Bei den Hallen kommt es immer darauf an wer die verwaltet. Bei uns macht das der Kreisportbund. Infos dazu bekommt man bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung.
Grundsätzlich könnte man versuchen auf dem gleichen Wege an einen Modellflugplatz zu kommen. Modellfliegen gilt seit ein paar Jahren als anerkannte Sportart und ein Modellflugplatz ist demzufolge ein Sportgelände. Da wäre es unter Umständen sinnvoll in den DAEC einzutreten, denn dieser ist wiederum Mitglied im Deutschen Sport Bund. Ich denke einfacher ist es aber eine topographische Karte oder GoogleEarth zu nehmen und die Gegend nach geeigneten Plätzen abzusuchen. Dann mit dem Eigentümer einen Vorvertrag machen und damit eine Aufstiegsgenehmigung beantragen.
Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?
#77 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?
Sowas in der Art haben wir vor...Platz gibts hier genug! 

NEIN MANN....ICH WILL NOCH NICHT GEHN.....LASS MICH NOCH EIN BISSCHEN FLIEGEN!!!!!
#78 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?
Dann halte ich euch die Daumen, dass alles wie geplant klappt.
#79 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?
Da diese Fragestellung immer wieder mal auftaucht, möchte ich auch auf unser Heli-Wiki hinweisen. Dort findet ihr hier einen Artikel, der sich um die rechtliche Situation beim Wildfliegen kümmert. Darin ist auch die Rede von dem Google-Earth Overlay in dem die Grenzen der Lufträume in Deutschland hinterlegt sind. Dieses würde ich mit Vorsicht genießen, denn beispielsweise ist für mein Fluggebiet dort keine Einschränkung gemacht worden. Laut der offiziellen ICAO-Card ist hier aber die Untergrenze des kontrollierten Luftraums von 2500ft über Grund auf 1000ft über Grund abgesenkt. Die offizelle ICAO-Card kann aktuell immer auf den Seiten der Deutschen Flugsicherung eingesehen werden. Ich werde im Wiki einen entsprechenden Hinweis anbringen.
#80 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?
uk1408 hat geschrieben:Sind das nicht auch 1,5 km ?!?tracer hat geschrieben:0 Meter.torro hat geschrieben:2. wie groß muß der abstand zu einem offiziellen modellflugplatz sein?
Gibt es zu der Aussage (zugelassener Modellflugplatz != Flugplatz - im Sinne der LuftVO) eigentlich eine belastbare Quelle?tracer hat geschrieben:Nein.uk1408 hat geschrieben:Sind das nicht auch 1,5 km ?!?
Gruß
Sascha
- robbe Moskito Basic/Sport
- Align T-Rex 250, 450SE 3Digi-FBL, 500 CF-FBL
- Outrage Fusion 50 FBL
- Parkzone Corsair, HK EuroFighter 2000 RIP Resurrected
#81 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?
Meines Wissens ist die Formulierung zugelassener Modellflugplatz im Gesetz nicht geregelt. Es gibt nur die Pflicht der Aufstiegsgenehmigung mit evtl. Auflagen. Einen besonderen Schutz genießt ein Modellflugplatz hingegen leider nicht. Wenn nun im für den Modellflugplatz genehmigten Flugraum andere Modelle geflogen werden, so stellt dies eine Gefahrenquelle dar. Der Flugleiter des Modellflugplatzes müsste dann m.E. sogar den Flugbetrieb vorübergehend einstellen, wenn die Sicherheit gefährdet ist. Im Sinne aller Modellsportler sollte aber eine Einigung angestrebt werden.