Projekt Airwolf

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chrisk83
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#1 Projekt Airwolf

Beitrag von chrisk83 »

Moin,
da ich durch die ganzen Tuningteile von Yogi fast nen zweiten T-Rex 600 zu hause in Einzelteilen liegen habe, habe ich mir nen Airwolf-Rumpf geordert. Viele kennen den Rumpf, er wird unter anderem von Century vertrieben.
Der Heli soll neben einer verblüffenden detailtreue auch ein paar Spielereien bekommen, so hat Airwolf im Original im rechten kleinen Seitenfester Kammeras installiert, da werde ich ne Flycam oder ähnliches installieren.
Desweiteren will ich auch die Sunburst Klappen zum Ausfahren machen.

Jetzt kommt die Frage an eventuelle Pyromanen an euch.
Eventuell wollte ich wirkliche "Sunburst" zum abfeuern installieren, zumindest ist es eine Gedankenspielerei, vielleicht auch nur ne Spinnerei, vielleicht kennt sich da ja einer aus ;)
In den Kopf sind mir Signalsterne aus dem Schreckschusswaffenbereich gekommen, nur weiß ich nicht, wie sowas gezündet wird.
Also wenn jemand Erfahrung mit sowas hat.
Naja, ob ich den Raketenwerfer unten mit abschussfähigen Raketen mache, weiß ich nicht, ist ja auch nicht so ganz legal waagerecht zu schießen.

Also wenn jemand da was genaueres weiß, oder ne abschusselektronik hat/kennt kann sich gern melden ;)
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frankyfly
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#2

Beitrag von frankyfly »

Die Signalsterne bei SSW werden in einen vor den Lauf (der hat ein Hinderniss eingebaut damit man damit keine scharfe Munition verschießen kann) montierten "Abschussbecher" gesteckt durch die Knallpatrone Verschossen/gezündet. Ist also nichts für den Heli. Auch mit anderen Geschossen wirst du (Gesetzliche) Probleme bekommen.

Entscheident ist: Darf nicht durch "heiße Gase" angetrieben werden (Also Luftdruck, Gasdruck oder Federmechanismus) und muss unter 0,5J Mündungsenergie bleiben (Alles drüber ist kein Spielzeug mehr und unterliegt dem Waffenrecht und man kommt ganz schnell in Teufels Küche!

Alles in allem ein heikles Thema.
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chrisk83
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#3

Beitrag von chrisk83 »

Signalmonition für Schreckschusswaffen sind doch ab 18 frei verkäuflich,
aber das Zünden macht halt ebend mehr Probleme.
Ich hatte an Elektrözünder aus dem Modellraketenbedarf gedacht, ne art glühdraht, nur muss das geschoss sich dann selbstständig aus dem "lauf" bewegen
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frankyfly
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#4

Beitrag von frankyfly »

Kaufen und Besitzen darf man die natürlich aber Informiere dich nochmal genau unter welchen umständen diese verschossen werden darf.

Auserdem wäre deine "Abschussvorichtung" Gesetzlich gesehen erstmal eine Waffe (Die Ohnehin nur von einen Büchsenmacher gebaut werden dürfte) und müsste soweit ich weiß zum Beschussamt und eine PTB Kennzeichnug bekommen.

Wie gesagt Waffenrecht ist eine nicht unkomplizierte Angelegenheit und die Strafen sind nicht von schlechten Eltern
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chrisk83
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#5

Beitrag von chrisk83 »

naja, schreckschuss ist nicht wirklich, zu aufwendig, zu schwer... und zu gefährlich ;)
weiß denn jemand irgendwas aus dem modellracketenbereich oder sowas ?
für den racketenwerfer wäre das kein großes problem, sowas in der art habe ich schon länger an nem flugzeug.
nur ebend irgendwelche leuchtsterne für die sunburst/flares, wenn da hemand was weiß wäre klasse
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frankyfly
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#6

Beitrag von frankyfly »

ich habe eben nochmal nachgelesen zwecks erwerb und führen von SSW,

Kaufen daf sie Jeder über 18 und auch auf Privatgrund führen, für den öffentlichen Raum braucht man einen "Kleinen Waffenschein" (Zu beantragen beim Ordnungsamt).

Nnur wie das nochmal genau mit dem abfeuern ist hab ich nicht auf anhieb gefunden.
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Groucho
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#7 Re: Projekt Airwolf

Beitrag von Groucho »

Ich mache es kurz: Jegliches Abfeuern von Feuerwerk oder Feuerwerks-ähnlichen Körpern von Flugobjekten aus ist in Deutschland gesetzlich verboten.

Das Posten von Anleitungen widerspricht den Forumsbedinungen und sollte daher von den Admins gelöscht werden.

Sorry, aber ich erwarte von jemandem, der einen Modellheli fliegt, ein gewisses Verantwortungsgefühl und das Abfeuern irgendwelcher Projektile oder Munition aus einem instabilen Flugkörper heraus gehört gewiss nicht in diese Kategorie.

