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#1 nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 31.03.2009 21:15:40
von waver
Hallo,
ich muss jetzt noch einmal mit der Frage nach einer Versicherung für Wildflieger nerven.
So wie ich das Kleingedruckte bei den verschiedenen Versicherungen lese, wird dort immer auf die "gesetzlichen Bestimmungen" verwiesen, die einzuhalten sind, sonst ist Essig mit der Versicherung.
Diese hätte ich gefühlsmäßig gleichgesetzt mit "Vereinsgelände", dem scheint ja aber nicht so zu sein?!
Kann mir jemand sagen, welche Bestimmungen ich denn nun einzuhalten habe, wenn ich außerhalb eines Vereinsgeländes meinen Hubi (unter 5 kg, aber nicht viel;-) durch die Luft bewegen möchte?
Vielen Dank!
Christian
#2 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 31.03.2009 21:22:13
von Harrysam
Hi,
Hier bekommst Du genaue Auskunft.
http://www.dmfv.de/
Gruß
harrysam
#3 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 31.03.2009 21:26:45
von Skyfox_Ks
#4 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 31.03.2009 21:27:16
von echo.zulu
Einen Heli unter 5kg, es zählt das Abfluggewicht, also mit vollem Tank und vollen Akkus, kannst Du überall dort fliegen, wo Du niemanden gefährdest und wo Du das möglichst schriftliche Einverständnis des Grundstückseigentümers hast. Dabei darf z.B. ein öffentlicher Verkehrsraum (z.B. Straßen) überflogen werden. Einschränkungen gelten bei Verbrennerhelis, bei denen Du mindestens 1,5km von bewohnten Bereichen entfernt sein musst. Ebenso darfst Du innerhalb von 1,5km zu Flugplätzen und Sonderlandeplätzen gar nicht fliegen. Bei einem Abfluggewicht über 5kg braucht man in jedem Fall eine Aufstiegserlaubnis, die man als Privatmann nicht so ohne weiteres bekommen wird. Einfacher ist es dann in einem Verein.
#5 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 31.03.2009 21:28:58
von waver
Hi Harry,
danke für die fixe Antwort... hilft mir aber leider nciht wirklich weiter:-(
Ich habe mir natürlich mal die Bedingungen des DMFV runtergeladen, da steht dann, dass ich max 1000 g außerhalb eines Veriensgeländes fliegen darf - aber nur, wenn das Ganze dem Verein "dient".
Also nix mit Wildfliegen.
Oder habe ich da jetzt den Gedankendreher?
Danke!
Christian
#6 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 31.03.2009 21:30:27
von waver
Hi,
fast vergessen: Ich beziehe mich hier immer nur auf Elektro.
Christian
#7 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 31.03.2009 21:31:23
von echo.zulu
DMFV und DMO sind aber auch nur Versicherungsmakler. Außerdem kann man noch den
DAEC nennen. Die gesetzlichen Regelungen findest Du außerdem in der
LuftVO und der
LuftVZO.
#8 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 31.03.2009 22:09:01
von waver
Hi,
habe jetzt mal die genannten Gesetze überflogen.
Ich resümiere: unter 5 kg, weiter als 1,5 km vom nächsten Flugplatz, elektro - da darf ich fast alles. Soweit korrekt?
Mir geht es nur darum, nicht irgendwelche Vorschriften zu übersehen und dann trotz Versicherung plötzlich doch effektiv ohne eine solche dazustehen...
Bis dann!
Christian
#9 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 01.04.2009 07:46:45
von enedhil
waver hat geschrieben:Hi,
...
Ich resümiere: unter 5 kg, weiter als 1,5 km vom nächsten Flugplatz, elektro - da darf ich fast alles. Soweit korrekt?
...
Soweit korrekt.
Zusätzlich Genehmigung des Grundstückeigentümers, von dessen Grundstück du aus starten möchtest, nötig. Und über die Lufträume solltest du dich auch mal informieren, denn im kontrollierten Luftraum darfst du auch nur nach Freigabe der zuständigen Luftkontrollbehörde (Tower) aufsteigen, d.h. die 1,5 km zu Flughäfen sind in aller Regel nicht ausreichend, da um Flughäfen herum meist eine Flugkontrollzone D besteht, die bis auf den Boden geht. Infos darüber findest du hier:
http://www.mikrokopter.de/ucwiki/LuftRaum und ne aktuelle ICAO-Karte gibts hier:
http://www.vfr-bulletin.de/web20/index.htm# (rechts oben in der Karte gibts ein Auswahlfeld, wo du noch auf ICAO-Karte umstellen musst).
#10 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 01.04.2009 07:51:46
von tracer
waver hat geschrieben:
Ich habe mir natürlich mal die Bedingungen des DMFV runtergeladen, da steht dann, dass ich max 1000 g außerhalb eines Veriensgeländes fliegen darf - aber nur, wenn das Ganze dem Verein "dient".
Also nix mit Wildfliegen.
Das gilt für die "normale" Versicherung.
Es gibt dann noch die Zusatzversicherung, die ist extra fürs "Wildfligen".
#11 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 01.04.2009 08:08:42
von enedhil
tracer hat geschrieben:waver hat geschrieben:
Ich habe mir natürlich mal die Bedingungen des DMFV runtergeladen, da steht dann, dass ich max 1000 g außerhalb eines Veriensgeländes fliegen darf - aber nur, wenn das Ganze dem Verein "dient".
Also nix mit Wildfliegen.
Das gilt für die "normale" Versicherung.
Es gibt dann noch die Zusatzversicherung, die ist extra fürs "Wildfligen".
Bei DMO braucht man da nix extra und preiswerter ist es auch noch, nur als Tipp

