Umzug / Renovierung.... haben wir hier einen Juristen ?

Plextor
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#1 Umzug / Renovierung.... haben wir hier einen Juristen ?

Beitrag von Plextor »

Hi Zusammen

Da ich meinen Umzug gerade plane wollte ich mal Fragen ob wir hier im Forum einen Juristen haben ?

Folgende Frage stellt sich :

Laut Mietvertrag ... bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume im sauberen Zustand zurückzugeben.

Was heist sauber ?
Was sagt der Gesetzgeber dazu ?

Gruss
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hangdog
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#2

Beitrag von hangdog »

Besenrein.

cu,
Stefan
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Chris_D
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#3 Re: Umzug / Renovierung.... haben wir hier einen Juristen ?

Beitrag von Chris_D »

Plextor hat geschrieben:Hi Zusammen

Da ich meinen Umzug gerade plane wollte ich mal Fragen ob wir hier im Forum einen Juristen haben ?

Folgende Frage stellt sich :

Laut Mietvertrag ... bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume im sauberen Zustand zurückzugeben.

Was heist sauber ?
Was sagt der Gesetzgeber dazu ?

Gruss
Moin Ingo,

bin zwar kein Jurist, sitze nur in ner Rechtsabteilung, aber wenn das tatsächlich so und ohne weitere, deteillierte Angaben über den Zustand und vorzunehmende Reparaturen etc. pp im Vertrag steht, bist Du fein raus, würde ich sagen.

Du brauchst dann tatsächlich nur Deinen Krempel ausräumen, durchwischen, staubsaugen, evtl. Fenster putzen :D Feddisch.
Im Höchstfall, falls notwendig, kann eine Teppichreinigung verlangt werden, wenn die Auslegware nicht eh Dir gehört.

Gruss
Chris
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Chris_D
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#4

Beitrag von Chris_D »

hangdog hat geschrieben:Besenrein.

cu,
Stefan
Jup, so sagt man. :)

Gruss
Chris
Plextor
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#5

Beitrag von Plextor »

Hi Chris

Ich habe ja auch nicht unbedingt Raufasertapeten dran .... ich kenne meine Verwaltung das gibt echt Stress.
Meine Wohnung ist in einem sauberen Zustand , gut ich müsste jetzt langsam renovieren .

Kannst du mir evtl. sagen wo das stehen könnte ... laut § ???

Ciao
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Chris_D
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#6

Beitrag von Chris_D »

Das hängt von den weiteren Vereinbarungen im Mietvertrag und dem Zustand, in dem Du seinerzeit die Wohnung übernommen hast ab.

Wenn bei Einzug alles frisch renoviert übergeben wurde, bist Du als Mieter verpflichtet, in regelmässigen Abständen wieder zu renovieren. (Sonst natürlich auch) Entweder sind die zeitlichen Abstände im Mietvertrag festgelegt, oder es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (Die gesetzlichen Fristen indest Du auch über Google: Mietrecht! Renovierung! Hab ich jetzt nicht im Kopf) Wenn Du bei Einzug selbst renoviert hast, kann eine Abschlussrenovierung normalerweise nicht von Dir verlangt werden.
So etwas steht normalerweise auch haarklein im Mietvertrag, wenn es erwartet wird.

Wenn die Renovierungsarbeiten gerade jetzt, oder in kürze fällig werden, wirst Du da wohl auch nicht drumrumkommen.

Wenn Du Stress vermeiden willst, rede mit Deinem Vermieter/ Hausverwalter und höre erstmal, was der sich so vorstellt.
Wenn das dann extrem von Deinen Vorstellungen abweicht, kann man mal genauer schauen, ob Du dazu wirklich verpflichtet bist.

Gruss
Chris
Plextor
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#7

Beitrag von Plextor »

danke erstmal .. ich werde erstmal einen kommen lassen , mal sehen was der meint .
Der Witz ist ja das meine Einhebelmischer zu 100% rausmüssen , dafür müssen 0815 Zweigriffarmaturen ran .

Mal schauen
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Chris_D
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#8

Beitrag von Chris_D »

Plextor hat geschrieben: Der Witz ist ja das meine Einhebelmischer zu 100% rausmüssen , dafür müssen 0815 Zweigriffarmaturen ran .

Mal schauen
Jup, sowas gibt`s. Idiotisch, aber da kann man nichts machen, wenn der Vermieter auf Wiederherstellung des Ursprungszustandes besteht.
(Kann man schon, ist aber stressig. Verschlechtern muss man den Zustand nämlich nicht unbedingt. Auch wenn der Vermieter das gerne hätte. Würde auch reichen, ihm "seine" alten Mischer in einer Tüte zu übergeben)

Gruss
Chris
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Dome
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#9

Beitrag von Dome »

Plextor hat geschrieben:danke erstmal .. ich werde erstmal einen kommen lassen , mal sehen was der meint .
Der Witz ist ja das meine Einhebelmischer zu 100% rausmüssen , dafür müssen 0815 Zweigriffarmaturen ran .

