Sind Email Firmen Eigentum

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flatline
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#1 Sind Email Firmen Eigentum

Beitrag von flatline »

Moin,

ich wurde von meinem Chef pünktlich zur Geburt meines Kindes in die Arbeitslosigkeit entlassen.

Ich habe meinen Platz aufgeräumt und auch mein Email Verzeichnis gelöscht, da auch private Daten darauf zu finden waren.
Allerdings habe ich einen Backup des Eingangsordners erstellt.

Nunn will mich mein Chef verklagen, da ich Firmendaten gelöscht hätte. Zählt die persönliche Korrespondens im Namen der Firma auch zum Fimeneigentum?

Gruss Micha
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ironfly
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#2

Beitrag von ironfly »

Hi,

soweit ich weiß ist die Rechtslage nicht ganz klar, da es dafür eine Menge unterschiedlicher Ansätze gibt. Aber ich würde Deinen Ex Chef auf gar keinen Fall wissen lassen, daß Du ein Backup der Daten hast. Damit kann er Dich auf jeden Fall wegen Mitnahme von Firmendaten angehen.

Grüsse

Claus
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Brooklyn
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#3 Re: Sind Email Firmen Eigentum

Beitrag von Brooklyn »

ch habe meinen Platz aufgeräumt und auch mein Email Verzeichnis gelöscht, da auch private Daten darauf zu finden waren.
War persönliche Nutzung des Accounts erlaubt?
flatline hat geschrieben: Zählt die persönliche Korrespondens im Namen der Firma auch zum Fimeneigentum?
Ja, oder steht in deinem ABV was anderes?

Gruß

Brooklyn
Gruß Brooklyn

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flatline
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#4

Beitrag von flatline »

Der Backup der Daten liegt auf dem Firmenserver. Interessiert Ihn aber nicht.

Ich war als Selbständiger bei Ihm beschäftigt. Also kein ABV. Gar kein Vertrag.

Gruss Micha
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helihopper

#5

Beitrag von helihopper »

Hi,

wenn das BU auf dem Firmenrechner liegt und der "Chef" Auftraggeber das weiss, dann sollte eigendlich alles im Lack sein.
Lediglich die Kosten für die Wiederherstellung könnten Dir angerechnet werden.

Warum hast Du das Verzeichnis überhaupt gelöscht?
Hast Du das so gemacht, wie man einen Schreibtisch von persönlichen Dingen befreit, wenn man den Arbeitsplatz verlässt, oder warst Du sauer und hast Dir gedacht: Mein KnowHow bleibt nicht hier?

Sobald Du Daten mitnimmst, oder löschst, die mit Firmendingen zusammen hängen hat der Auftraggeber natürlich das Recht Schadenersatz zu verlangen. Da das Backup aber verfügbar ist dürfte sich der Schaden in minimalen Grenzen halten.

Für mich sieht das eher so aus, dass der Auftraggeber nach nem Weg sucht Deine sicher noch unbezahlte Schlussrechnung zu begleichen.



Cu

Harald
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Brooklyn
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#6

Beitrag von Brooklyn »

helihopper hat geschrieben:Hi,

wenn das BU auf dem Firmenrechner liegt und der "Chef" Auftraggeber das weiss, dann sollte eigendlich alles im Lack sein.
Lediglich die Kosten für die Wiederherstellung könnten Dir angerechnet werden.

Warum hast Du das Verzeichnis überhaupt gelöscht?
Hast Du das so gemacht, wie man einen Schreibtisch von persönlichen Dingen befreit, wenn man den Arbeitsplatz verlässt, oder warst Du sauer und hast Dir gedacht: Mein KnowHow bleibt nicht hier?

Sobald Du Daten mitnimmst, oder löschst, die mit Firmendingen zusammen hängen hat der Auftraggeber natürlich das Recht Schadenersatz zu verlangen. Da das Backup aber verfügbar ist dürfte sich der Schaden in minimalen Grenzen halten.

Für mich sieht das eher so aus, dass der Auftraggeber nach nem Weg sucht Deine sicher noch unbezahlte Schlussrechnung zu begleichen.



Cu

Harald

Das sehe ich genauso..... :roll:
Gruß Brooklyn

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J.K
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#7

Beitrag von J.K »

Ja, sowie helihopper das zum schnluss sagt sehen ich das auch...!

war bei meiner Freundin auch so....
Der hat nach nem grund gesucht ihr den resturlaub und die Überstunden nicht zu bezahlen...

Viel Glück auf jeden Fall...
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MarkOsten
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#8

Beitrag von MarkOsten »

Hallo Micha,

ich sehe das genau so wie Harald,
sollte dein Ex-Arbeitgeber Probleme machen, wende dich einfach an das zuständige Arbeitsgericht.
Da gibt es in der Geschäftsstelle nette Leute die dir helfen.
Normalerweise ist so eine Angelegenheit im Gütetermin erledigt und die Kosten halten sich in Grenzen. (Gütetermin ohne Anwalt ca. 20€)

Gruß
Michael
helihopper

#9

Beitrag von helihopper »

Hi Mark,

das Arbeitsgericht wird da nicht zuständig sein, da kein Angestelltenverhältnis besteht. Ob man ein arbeitnehmerähnliches Beschäftigunsverhältnis konstruieren kann, kann und will ich nicht konstruieren.

Es wird vermutlich darauf hinauslaufen, dass der Autraggeber per Mahnbescheid zur Zahlung der Schlussrechnung aufgefordert wird. Dagegen Widerspruch einlegt und das Ganze dann bei einem Gerichtstermin vor dem zuständigen Amtsgericht zu klären sein wird.


Cu

Harald
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