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Das Bild ist gemeinfrei


Nein bist du nicht, viele in meinem Freundeskreis, Bekanntenkreis denken auch so!! Es kann und darf so einer nicht mehr raus nach der ersten, bewiesenen Tat. Auch die Kinderschänder, Vergewaltiger usw und wie sie alle heißen, dürften nie wieder raus, egal ob Sicherheitsverwahrung oder Bewährung... Nie wieder!!tracer hat geschrieben:Meine Meinung: Alle einbuchten, bis einer evtl. gesteht. Mitgehangen, mitgefangen.
Evtl. bin ich da wirklich etwas altmodisch.
Tja, und genau das ist der Grund, warum "ihr" in Deutschland nichts zu sagen habt. Weil es nicht kompatibel mit den Grundwerten des Staates und der demokratischen Gesellschaft ist und auch nicht mit dem christlichen Wertebild, das immer gerne vor sich her getragen wird.TREX65 hat geschrieben:Nein bist du nicht, viele in meinem Freundeskreis, Bekanntenkreis denken auch so!! Es kann und darf so einer nicht mehr raus nach der ersten, bewiesenen Tat. Auch die Kinderschänder, Vergewaltiger usw und wie sie alle heißen, dürften nie wieder raus, egal ob Sicherheitsverwahrung oder Bewährung... Nie wieder!!tracer hat geschrieben:Meine Meinung: Alle einbuchten, bis einer evtl. gesteht. Mitgehangen, mitgefangen.
Evtl. bin ich da wirklich etwas altmodisch.
Also war das keine Forderung nach Exekution des mutmaßlichen Täters?tracer hat geschrieben:Mir steht sehr wohl eine Meinung zu, mehr ist meine Aussage hier nicht.Groucho hat geschrieben:Das hat nichts mit Täterschutz zu tun, sondern mit rechtsstatlichen Prinzipien und mit dem mehrfach zitierten Grundgesetz. Abgesehen davon bist du kein Opfer, daher steht es dir auch nicht zu, den Richter zu mimen.
Hier geht es nicht um Loyalität oder Korruptheit von Politikern, sondern um die Grundwerte von Staat und Gesellschaft und mit denen wird hier eifrig gehadert. Für diese Grundwerte haben unsere Väter und Großväter lange kämpfen müssen und darin unterscheiden wir uns von Mittelalter und Nationalsozialismus.Das ist nicht wirklich Dein Ernst, oder?Groucho hat geschrieben:Wer damit hadert, steht nicht mehr mit beiden Füßen auf den Grundwerten der demokratischen und rechtsstaatlichen BRD.
Dieser korrupte Haufen von Politikern und teilweise leider auch Teilen der Exekutive ist alles, aber nicht glaubwürdig oder loyal.
Wenn es den Leuten zu kompliziert wird, sich mit komplexen Themen zu befassen, greifen sie zu einfachen Scheinlösungen und definieren alles andere als "Ausrede", das ist ja nun nicht neu.Klar, die üblichen Ausreden: Hatte eine schwere Kindheit (Vater & Mutter waren verheiratet), soziale Nöte, unter Alkohol.Groucho hat geschrieben:einer komplexen Wechselwirkung von Umgebung, Persönlichkeit, Erziehung, Neigung, etc. liegen
Sorry, das alles rechtfertigt für mich kein Verbrechen.
Steuerhinterziehung oder Musik-Downloads sind für meine keine Verbrechen, werden aber wie solche bestraft.
Vergewaltigung und Mord wird aber mit Bewährung "vergolten".
In dem Augenblick wäre es Notwehr gewesen.TREX65 hat geschrieben:.in dem Augenblick!!
"Bei der gefährlichen Körperverletzung aus § 224 StGB werden besondere Begehungsformen, die eine erhöhte Gesundheits- und Lebensgefahr für das Opfer begründen und damit besonders verwerflich sind, mit einem erhöhten Strafmaß bestraft."
Habt ihr da nicht nachgehakt? Bei der Staatsanwaltschaft? Einspruch eingelegt gegen Einstellung des Verfahrens? Zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht?Die „schwere Körperverletzung“ nach § 226 StGB erfasst Taten, bei denen das Ausmaß und der Erfolg der Verletzung besonders schwer ausfallen. Sie gliedert sich in zwei Tatbestände: Absatz 1 ist eine Erfolgsqualifikation, Absatz 2 ist eine echte Qualifikation. Während der Täter in Absatz 2 auch die besonders schwere Verletzung absichtlich oder wissentlich verursachen muss, reicht es nach Abs. 1, wenn die genannten Folgen zumindest fahrlässig herbeigeführt werden (§ 18 StGB):