Mal schauen
du redest vom Bad?
das is echt ein Witz oder?
MfG Dominik
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tracer
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#10

Beitrag von tracer »

Gibt es schon einen Nachmieter?
Mit dem klären, was er übernimmt.
Eine renovierung bringt nichts, weil man da eh mit weng elan alles in Einheitsweiss macht.
Dann lieber mit dem Nachmieter einigen, gemeinsam arbeiten, oder eine Summe übergeben, und der Nachmieter hat das, was er will..
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Chris_D
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#11

Beitrag von Chris_D »

tracer hat geschrieben:Gibt es schon einen Nachmieter?
Mit dem klären, was er übernimmt.
Eine renovierung bringt nichts, weil man da eh mit weng elan alles in Einheitsweiss macht.
Dann lieber mit dem Nachmieter einigen, gemeinsam arbeiten, oder eine Summe übergeben, und der Nachmieter hat das, was er will..
Zuallererst mit dem verantwortlichen Verwalter im Detail klären, was überhaupt zu machen ist. Vorher mal gleich garnix anfangen. Keinesfalls mit dem Nachmieter irgendwas vereinbaren, bevor man übehaupt weiss, was man leisten muss. Vielleicht ist ja ausser sauber machen wirklich nichts zu tun. Auch das gibt es.

Wenn der Vermieter per Vertrag bestimmt, daß die Wohnung weiss zu übergeben ist, nutzt die Vereinbarung mit dem Nachmieter auch nichts.
Es gibt immer wieder solche Geschichten...

Wenn im Vertrag ausser "sauber übergeben" nichts weiter drinsteht, kann man sich zunächst auch daran orientieren. "Sauber" heisst nicht frisch renoviert. Wenn alles noch in gutem Zustand ist, würde ich es dabei auch erstmal belassen.

Gruss
Chris
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tracer
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#12

Beitrag von tracer »

Chris_D hat geschrieben: Wenn der Vermieter per Vertrag bestimmt, daß die Wohnung weiss zu übergeben ist, nutzt die Vereinbarung mit dem Nachmieter auch nichts.
Doch, kann klappen!
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Dome
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#13

Beitrag von Dome »

tracer hat geschrieben:
Chris_D hat geschrieben: Wenn der Vermieter per Vertrag bestimmt, daß die Wohnung weiss zu übergeben ist, nutzt die Vereinbarung mit dem Nachmieter auch nichts.
Doch, kann klappen!
sollte man aber dann auch schriftlich mit Vermieter und Nachmieter vereinbaren!!!!
Heute weiss man nie!!!
MfG Dominik
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#14

Beitrag von Magic-Herb »

Hallo!
Mal in Kurzform ( wobei dies beim Mietrecht eigentlich nicht geht)
1. Grundsätzlich ist die Erhaltung der Mietsache Sache des VERmieters.
2. Nicht zu früh freuen, in fast allen Mietverträgen werden die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen ( was zulässig ist). Dies erfolgt durch einen Fristenplan im Mietvertrag, wonach die einzelnen Räume in gewissen Zeitabständen zu rerhalten sind, die längste Frist beträgt 7 Jahre (Schlafzimmer). Zieht jemand vorher aus, kann er an den durchzuführenden Schöheitsreparaturen zeitanteilig finanziell beteiligt werden (oder aber natürlich vor Auszug die Schönheitsreparaturen selbst durchführen).
3. Zu den Schönheitsreparaturen zählt auch das Streichen der Heizkörper und Fensterstöcke innen.
4. Vereinbarungen mit den Nachmietern sind möglich aber nur dann, wenn der Vermieter als Vertragspartner zustimmt. Dies ist insbesonders dann wichtig, wenn die Nachmieter unsachgemäss arbeiten, ggf. haftet der bisherige Mieter für den Murx!
5. Auch wenn keine Schönheitsreparaturen vereinbart wurden, haftet der Mieter natürlich fur Schäden an der Mietwohnung ( z.B. abgestossene Türen, defekte Fliesen etc.)
6. Die Mietsache ist so zurückzugeben, wie sie übernommen wurde, Umbauten sind zu entfernen. Dies gilt zumindest grundsätzlich auch für Verbesserungen.

Mein Tip
Zuerst einmal den ganzen Mietvertrag genau durchlesen und prüfen, ob Schönheitsreparaturen geschuldet sind. Ggf mit den Nachmietern UND dem Vermieter absprechen und schriftlich festhalten, wer was macht.
Bei Verbesserungen (Einhebelmischer) mit dem Vermieter oder auch den Nachmietern verhandeln, ob diese "ablösen".
Ganz zum Schluss: Eine Einigung mit dem Vermieter ist in jedem Fall besser als ein richtig schöner Mietrechtsstreit!

Magic-Herb
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tracer
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#15

Beitrag von tracer »

@Magic-Herb,
da Du Dich damit auszukennen scheinst, mal eine Frage, in Sachen Mietrecht. Ich meine irgenwo mal gelesen zu Haben, das Forderungen von Vermietern nach 1 Jahr verjähren. Ist das so?

Hintergrund:
Ich bin letztes Jahr zum 1.5 umgezogen, vor ein paar Wochen Flatterte eine Rechnung rein, das ich noch bei den Nebenkosten für de alte Wohnung nachzuzahlen hätte, da diese gestiegen sind (was eher daran legt, das in der Bude 4 oder 5 Wohnungen leerstehen, weil immer mehr ausziehen, weil es für die Lage einfach zu teuer ist).

Ist das statthaft? Immerhin sind es fast 1,5 Jahre.
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