Versicherungsfrage

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Kalle75
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#1 Versicherungsfrage

Beitrag von Kalle75 »

Hi Leute !

Hier mal ein Fall, zu dem ich gern mal Euren Rat/Tips/ Euer Wissen hätte :

Vor einigen Wochen hat es neben dem Stellplatz unserer Wohnanlage (2 Wohnblöcke á 16 Einheiten) gebrannt. Ein Nebengebäude einer Kirche hat nachts um 3 Feuer gefangen
. Meine Nachbarin rief die Feuerwehr... diese hat fleißig gelöscht.
Mein Auto stand nun dummerweise in der Nacht mit der Frontseite an dem brennenden Gebäude. Ich war nicht zuhaus. :(

Im Zuge der Löscharbeiten kam es dann zum Schaden an meinem Auto... sprich Dachpfannen landeten per Autorotation auf dem Dach,Motorhaube und auch die Seite links ist zerkratzt.
Polizei angerufen -> Verweis auf die Kirchengemeinde. Also hab ich dort angerufen und mir wurde gesagt :"Kein Problem ist ja alles versichert!"
Der Lackierer hat den Schaden begutachtet und nen Kostenvoranschlag fertig gemacht. 2050.- excl. Umsatzsteuer.

Nun hat meine Versicherungsmaklerin eine Schadensmeldung an die Versicherung gemacht.
Die Versicherung hat geantwortet, sie könne nicht regulieren, da sie erst das Ergebnis der Ermittlungen zur Brandursache abwarten wollen.
Also hab ich ne Frist bis heute gesetzt (14 Tage) und die Versicherung aufgefordert, den Schaden auf mein Konto zu regulieren. Wenn nicht -> Anwalt.

Antwort kam wieder:"Die Beschädigung an ihrem Fahrzeug begründet nicht zwingend eine Eintrittspflicht unserer Versicherungsnehmerin. Bisher ist die Ursache des Brandschadens noch nicht geklärt. Erst nach Einsicht in die Akte können wir über die Haftungsfrage entscheiden."

BlaBlubb

Meine Fragen nun :

- MÜSSEN die auf jedenfall zahlen und wollen Zeit schinden (mal nen warmen Abriß ausgenommen -> wird halt gemunkelt... das Gebäude sollte 3 Wochen später abgerissen werden)
- Kann ich von der Kirche verlangen, den Schaden erstmal zu zahlen und sich das von der Versicherung zu holen ?
- Kann mein Anwalt das durchsetzen und die Anwaltskosten geltend machen ? (hab noch keine Rechtsschutz) ?
- Wie würdet ihr vorgehen ?

Danke & Gruß
Kalle
Meine Teilkasko zu belasten seh ich nicht ein. Sind ja dann auch 150.- Eigenanteil.
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prolo-junior
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#2 Re: Versicherungsfrage

Beitrag von prolo-junior »

Hallo ich hoffe ich kann dir ein bisschen weiter helfen...

Die Feuerversicherung ist Pflicht und demnach wie ja schon festgestellt vorhanden auf 'Seiten der Kirche..

Der Schaden an deinem Auto muss auf jeden Fall ersetzt werden. Da dies über die sog. vers. Kosten im Rahmen der Gebäudevers. abgedeckt ist. Am besten hast du dir den Schaden von der Polizei protokolieren lassen und damit die Kausalität zum Brand hergestellt. Eine etwaige Eintrittspflicht bedingt durch Brandursache ist nicht für dich relevant. Ein etwaiger Regreß seitens der Vers. an den Vers.Nehmer erfolgt im Innenverhältnis. Es wäre nicht klug sich an die Kirche zu wenden, da die auf die Vers. hinweisen wird. Die Kosten für den Anwalt müssen bei LEistungspflicht von der Ves. getragen werden.

----> Tip: wenn du das Geld hast 300-500 € hol dir nen Anwalt, wenn nicht schreib die vers. nochmal an und gehe nach o.g. Punkten vor.
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Kalle75
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#3 Re: Versicherungsfrage

Beitrag von Kalle75 »

Hi Prolo-junior :mrgreen:

Danke für die Tips.
Den Schaden von der Polizei protokollieren lassen konnt ich nicht, da ich ja nicht da war und die Polizei meine Nachbarin nur fragte, ob sie weiß wem das Auto gehört. Sie hat daraufhin vergeblich versucht mich zu erreichen.
Aussage der Polizei zu ihr war : Wenn ein Schaden festgestellt werden sollte von mir... dann soll ich mich bei denen melden.
Ein zweites Auto... neben meinem hat ebenfalls Lackschäden davongetragen.
Meine Nachbarin (&Kollegin) kann aber als Augenzeuge herhalten, da sie ja auch die Feuerwehr gerufen hat. Sie kann bezeugen, das die Schäden an meinem Fahrzeug durch die Löscharbeiten entstanden sind.

