nicht sinken von dem Kakao durch den man euch gezogen hat am Ende dann auch noch zu trinken"
Wo übt er Polizeirecht aus?seitwaerts hat geschrieben:weil er versucht, ihn zu belehren, und Polizeirecht auszuüben
Das ist so einfach nicht... Belehren darf erstmal nur der Mensch in der blauen (oder ehemals grünen Uniform)... in diesem Falle dürfte auch der Förster das, aber nicht der Jäger...helihopper hat geschrieben:Belehren steht nicht unter Strafe.
Nunja, das überlasse ich lieber dem RAhelihopper hat geschrieben:@Speedy Gegenklage? Wo gegen?
Wenn das weiter oben aus der Beschreibung der gleiche Jäger ist, dann hat er diese sogar bereits gesehen und gemeint "das zählt aber nicht in diesem Zusammenhang" oder so.Auf jeden Fall hätte die Frage nach einer Befahrerlaubnis /Wegerechtsbescheinigung das Leben vereinfacht, und die Sache abgekürzt.
Hi,DerMitDenZweiLinkenHänden hat geschrieben:Ich sag mal:
wenn du Kohle dafür brauchst, schreib einfach hier rein. Ein Zehner ist schnell überwiesen und tut nicht weh.
Kurt