lumi hat geschrieben:Verfälschung von Urheberrechtlich geschützten Material..
Nöö
Anpassung von zufällig vorhandenem Material nach UHG, um rechtliche Probleme von vorne herein auszuschliessen.
Das ist erlaubt.
Aber diese ganzen Haarspaltereien bringen nix.
Ich habe bei dem Bayfoto Bedenken. Bin mir aber wirklich nicht im Klaren darüber wie das genau aussieht.
In Michas Interesse sollte man da vorsichtig sein.
Evtl. fragst Du ja einfach bei Bay nach, ob Du den Screen im Zusammenhang mit einer Diskussion über Flash Implementationen verwenden darfst.
Als ich angefangen habe Fotos zu veröffentlichen habe ich mir ausarbeiten lassen, was ich darf und was nicht.
War nicht gerade billig. Aber ich bin da auf Nummer sicher (zumindest bis zur nächsten Gesetzesänderung).
Cu
Harald