Die Sachbearbeiterin der Schadenabteilung hat am Telefon schon Sprüche gebracht wie :"Jaaahaaa... da hat ja eindeutig die Feuerwehr grob fahrlässig gehandelt... das muß dann deren Versicherung regeln." ;)

Vielleicht könntest Du folgendes für einen Versicherungslaien nochmal genau erläutern !?
prolo-junior hat geschrieben:Ein etwaiger Regreß seitens der Vers. an den Vers.Nehmer erfolgt im Innenverhältnis.
Danke Dir ! :)
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macpom01
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#4 Re: Versicherungsfrage

Beitrag von macpom01 »

Als Versicherungsmakler kann ich Dir folgendes sagen:

Haften setzt Verschulden voraus. Wenn z.B. ein Blitz das Feuer ausgelöst hat, liegt kein Verschulden vor, da höhere Gewalt. Ergo kann der Versicherer erst nach Kenntniss der Brandursache entscheiden. Der Gebäudeeigentümer braucht in keinem Fall in Vorleistung gehen, da er ja versichet ist und mit Vorleistung seinen Versicherungsschutz verlieren würde.
Wenn Du einen Anwalt beauftragst, bleibst Du auf den Kosten sitzen wenn keine Haftung vorliegt.
Bedenke auch Deine Schadenminderungspflicht.

Meine Empfehlung:

Schaden erst mal über die Teilkasko zahlen lassen. Ein bischen Geduld (kann auch schon mal 8 Wochen dauern) bis zur Ursachenfeststellung.
Denn Schaden inkl. Nutzungsausfall und einer Aufwandspauschale von 25,- bei der Gebäudeversicherung geltend machen.
Wenn eine nicht nachvollziehbare Ablehnung kommt, evtl. einen Anwalt konsultieren.

Hoffe ich konnte helfen.
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#5 Re: Versicherungsfrage

Beitrag von macpom01 »

Fehler: Den Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Gebäudeeigentümers oder bei ihm selber geltend machen.
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Kalle75
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#6 Re: Versicherungsfrage

Beitrag von Kalle75 »

macpom01 hat geschrieben:Bedenke auch Deine Schadenminderungspflicht.
Heißt was genau ? Sorry... bin Versicherungsnoob... macht alles meine blonde, hübsche Maklerin ;) :mrgreen:
macpom01 hat geschrieben:Denn Schaden inkl. Nutzungsausfall und einer Aufwandspauschale von 25,- bei der Gebäudeversicherung geltend machen.
Nutzungsausfall in dem Sinne hab ich ja nicht !? Aber gut... wenns geht klar.
Aaaber : Der Lackierer sagte mir , wenn das zu lang dauert, könnten halt Folgeschäden (z.b. Rost usw ) entstehen.

Die Polizei sagte mir auf Anfrage zum Stand der Ermittlungen : Wird darauf hinauslaufen, das kein Täter ermittelt werden kann (Brandstiftung) und das Verfahren eingestellt wird wegen "Brandursache nicht zu ermitteln." Kommentar des Polizisten :"Das ist typisch Versicherung... machen die sehr oft um Zeit zu schinden."

Mein Gedanke ist halt auch :"Was hat die Brandursache mit dem mir entstandenen Schaden zu tun?!"
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#7 Re: Versicherungsfrage

Beitrag von macpom01 »

Bei Brandstiftung liegt keine Haftung des Gebäudebesitzers vor. Er ist also genau wie Du ein Geschädigter. Stell Dir vor jemand würde Deine Mietwohnung anzünden und Du müsstest hinterher die ganze Häuserzeile bezahlen. Vieleicht hast Du nicht einmal eine Haftpflichtversicherung. Ich glaube da hättest Du auch kein Verständniss. Also der Grundsatz Haftung setzt Verschulden vorraus macht irgendwie auch Sinn. Die Feuerwehr haftet bei Löscheinsätzen auch nicht, da es immer um das Gemeinwohl geht.
Kommentare von Polizisten sind erfahrungsgemäß selten hilfreich da oft ohne jegliche Kompetenz.
Im übrigen sollte Dir das auch alles Deine hübsche Maklerin sagen können. Oder ist die vieleicht nur blond? Dann solltest Du nicht mit der Hose denken und Die einen kompetenten Makler(in) suchen!!! Nur blond reicht gerade bei Versicherungen sehr selten. Wie Du es schon vermutest ist der Versicherer im Schadenfall Dein größter Feind!!!
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#8 Re: Versicherungsfrage

Beitrag von Tieftaucher »

Ich bin zwar kein Makler sonder " Kaufmann" ... und "Gebäude" war nicht mein Spezialgebiet... aber: Liegt bei der Gebäudeversicherung nicht eine Gefährdungshaftung vor? Das also die Versicherung für JEDEN Schaden aufkommen muss, der von dem versichertem Objekt ausgeht?

