Erfahrungen als Wildflieger mit Flugplatz

Putzböppel
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#1 Erfahrungen als Wildflieger mit Flugplatz

Beitrag von Putzböppel »

Hallo Leute, vor 10 jahren flog ich schon mal wild mit Vario Benziner Heli. Jetzt will ich Elektroheli wieder anfangen. Habe schon mal hier im Forum gelesen und mir vielleicht den T-Rex 500 ausgesucht. Könnte für mich interessant sein. Aber bevor ich überhaupt ans Kaufen eines Helis denke, oder ans Einarbeiten ins Thema, will ich wissen wie gut die Chancen sind mit einem Elektroheli auf freiem Felde fliegen zu dürfen.
habe mal Gesetze studiert. Links gibts hier im Forum genügend. Z.B Luftrecht, 1,5 Km Abstand zu Wohngebieten bei Verbrenner nötig, Versicherung nötig usw.

Habe mal einen Bauern gefragt, ob er ne Wiese hat. Er hat ja gesagt. Die wiese ist eigentlich gut, nur ist sie 200 meter von der Autobahn entfernt. Vielleicht etwas zu kurzer Abstand. Aber bei Elektroheli habe ich nichts über "Abstand" gelesen. Habe andern Bauern gefragt: Er sagt: Hier keine Chance weil landschaftsschutzgebiet und Wasserschutzgebiet. So bin ich halt auf der suche nach Plätzen zum Fliegen. Könnt ihr mir was sagen dazu? Eure Erfahrungen? Darf man in einem Landschafts/Wasserschutzgebiet fliegen? Will mal ins Rathaus gehen um das abzuklären.
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debian
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#2

Beitrag von debian »

Moin,

ich fliege meinen Raptor E550 hier im Ort auf einer Wiese :-)

Gruß
Uwe
Es fliegt und ist Made in Germany

Wenn Windows die Lösung ist, möchte ich bitte das Problem wieder haben !

Piccolo V2
Logo400 wid gestretscht
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Lagrange
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#3

Beitrag von Lagrange »

Hi,

ich hab mich da nicht gross um Gesetze gekümmert. Das Aussuchen eines Flugplatzes ist für mich eher eine Sache des gesunden Menschenverstands. Wiesen sind gut, wenns den Bauern nicht stört und wenn keine Tiere drauf sind. Es sollten keine Passanten unerwartet von hinten ins Bild laufen, deswegen suche ich mir eher abgeschiedene Orte. Geht aber sogar in Stadtnähe (Karlsruhe) ganz gut. Strassen meide ich, das ist mir zu heiss. Autobahn sowieso, 200 m Abstand wär mir viel zu wenig.

g

Holger
Deluxe1
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#4

Beitrag von Deluxe1 »

Wir fliegen hier aufm Uni-Sportplatz, haben auch die Erlaubniss dazu. Die Autobahn ist in Sichtweite allerdings wird da auch nicht sehr weiträumig geflogen. (Hauptsächlich 450er)
Irgendnen Abstand muss man, bis auf 1,5km von nem Flughafen, nicht einhalten.
Natürlich sollte man darauf achten, dass man weit genug von irgendwelchen Leuten ist. Aber das sagt uns ja schon der eigene Verstand.

Wir haben hier nen alten Ami-Flugplatz, da fliegen auch häufig Leute, das ist Naturschutzgebiet. Allerdings werden auf dem Gelände am Wochenende auch ordentlich Partys gefeiert etc. daher kann ich mir nicht vorstellen dass das nicht geht. Wobei nen Freund von mir schon weggeschickt wurde.:roll:

Eine Versicherung ist Pflicht! Ohne würd ich mich nicht in die Luft wagen...
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worldofmaya
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#5

Beitrag von worldofmaya »

Hallo!
Ich flieg mit meinem Hurri auch gerade wo's passt. Wennst eine schöne Wiese hast einfach den Bauern fragen ob er was dagegen hat. E-Helis brauchen keine besonderen Bestimmungen. Verbrenner hast eh schon selbst gesagt. Abstand zu einzelnen Häusern ist nicht so weit. Versicherung ist aber wichtig. Und du musst halt damit rechnen wenn du in der nähe von Siedlungsgebiet fliegst das gleich ein Menschenauflauf zusammen kommt. Dort gilt unbedingt Sicherheitsabstand!!
-klaus
Suzi-LAOS-Protos500-DNHP-Centurio-Maximus
Team heligarage.at
helihopper

#6

Beitrag von helihopper »

Hi Naturschutzgebiete kannst Du Knicken. Wasserschutz dürfte kein Problem sein.

