Amtsgericht und Krichenaustritt
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Treeda
#1 Amtsgericht und Krichenaustritt
Dieses Beamtentum in Deutschland geht mir wirklich auf den keks.
Anfang Februar hab ich da angerufen weil ich aus der Kirche austreten will, da wurde mir gesagt die beiden die das machen können sind krank.
ne woche später angerufen, immernoch krank.
Jetzt ruf ich heute wieder an..... IMMERNOCH krank... hallo? Das Problem ist wenn ich das im Februar nicht erledige darf ich noch einen Monat länger an den Verein Kohle abdrücken worauf ich nun überhaupt keine Lust habe. Zusaml ich sowieso noch bis inkl April weiterlöhnen muss wenn ich im Februar austrete.
Habt ihr eine Idee was man da noch machen kann?
Andere Behörden können das leider nicht, so dinger wie Behördenhaus etc hab ich schon durch.
Andi
Anfang Februar hab ich da angerufen weil ich aus der Kirche austreten will, da wurde mir gesagt die beiden die das machen können sind krank.
ne woche später angerufen, immernoch krank.
Jetzt ruf ich heute wieder an..... IMMERNOCH krank... hallo? Das Problem ist wenn ich das im Februar nicht erledige darf ich noch einen Monat länger an den Verein Kohle abdrücken worauf ich nun überhaupt keine Lust habe. Zusaml ich sowieso noch bis inkl April weiterlöhnen muss wenn ich im Februar austrete.
Habt ihr eine Idee was man da noch machen kann?
Andere Behörden können das leider nicht, so dinger wie Behördenhaus etc hab ich schon durch.
Andi
#3 Re: Amtsgericht und Krichenaustritt
an das besziksamt/ortsamt/rathaus ein einschreibebrief mit dem wunsch aus der kirche auszutreten.
bei mir hat das wunderbar geklappt, ausser das der pastor auf einmal bei mir auf dem matte stand...
bei mir hat das wunderbar geklappt, ausser das der pastor auf einmal bei mir auf dem matte stand...
Gruss
Jan-Malte
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i'm using an
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage oder schreibe, NICHT dafür was andere darunter verstehen!
Mein Youtube-Kanal --> Sundog
Jan-Malte
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Harrysam
#4 Re: Amtsgericht und Krichenaustritt
Hi,
Mach es schriftlich, am besten selber vorfahren und mit Bestätigung abgeben.
Gruß
harrysam
Mach es schriftlich, am besten selber vorfahren und mit Bestätigung abgeben.
Gruß
harrysam
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helihopper
#5 Re: Amtsgericht und Krichenaustritt
Moin,
hier geht ein Kirchenaustritt nur über das Standesamt mit persönlicher Vorsprache und Unterschrift.
Kostet ausserdem noch Verwaltungsgebühren 25 Ocken ? 30 Ocken? (so um den Dreh).
Der Austritt gilt ab dem Folgemonat (da bin ich mir relativ sicher).
Cu
Harald
hier geht ein Kirchenaustritt nur über das Standesamt mit persönlicher Vorsprache und Unterschrift.
Kostet ausserdem noch Verwaltungsgebühren 25 Ocken ? 30 Ocken? (so um den Dreh).
Der Austritt gilt ab dem Folgemonat (da bin ich mir relativ sicher).
Cu
Harald
#6 Re: Amtsgericht und Krichenaustritt
Normalerweise (glaube ich) zählt bei Behörden auch immer der Tag des Eingangs dann als fester Tag z.B. für die Kündigung. Zumindestens gibt es beim Gericht nen Postkasten und wenn du da nen Stichtag hast und den Brief noch vor Nachts um 12 einschmeißt, dann gilt der Stichtag als eingehalten. (war zumindestens vor paar Jahren noch so)Harrysam hat geschrieben:Mach es schriftlich
Aber alles ohne Gewähr, daß es auch stimmt.
MFG,
speedy
#7 Re: Amtsgericht und Krichenaustritt
Persönliche Vorsprache ist tatsächlich notwendig: http://www.kirchenaustritt.de/info/ Mein Kirchenaustritt liegt schon so lange zurück, daß ich mich nicht mehr daran erinnern konnte. 
Ich würde da vorsprechen, erklären, was Du willst und wenn Du vertröstet wirst, weil die Sachbearbeiter krank sind, würde ich nach einer Vertretung oder dem Abteilungsleiter fragen und bitten, Deinen Antrag anzunehmen, damit es noch innerhalb der Frist ist. Immerhin kannst Du ja nicht dafür bestraft werden, daß die Leute fehlen. Und eigentlich sollte - so kenn ich das - immer eine Vertretung gewährleistet sein. Aber das ist wohl überall anders...