Teilkasko? Ich denke nicht, dass der Schaden auf Grund des löschens eines Hauses bei deinem KFZ als Feuerschaden durchgeht. Aber versuchen würde ich alles um den Schaden reguliert zu bekommen. Das sollte aber nicht deine Baustelle sein, sondern die deiner hübschen Maklerin. Die hat wohl keine Regulierungsvollmacht??

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#9 Re: Versicherungsfrage

Beitrag von Kalle75 »

Also um das mal aufzuklären... :mrgreen:

Bei der Maklerin hab ich einige Versicherungen laufen. Kenne sie seit Jahren und sie ist eine sehr gute Freundin, die absolut kompetent ist und auch weiß was sie da macht. Hatte vorher einige Versicherungen, die recht hohe Beiträge hatten, die sie etwas optimiert hat bzw 2-3 haben wir gewechselt. UND : Sie hat nicht alle meine bestehenden Versicherungen für "schlecht" befunden...was einige Makler zuvor taten ;)

Die Kirche hat mir empfohlen, zur Versicherungsvertretung hier vor Ort zur gehen. Meine Maklerin hat mir geraten, das nicht zu tun, da sie schlechte Erfahrungen mit denen hatte.
Ich hab trotzdem mal dort angefragt : Die haben mir die Unterlagen fast aus der Hand gerissen und meinten dann sofort, meine Teilkasko "müßte" eh den Schaden zahlen und ich müßte dabei dann auch nicht den Eigenanteil bezahlen (was ich mal stark anzweifel).
Daher hat meine Maklerin (die damit ja eigentlich nix zu tun hat) die Schadensmeldung übernommen. Sie sagte mir schon, das DIESE Versicherung oft Probleme bei Regulierungen von Schäden macht und es oft dauert.
Meine Teilkasko hat einen Sturmschaden vor 2 Jahren übrigends völlig unbürokratisch innerhalb von Tagen reguliert. Daher möcht ich auch ungern wieder auf meine Kasko zugehen mit dem Schaden.

Es ist halt so, das die Kirche das Gebäude 2-3 Wochen nach dem Brand hätte abreissen lassen müssen. "Plötzlich" ist es dann abgebrannt. Auch in der Zeitung war ein Bericht darüber.
Nur selbst, wenn es Brandstiftung war, müßte ja nachgewiesen werden, das Hans Meier da mit Streichholz und Benzinkanister gezündelt hat. Das wird denk ich recht schwierig sein.

Naja ich werd wohl erstmal abwarten müssen. Als nächstes werd ich mir ne Rechtsschutz zulegen. ;)
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#10 Re: Versicherungsfrage

Beitrag von macpom01 »

Also bei einem Gebäude gilt Haftung nach vermutetem Verschulden. Das liegt zwischen der normalen Haftung und der Gefährdungshaftung wie z.B. KFZ oder Hund. Ist also lediglich eine Beweislastumkehr. Bei vestgestellter Brandstiftung ist es für den Gebäudeeigentümer recht einfach sein Unverschulden nachzuweisen.
Die Teilkasko muß zahlen da dort der Feuerschaden versichert ist. Hier ist das Feuer die Ursache des Schadens also klare Sache. Die SB mußt Du aber leider selber tragen.
Eine Rechtsschutz würde ich Dir dringend empfehlen!!!
Tu Dir einen Gefallen und regulier erst mal über Deine Teilkasko. Dafür sind Versicherungen da und dafür bezahlst Du die Prämie. In diesem Fall wirst Du vermutlich zu viele Nerven lassen. Die brauchst Du aber zum Helifliegen. Wenn sich später noch ein Schuldiger findet bekommt die Versicherung ja von diesem auch das Geld zurück.
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#11 Re: Versicherungsfrage

Beitrag von Kalle75 »

Hi Leute !

Es gibt "Neuigkeiten" :

Hab heut nen Schreiben der Versicherung bekommen :

...die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte hat keine zwingende Eintrittspflicht unserer Versicherungsnehmerin ergeben.

Bezüglich der Brandursache wird derzeit gegen jugendliche Täter ermittelt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Ansprüchen an die strafrechtlich verantwortlichen Jugendlichen.

Darüberhinaus regen wir nochmals die Inanspruchnahme Ihrer Teilkaskoversicherung an.
...


So... bissel unlogisch find ich. Für mich beißt sich das "nicht abgeschlossene Verfahren" mit dem "Ansprüche an die Jugendlichen stellen", wenn noch gar nicht geklärt ist, ob die verantwortlich dafür sind. Zumal die mir noch nicht mal die Namen der entsprechenden Personen genannt haben. Ich bekomm echt ne Hasskappe ! :evil:

Hmm... werd evtl. nachher mal zur Polizei fahren und da mal nachfragen.


Gruß Kalle
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