200 Meter sind bei nem Schweberer ok. Aber bei nem Rundflug nicht der Hit.

Einfach weiter umsehen und Grunststückseigentümer befragen.



Cu

Harald
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frankyfly
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#7

Beitrag von frankyfly »

Also, beim e-Heli fliegen nuss man nicht viel beachten (abgesehen vonder ganzen Technik, die man so hatt)

Grundsätzlich gillt: Ich darf überall fliegen wo es nicht ausdrücklich verboten ist, wie z.B. im Überwachtem Luftraum (Einflugschneise von Flugplätzen oder vor Funkfeuern ect.)

Wasserschutzgebiet:
kein Problem, du schlepst ja nicht Kubikmeterweise Gift mit dir rum womit du das Wasser vergiften könntest.. und alles was einem vom Himmel fällt solltes man auch wieder mit nach Hause nehmen. Das ist sowiso klaar.

Landschaftsschutzgebiet:
Sollte auch kein Problem sein,

Naturschutzgebiet:
Lieber nicht fliegen, weil hier u.U. Teiere gestört oder seltene Pflazen zertrampelt wedern könnten. Direkt daneben Z.b auf einer landw. genutzten Wiese ist kein Problem.

Wohngebiete/ortschaften (Ansiedlungen):
Kein problem, rein Rechtlich darfste du sogar Innerorts fliegen. kein Prob.

Straßen und BAB:
rein rechtlich auch kein Problem, voraussetzung ist eben das du der verkehr nicht behinderst.

Startplatz:
bisher war nur von Fliegen die rede, man muss aber auch Starten und Landen. und dafür brauchtman die Erlaubnis des Grundstückbesitzers/Pächters, um das grundstück überhaupt betreten zu dürfen.
Benachbarte Grundstücke darfst du überigens überfliegen ohne vorher gefragt zu haben und auch, nach einem Absturz betreten, und das Modell bergen, Stichwort schadensbegrenzung und gefahrenabwehr.

Ich hab die Erfahrung gemacht das meistens kein Problem ist bei Landwirten die Erlaubnis zu bekommen, vorausgesetzt man verspricht nicht mehr als unbedingt nötig im hohen Gras oder in der Frucht rumzulaufen. (eigentlich selbstverständlich).

Tiere:

Da muss man natürlich aufpassen, auf der Startwiese haben die nichts zu suchen, gerade bei so großen und gefärlichen Modellen.
Wenn die Tiere gewöhnt sind das da was rumfliegt ist das kein Problem.

Die 2 Pferde z.B. denen meine Flugwiese sonnst gehört sind daran gewöhnt und es nichts besonderes für sie das ich da Slowy oder 450er Rex fliege.
Am Anfang haben sie noch geschaut und waren etwas nervös, aber mittlerweile werde ich nurnoch kurz zur kenntniss genommen und dann wird weitergefreassen.

Versicherung:
die übliche Modellhalterhaftpflichtversicherung (evtl. mit Wildflegerzusatz ist Pflicht.
Putzböppel
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#8

Beitrag von Putzböppel »

Die Wiese hat 200 Meter abstand von der Autobahn. Aber nach hinten ist alles frei. ich will am anfang nur ALLEINE fliegen. Zuschauer sind mir zu gefährlich. könnte nervös werden. Habe um 14 Uhr normalerweise Feierabend. Würde also unter der Woche fliegen können. Darf halt nicht in Richtung Autobahn fliegen sondern in die andere Richtung. da ist alles frei. Und die Autobahn schützt noch ein Hochspannungsmast. Den werde ich wohl zuerst treffen, flöge ich in die Richtung. Aber habe mir gedacht, zum Schweben reichts wohl am anfang. Mit dem Sim am PC klappt das schon sehr gut. Sogar ein bissl 3D.
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carbonator
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#9

Beitrag von carbonator »

"Wasserschutzgebiet:
kein Problem, du schlepst ja nicht Kubikmeterweise Gift mit dir rum"