Oliver

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3d
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#8

Beitrag von 3d »

Jegliches Abfeuern von Feuerwerk oder Feuerwerks-ähnlichen Körpern von Flugobjekten aus ist in Deutschland gesetzlich verboten.
zählt "runterfallen lassen" auch zum abfeuern? :)
TDR
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chrisk83
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#9

Beitrag von chrisk83 »

wo steht das ?
ich möchte jetzt hier niemanden anstiften gesetzteswiedrig zu handeln, aber ich wüsste gern wo sowas steht.
im übrigen, ein leuchtstern aus einer solchen mini-pistole dürfte ja wohl nicht gefährlicher sein, als der hubschrauber selbst.
sicher ist das eine sache, die verantwortungsbewußt eingesetzt werden sollte, doch weiß ich, dass an einem hängegleiter in harsewinkel auch Pyrotechnik montiert ist, auch Sixt fliegt pyrotechnik an seinem Nachtflugheli... also wird wohl nicht so gesetzteswiedrig sein, wie du tust
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Groucho
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#10

Beitrag von Groucho »

chrisk83 hat geschrieben:wo steht das ?
ich möchte jetzt hier niemanden anstiften gesetzteswiedrig zu handeln, aber ich wüsste gern wo sowas steht.
Zum einen steht hier §16 Absatz 3 der LuftVO im Weg, der das Betreiben von Feuerwerkskörpern >20g ohne Erlaubnis untersagt.
Feuerwerkskörper gelten im Übrigen selbst als Luftfahrzeuge (jaja, die Behörden).
:)
Dann gibt es § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, der ein Abfeuern von Klasse 2 Feuerwerk nur vom 31. Dezember 0:00 Uhr bis zum 1. Januar 24:00 Uhr erlaubt (wozu im Regelfall auch Leuchtmunition gehört).

Plus der gesunde Menschenverstand, der mit Windböen, Motorausfall oder unkontrollierten Flugzustand zu rechnen hat bzw. der mitdenkt, dass der gewählte Einsatzzweck und Abschussvorrichtungen nicht dem durch die technischen Prüfungen gegangenen Setup entspricht, und daher weitere Risiken mit sich bringt.

Plus der schöne §7 LuftVO:

LuftVO § 7

Abwerfen von Gegenständen

(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, für Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.

(2) Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.

(3) Das Abwerfen von Post regelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder die von ihm bestimmte Stelle im Einvernehmen mit der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes.

Oliver

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#11

Beitrag von chrisk83 »

aber der besitz und der einbau einer solchen vorrichtung ist nicht verboten... und auf angemeldeten flugtagen dürfte es also auch kein großes problem sein (Robert Sixt und Co.)

Wie gesagt, nen Racketenwerfer zu bauen wäre da kein problem, wie das funzt weiß ich.
Aber hal noch nicht bei den flares... aber das krieg ich auch noch hin ;)
Ob ihr helfen wollt/dürft oder nicht
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#12

Beitrag von heli2006 »

chrisk83 hat geschrieben:aber der besitz und der einbau einer solchen vorrichtung ist nicht verboten... und auf angemeldeten flugtagen dürfte es also auch kein großes problem sein (Robert Sixt und Co.)
Mit einer entsprechenden Genehmigung und Absprache mit dem Veranstalter geht sowas, dann sind Feuerwehr und Sanitäter etc. vor Ort, das Feuerwerk ist angemeldet und genehmigt. Aber bei der Art und dem Unverständnis mit dem Du hier immer wieder Deinen Standpunkt durchsetzen willst, ist Dir sowieso nicht zu helfen. Bau's halt, wirst dann sehen wieviel Spaß es noch macht, wenn der Heli konfisziert wird.
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3d
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#13

Beitrag von 3d »

chris,
mach bitte auch das "heul"-geräusch rein.
das kommt richtig geil.
:D

dazu wäre die mikado pfeilverzahnung gut, oder zumindest schrägverzahnt.
TDR
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chrisk83
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#14

Beitrag von chrisk83 »

Danke Heli2006, dass du mich darauf hin weist...
erstens, ich verstoße nicht gegen
"§16 Absatz 3 der LuftVO im Weg, der das Betreiben von Feuerwerkskörpern >20g ohne Erlaubnis untersagt."

Da besagte Patronen unter 20g wiegen...

allerhöchstens könnte ich gegen

"LuftVO § 7

Abwerfen von Gegenständen

(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, für Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht."

verstoßen... allerdings dürfte ich dann als segelflieger auch nicht mein Apfelgehäuse und meine Urinbeutel aus dem Fenster werfen...

Es gibt sachen, die einfach überzogen sind... und ich denke nicht, wenn ich mir Flares aus 9mm Minipistolen-Leuchtkugeln bastel... dass das irgendjemanden interessiert.
Und so ein Special-Effekt ist auch nur was für einen Flugtag... und da kann ich das auch gerne anmelden.
Im übrigen habe ich einen Waffenschein (Sportschütze, u.a. Vorderlader), einen kleinen Sprengstoffbefähigungsschein sowie eine Zulassung gefahrengut in form von Sprengstoff und Monition bis 50 kg zu transportieren... alles bei der Bundeswehr gemacht und ist noch gültig/umgeschrieben.
Also mal etwas die Füße flach halten.
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Beitrag von chrisk83 »

3d, wenn du mir sagst, wie ich das bei nem t-rex rein kriege ;)
also schräg verzahnt kommt rein, das auf jeden fall... nur wie soll ich das pfeilverzahnte hinkriegen ;)

naja, dann sind wir noch am überlegen die kammera über 2,4ghz direkt zu einem "monitor" am boden zu schicken... :P
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