#12 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 01.04.2009 08:12:53
von tracer
enedhil hat geschrieben:Bei DMO braucht man da nix extra und preiswerter ist es auch noch, nur als Tipp

Ja, und Cars und Bötchen sind auch mit drin.
Aber er hatte ja im Zitat nach den Bestimmungen vom DMFV gefragt.
#13 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 01.04.2009 08:55:56
von brenner
Wie jetzt nochmal,
wenn ich die Versicherung vom DMFV
habe brauche als Wildflieger
noch was Extra?
#14 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 01.04.2009 09:17:01
von FlyingInMySleep
Jepp, die von tracer genannte "Zusatzversicherung" für's Wildfliegen. Ohne diese Zusatzversicherung bist du nur in einem Verein bzw. auf dem Vereinsgelände versichert.
DMO oder DMFV ist eine fast so leidige Diskussion wie Elektro oder Verbrenner.

DMO ist günstiger, in manchen Vereinen bestehen die Jungs jedoch auf einen DMFV-Ausweis, DMO sind nicht nur Fliegzeuge enthalten, beim DMFV bekommst eine Verbandzeitschrift,... Es gibt eben auch hier Vor- und Nachteile. Rein versicherungstechnisch, sollten sich die beiden nicht viel schenken.
Grüsse Tino
#15 Re: nochmal Versicherung für Wildflieger
Verfasst: 01.04.2009 10:17:39
von Kraftei
Hallo,
der DMO zieht sich hier genau auf die Gesetzeslage zurück. Allso sollte hier eine Anzeige oder so kommen, ist nicht mit Erstattung der Anwaltskosten zu rechnen.
Anders ist das beim DMFV. Selbst wenn Du vorsätzlich Handels (was ich aber keinem unterstelle) bekommst Du den Rechtsbeistand. Siehe
http://dmfv.de/de/dmfv/geschaeftsstelle ... ng0608.pdf Seite 5 Straf-Rechtsschutz.
Außerdem hat der DMFV einen eigenen Anwalt, der das maximum aus einem Rechtsstreit herausholen kann, da er sich halt seit 10 Jahren mit diesem Thema beschäftigt.
Die Versicherung über den DMFV ist sicherlich nicht schlecht. Ich habe sie 1mal in Anspruch nehmen müssen, als ich mit einem anderen Segler in der Rhön "Flächenklatschen" gespielt habe. Unfallbericht eingeschickt und gut war.
Das zeichnet in meinen Augen eine Versicherung aus, und nicht 1-2 € die ich sparen kann. (auch wenns mehr sind)
Gruß Ralf