@frank....der Nachbar von meinen Eltern ist bei den hiesigen Stadtwerken und er hatte mir mal gesagt das mein Heli da besser nicht abstürzen sollte...

weil ich Ihm erzählt hatte das der Heli mit Lithium Akkus fliegt... könnte problematisch fürs Grundwasser werden falls der Akku im Boden "aufgehe" meinte er :oops:

finde ich aber seeeehr weit hergeholt..ich fliege auch über Wiesen in unserer Wohngegend ( mit VErsicherung ! )

Gruß Thomas
TREX 500 CF mit RJX Kopf / Savox SH-1350 auf TS / DES 677 BB auf Heck / Align 3G 2.1 / Roxxy 960-6 an 7S Fepo A123
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Robitronic Mantis 1:8 Truggy

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frankyfly
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#10

Beitrag von frankyfly »

weil ich Ihm erzählt hatte das der Heli mit Lithium Akkus fliegt... könnte problematisch fürs Grundwasser werden falls der Akku im Boden "aufgehe" meinte er


der mann weiß warscheinlich nicht 100% wovon er redet.

1. Das sind keine "Litium"Akkus sondern Litium-Polymer-Akkus. das bedeutet das Litium liegt nicht in reinform vor sondern ist in einem Polymer gebunden.
2. Wieso sollte der Akku"im Boden Aufgehen"? dazu müstest du den Heli schon richtig Böse einlochen das der Akku wirklich eine negative Flughöhe erreicht, aufgeht und Feuer fängt.
(Von duch Absturz geknickten oder gestauchten Akkus hört man ja ab und zu und davon schaffen die meisten den weg zum Entsorger.
Wenn mal ein Lipo Brennt ist meistens falsche behandlung beim laden oder vorsatz)
3. Sollte es wirklich wieder erwarten zu einem solchen ereignis kommen , kannst du dir immernoch eine Schaufel nehmen und das vermeindlich beastete Erdreich Excuvieren und der Entsorgung zuführen, mehr als 1-2 Eimer sind das sicher nicht.
helihopper

#11

Beitrag von helihopper »

Excuvieren
Google sacht nix??

Meinst Du excavieren?


Cu

Harald
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frankyfly
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#12

Beitrag von frankyfly »

ja , meine ich, wusste nichtmehr genau wie das war, und zu faul nachzusehen war ich auch. :oops:

auf deutsch: "ein Loch graben" ;)
helihopper

#13

Beitrag von helihopper »

Na dann sach datt doch ;)


Cu

Harald
helihopper

#14

Beitrag von helihopper »

\OT ON

Bin bei der Suche nach excavieren dadrüber gestolpert:
______________________

Zum Grund eines Schadensersatzanspruchs gehört die Feststellung, daß aus dem geltend gemachten Haftungsgrund ein Schaden entstanden sein kann. Ist dies bei einem Anspruch aus abgetretenem Recht davon abhängig, ob sich der Schaden nach der Person des Zedenten oder - in Anwendung der Grundsätze der Drittschadensliquidation - nach der des Zessionars berechnet, nimmt die in einem Grundurteil hierzu ergangene Festlegung an dessen innerprozessualer Bindungswirkung teil.
Wurde ein Grundstück durch verschiedene Ereignisse kontaminiert, so ist die erforderliche Bodensanierung auch dann als durch jedes der Ereignisse verursacht anzusehen, wenn sich alle vorhandenen Schadstoffbelastungen ohne zusätzlichen Aufwand mit derselben Sanierungsmethode beseitigen lassen.
Hat der Verkäufer in diesem Fall die aus einem der Ereignisse herrührende Schadstoffbelastung arglistig verschwiegen, während die weitere Kontamination einem Gewährleistungsausschluß unterfällt, muß sich der Käufer den mit der Ersatzleistung aus § 463 Satz 2 BGB a.F. verbundenen Vorteil, auch von den Folgen des dem Gewährleistungsausschluß unterfallenden Mangels entlastet zu werden, nicht durch einen Abzug "neu für alt" anrechnen lassen.

BGH Urteil aus 2004
____________________________

Getz weiss ich, warum Anwälte so lange studieren :D

\BTT



Cu

Harald
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frankyfly
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#15

Beitrag von frankyfly »

Sei doch eindach froh das ich nicht geschrieben habe er solle die excavierte Materie zur Ertsorgugsstelle expedieren. :)
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