Nur zur Info, kann ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Aber in Hamburg isses so, daß ein Kirchenaustritt erst zum übernächsten Monat greift, KircheEINtritte sofort zum nächsten 1. Hab mir das damals immer so gemerkt, daß die Kirche möglichst schnell bzw. möglichst lange noch Geld von Dir haben möchte.
Ich würde da vorsprechen, erklären, was Du willst und wenn Du vertröstet wirst, weil die Sachbearbeiter krank sind, würde ich nach einer Vertretung oder dem Abteilungsleiter fragen und bitten, Deinen Antrag anzunehmen, damit es noch innerhalb der Frist ist. Immerhin kannst Du ja nicht dafür bestraft werden, daß die Leute fehlen. Und eigentlich sollte - so kenn ich das - immer eine Vertretung gewährleistet sein. Aber das ist wohl überall anders...
Nur zur Info, kann ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Aber in Hamburg isses so, daß ein Kirchenaustritt erst zum übernächsten Monat greift, KircheEINtritte sofort zum nächsten 1. Hab mir das damals immer so gemerkt, daß die Kirche möglichst schnell bzw. möglichst lange noch Geld von Dir haben möchte.
Aus Katzensicht gehört von A bis Z alles den Katzen!
Verfasser: unbekannt
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- DerMitDenZweiLinkenHänden
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- Registriert: 01.05.2006 00:03:28
- Wohnort: Hinterbrühl bei Wien
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#8 Re: Amtsgericht und Krichenaustritt
Unabhängig davon, dass ich auch schon ausgetreten bin: Kündigungsfristen sind immer länger als Eintrittsfristen.Hab mir das damals immer so gemerkt, daß die Kirche möglichst schnell bzw. möglichst lange noch Geld von Dir haben möchte.
Schließlich muss ich als Verein ja auch eine gewisse Planungssicherheit haben. Und wäre es möglich, dass ALLE SOFORT austreten, habe ich keinen finanziellen Spielraum zur ordentlichen Beendigung der Geschäfte.
Kurt
Zuletzt geändert von DerMitDenZweiLinkenHänden am 26.02.2009 11:36:29, insgesamt 1-mal geändert.
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helihopper
#9 Re: Amtsgericht und Krichenaustritt
Moin,
Wikipedia machts möglich:
Ein Austritt per Brief ist nur mit notarieller Beglaubigung möglich.
Auszug Kirchensteuergesetz Bayern:
Die Kirchensteuerpflicht endet gemäß Art. 6 Abs. 3 KirchStG mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist. Die Pflicht zur Entrichtung von Kirchgeld endet nach Art. 21 Abs. 3 KirchStG mit Ablauf des Kalenderjahres, in dessen Verlauf der Kirchenaustritt wirksam geworden ist.
Wirksamkeit in Bayern = Monat der schriftlichen Erklärung vor dem Standesbeamten.
Also ab dem Folgemonat
Beim Kirchsteuerabzug von der Lohnsteuer gilt bundeseinheitlich der übernächste Monat. Dies wird dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung aber wieder korrigiert und die Überzahlung wird erstattet.
Auszug Kirchensteuergesetz Hamburg:
c) bei Austritt mit Ablauf des Kalendermonats, der auf den Kalendermonat des Wirksamwerdens der Austrittserklärung folgt.
Also da zwei Monate. Wirksamkeit in Hamburg = Ablauf Folgemonat der Austrittserklärung. Beendigung der Steuerpflicht übernächster Monat.
Cu
Harald
Wikipedia machts möglich:
Ein Austritt per Brief ist nur mit notarieller Beglaubigung möglich.
Auszug Kirchensteuergesetz Bayern:
Die Kirchensteuerpflicht endet gemäß Art. 6 Abs. 3 KirchStG mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist. Die Pflicht zur Entrichtung von Kirchgeld endet nach Art. 21 Abs. 3 KirchStG mit Ablauf des Kalenderjahres, in dessen Verlauf der Kirchenaustritt wirksam geworden ist.
Wirksamkeit in Bayern = Monat der schriftlichen Erklärung vor dem Standesbeamten.
Also ab dem Folgemonat
Beim Kirchsteuerabzug von der Lohnsteuer gilt bundeseinheitlich der übernächste Monat. Dies wird dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung aber wieder korrigiert und die Überzahlung wird erstattet.
Auszug Kirchensteuergesetz Hamburg:
c) bei Austritt mit Ablauf des Kalendermonats, der auf den Kalendermonat des Wirksamwerdens der Austrittserklärung folgt.