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Ich habe das zusätzlich aufgeführt, weil das Weltbild einen großen Teil der Grundbasis unserer Werteordnung darstellt und immer wieder vor uns hergetragen wird. Das hat nichts mit Kirche zu tun. Genauso hätte ich auf das humanistische Weltbild verweisen können, das eine ähnliche Zielsetzung hat.Und dein "Christliches Weltbild" kannst dir da hin schieben wo nie Sonne scheint.
da würde auch gleichzeitig die energierkosten sinken.Kekskutscher hat geschrieben:steckt solche p.... ins kohle bergwerk, pro tonne kohle die sie mit ner spitzhake loshämmern bekommen sie eine scheibe brot und nen glas wasser, kommt keine kohle hoch kommt auch kein brot runter uind das bis ans lebens ende.
Die Sache läuft noch. War noch keine Verhandlung!! Darum auch nichts zu weiterem Verlauf. Was ich gesagt hatte, war der vernehmende Beamte bei mir!! Er hatte gesagt das es am Gericht als Bagatelle abgehandelt wird...und wenn ich mir diverse Urteile so an sehe kann ich die Aussage nachvollziehen.Groucho hat geschrieben:Habt ihr da nicht nachgehakt? Bei der Staatsanwaltschaft?
Nicht umnieten aber gleiches mit Gleichem Vergelten, aber ich kann es nach einem Herzinfarkt nicht mehr, muss mich da selber schützen zu mal ich sie jeden verdammten Tag sehe, wohnen gegenüber!! Aber umziehen geht nicht, kein Geld für.... und ja, ich würde es machen!! Dazu stehe ich auch!! zumal die vielen schlaflosen Nächte, das wach werden weil das Herz bis zum Hals am schlagen ist, das Gefühl im eigenen Garten überfallen worden zu sein, das Gefühl etwas vertrautes verloren zu haben, kein Vertrauen mehr zu haben....und verdammt ja, ich würde es sofort machen. Keiner kann mir sagen ach das wir schon wieder.....nene. Wenn man erstmals in so einer Situation war oder ist sieht man vieles anders da selber erlebt.Groucho hat geschrieben:Und nun? Würdest du sie immer noch umnieten, würdest du ihnen heute begegnen
Vergiss den Beamten. Der hat seine Kompetenzen damit klar überschritten. Was zählt, ist was Staatsanwaltschaft und Gerichte entscheiden.TREX65 hat geschrieben:Die Sache läuft noch. War noch keine Verhandlung!! Darum auch nichts zu weiterem Verlauf. Was ich gesagt hatte, war der vernehmende Beamte bei mir!! Er hatte gesagt das es am Gericht als Bagatelle abgehandelt wird...Groucho hat geschrieben:Habt ihr da nicht nachgehakt? Bei der Staatsanwaltschaft?
Wenn dem Gericht die Täterschaft plausibel nachgewiesen werden kann und die genannten Verletzungen nachweislich auf die Tat zurückzuführen sind, gibt es keinen Grund, warum es nicht zu einer Verurteilung kommen sollte. Hierzu gibt es eine Reihe von Verurteilungen, in Baden-Württemberg waren es 4889 im Jahr 2011 (http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/se ... OT=1153239).und wenn ich mir diverse Urteile so an sehe kann ich die Aussage nachvollziehen
Du bist dir aber im Klaren darüber, daß die oder ihre Angehörige dann dasselbe Recht wieder haben, wenn du auf sie los gehst? Und wie gewährleistest du, daß auch wirklich das "Gleiche" dabei herauskommt? Wer definiert, was das "Gleiche" ist? Was machst du, wenn er nicht 50% seiner Sehkraft, sondern 100% verliert? Oder im Rollstuhl sitzt? Oder dabei drauf geht?Nicht umnieten aber gleiches mit Gleichem VergeltenGroucho hat geschrieben:Und nun? Würdest du sie immer noch umnieten, würdest du ihnen heute begegnen

Das ist ja mal der Schenkelklopfer der WocheIm Unterschied zu Twitter sei es Aufgabe von Journalisten, Informationen nicht eins zu eins weiterzuleiten, sondern zu überprüfen, zu bewerten, einzuordnen und mit Hintergrund zu versehen.


frankyfly hat geschrieben:die haben wohl noch nicht ganz verstanden wer den Kaffee Bezahlt den sie verschütten.
Natürlich wird das nicht klappen.frankyfly hat geschrieben: (Prinzip: "Die Kuh bekommt solange nichts zu fressen bis sie mehr Milch gibt" )