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#1 Gefahrengutverordnung
Verfasst: 22.04.2006 13:54:46
von johann
Hi Leute,
Das könte uns noch ganzschön den Spass verderben, oder zumindest denen ohne gutes Fachgeschäft.
Hab heute einen Katalog erhalten, war auch dieser kleine Zettel drin
Gemäß Sondervorschrift 188 Gefahrengutverordnung ADR dürfen folgende Litihum-Polymer-Akkus nicht mehr per Post oder Paketdienst verschickt werden: Bestellnr 10-6330-4, (...)
Diese Akkus sind ab sofort nur noch in unserem Ladenlokal erhältlich.
Da zum Zeitpunkt der Aussendung dieses Kataloges noch nicht feststand, wie sich diese neue Bestimmung auf die uns berechneten Frachtkosten für Lithium-Polymer-Akkus auswirkt, erfragen Sie bitte die aktuellen Preise für die oben genannten Akkus.
Die genannten Bestellnummern betreffen unter Anderem Kokam 2100, 3900 und eigentlich alle Lipos in dem Katalog.

Jo
#2
Verfasst: 22.04.2006 14:05:02
von Shadowman
Genau das selbe habe ich auch grad gelesen.....

Ist nicht gerade schön..... Dann muss ich wohl meine Akkus möglichst schnell bei EHS bestellen sonst bekomm ich sie gar nicht mehr!

#3
Verfasst: 22.04.2006 14:41:26
von Gerry_
So wie sich das liest, betrifft es aber nicht alle LiPos...
#4
Verfasst: 22.04.2006 14:57:46
von johann
Hi,
ich hab nur nicht alle im Katalog angebotenen mit dem Zettel verglichen.
ich schau mal nach.
edit: also der kleinste akkupack der nicht verschickt wird ist der Kokam 5s 1500, aber 2s kokam 2100 darf auch nicht verschickt werden irgendwie sinnlos.
#5
Verfasst: 22.04.2006 16:11:12
von MisterPom
Na ,ja das wird nur der Anfang sein.
Da sitzen einpaar tausend Eurokraten in Brüssel herum und wollen beweisen das sie ihr Geld wert sind

.
Wegen denen müssen wir ja jetzt auch auf Biodiesel und Speiseöl Mineralölsteuer bezahlen.
Da werden wohl in Zukunft noch mehr Mehrkosten auf uns zukommen.
Aber ein Entsorgungssystem für unnütze Politiker, das erfinden die bestimmt nicht.
TSchüß Tilo
#6
Verfasst: 22.04.2006 16:18:57
von Nestlede
Und deutschland is ja ohnehin noch nicht teuer genug!!!!!

#7
Verfasst: 22.04.2006 16:38:11
von Jonas
Ich seh da nur einen Weg, protestieren!
Aber da macht leider kaum jemand mit!
Dann bleibt nur noch auswandern...

#8
Verfasst: 22.04.2006 17:44:20
von MisterPom
Protestieren hat keinen Sinn !
Da machen sich doch unsere und die EU-Politiker doch nichts draus.
Die behandeln uns ja mittlerweile wie Leibeigene

.
Tschüß Tilo
#9
Verfasst: 22.04.2006 17:51:25
von helihopper
Ich finde das sehr gut

.
Diese hochexplosiven und umweltgefährlichen Stoffe haben im Modellbaubereich nichts zu suchen. Die User gehen damit einfach zu sorglos um und entsorgen ihren Müll einfach in der Restmülltonne.
Daher her mit der Gummiflitsche und die Akkus raus aus den Modellen.
So lernt man es dann auch ein Modell sauber auszutrrimmen

.
Mögliches Zitat eines Modellflugbegeisterten EUROKRATEN.
Cu
Harald
#10
Verfasst: 22.04.2006 18:26:21
von MisterPom
#11
Verfasst: 22.04.2006 19:58:50
von Alex
Hallo!
Jetzt gibt es also noch einen Grund mehr Verbrenner zu fliegen

#12
Verfasst: 22.04.2006 20:22:51
von Frank Schwaab
#13
Verfasst: 22.04.2006 20:55:35
von mopped
Alex hat geschrieben:Hallo!
Jetzt gibt es also noch einen Grund mehr Verbrenner zu fliegen

Du weist aber auch das das Zeug nicht so einfach verschickt werden darf
Weck keine schlafenden Hunde
Gruß
Frank
#14
Verfasst: 22.04.2006 20:55:50
von ER Corvulus
Die schreiben da nur
'.... Zellen, die vor Juni 2003 hergstellt wurden....' . So aaahle Dinger verschicke ich eh nicht
Grüsse Wolfgang
#15
Verfasst: 22.04.2006 21:20:53
von TommyB
Dieser Link könnte evtl. auch zur Klärung dienen:
http://www.bmz-gmbh.de/pdf/zvei_trans.pdf
Seite 22 ff: Lithiumbatterien neu:
... unterliegen nicht dem ADR
wenn die folgenden Bedingungen der Sondervorschrift 188 des ADR (Kapitel 3.3)
eingehalten werden:[font=Arial] [/font][font=Andalus] [/font][font=Arial] [/font][font=Comic Sans MS] [/font]
Lithiumgehalt pro Zelle < 1 g (Lithiumionenzellen < 1,5 g (entspricht 5 Ah))
bzw. pro Batterie < 2 g (Lithiumionenbatterien < 8 g (entspricht 26 Ah))
Erfolgreiche Durchführung der Prüfungen gemäß UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien
Unterabschnitt 38.3
Kurzschlusssichere Trennung der Zellen / Batterien und starke Außenverpackung sofern die
Zellen / Batterien nicht in Ausrüstungen eingebaut sind.