Also da zwei Monate. Wirksamkeit in Hamburg = Ablauf Folgemonat der Austrittserklärung. Beendigung der Steuerpflicht übernächster Monat.
Cu
Harald
#10 Re: Amtsgericht und Krichenaustritt
helihopper hat geschrieben:Moin,
hier geht ein Kirchenaustritt nur über das Standesamt mit persönlicher Vorsprache und Unterschrift.
Kostet ausserdem noch Verwaltungsgebühren 25 Ocken ? 30 Ocken? (so um den Dreh).
Der Austritt gilt ab dem Folgemonat (da bin ich mir relativ sicher).
Cu
Harald
Jip, hat bei mir 5 Minuten gedauert, dei Lohnsteuerkarte hatte ich natürlich auch gleich mit.
Gruß
Michael
Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)
Einige Freunde sind wie 1-Cent Münzen. Sie haben zwei Gesichter und sind ziemlich wertlos.
Michael
Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)
Einige Freunde sind wie 1-Cent Münzen. Sie haben zwei Gesichter und sind ziemlich wertlos.
#11 Re: Amtsgericht und Krichenaustritt
Da ich sowas alles noch nie gezahlt habe ... was ist das Kirchgeld, wenn nicht die Kirchensteuer ? - weil wenn ich das richtig kapiere, dann muß man das ja noch bis zum Ende des Jahres zahlen.helihopper hat geschrieben:Die Kirchensteuerpflicht endet gemäß Art. 6 Abs. 3 KirchStG mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist. Die Pflicht zur Entrichtung von Kirchgeld endet nach Art. 21 Abs. 3 KirchStG mit Ablauf des Kalenderjahres, in dessen Verlauf der Kirchenaustritt wirksam geworden ist.
MFG,
speedy
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helihopper
#12 Re: Amtsgericht und Krichenaustritt
Kirchgeld ist ne Besonderheit in Bayern.
Da werden Sammeltüten in die Briefkästen geworfen und man soll Geld reinstecken und in der Messe abgeben.
Theoretisch ist dazu jeder verpflichtet, der keine Einkommensteuern zahlt, oder in glaubensverschiedener Ehe lebt.
Praktisch interessiert das niemanden sonderlich.
Bei den Evangelischen in Bayern sieht das ganz anders aus. Die Berechnen anhand der Daten, die sie vom Finanzamt bekommen saftige Zuschläge für konfessionsverschiedene Ehen.
Cu
Harald
Da werden Sammeltüten in die Briefkästen geworfen und man soll Geld reinstecken und in der Messe abgeben.
Theoretisch ist dazu jeder verpflichtet, der keine Einkommensteuern zahlt, oder in glaubensverschiedener Ehe lebt.
Praktisch interessiert das niemanden sonderlich.
Bei den Evangelischen in Bayern sieht das ganz anders aus. Die Berechnen anhand der Daten, die sie vom Finanzamt bekommen saftige Zuschläge für konfessionsverschiedene Ehen.
Cu
Harald
#13 Re: Amtsgericht und Krichenaustritt
helihopper hat geschrieben:Bei den Evangelischen in Bayern sieht das ganz anders aus. Die Berechnen anhand der Daten, die sie vom Finanzamt bekommen saftige Zuschläge für konfessionsverschiedene Ehen.
Meiner Meinung nach ..............
Soll doch jeder glauben was er will... ich wäre nicht bereit Kirchensteuer zu zahlen, weil ich seit knapp 2 Jahren ungläubig bin....
Und dann auch noch mehr Geld zu verlangen wenn man eine Person heiratet die anders glaubt
Viele Grüße, Jonas 
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Digger
#14 Re: Amtsgericht und Krichenaustritt
kann ich fast gar nicht glauben, aber die bayern denken immer ein bißchen andershelihopper hat geschrieben:Bei den Evangelischen in Bayern sieht das ganz anders aus. Die Berechnen anhand der Daten, die sie vom Finanzamt bekommen saftige Zuschläge für konfessionsverschiedene Ehen.
#15 Re: Amtsgericht und Krichenaustritt
Als Katholik wäre ich wohl nach dem letzen Patzer auch endgültig ausgetreten!
Da wir aber bei uns einen richtig tollen ev. Pfaffen haben, der noch wirklich für die Leute da ist, ist dies die ein zigste Steuer die ich gerne bezahle!
Da wir aber bei uns einen richtig tollen ev. Pfaffen haben, der noch wirklich für die Leute da ist, ist dies die ein zigste Steuer die ich gerne bezahle!
