Hallo zusammen,
ich war heute mit meinen Mini Titan auf einer Wiese fliegen da sprach mich jemand an (Förster oder so) er sagte ich solle das Fliegen einstellen und das Landschaftsschutzgebiet verlassen. Er sagte auch das Fliegen in einem Landschaftsschutzgebiet sei Verboten ist dem wirklich so
Es ist weder ein Wohngebiet noch etwas anderes als Acker und Wiesen in der Nähe, ich dachte es braucht keine besondere Genemigung um mit einen kleinen E-Flieger zu fliegen.
Weiss da jemand Rad ???
ist es Verboten ???
Gruß Guidog
Fliegen im Landschaftsschutzgebiet
#1 Fliegen im Landschaftsschutzgebiet
T-Rex 600 FBL Bavariandemon 3SX, HK500CMT FBL mit Microbeast und diverse Flächen+ DX8
- Lutscher2k7
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#2 Re: Fliegen im Landschaftsschutzgebiet
Ein E-Heli kann doch nur die Umwelt verschmutzen wenn der Lipo auf geht. Ist doch keine Umweltverschmutzung.
Mfg Patrick
MiniTitan e325 SE / HS2220 Brushless Outrunner 500 W / Jazz 40-6-18 / 3x Savöx SH-0253 / S9257 / GY-401
T-Rex 450/ CopterX / 450TH / Robbe Roxxy 940-6 / KDS800 / 3x Hitec HS-65MG / 1x Savöx SH-1357
Graupner Junior S / Dymond D90 Eco / Xfly 40A / alles mit 3S
Parkzone Extra 300 PnP
ST-Model Cessna 182 Skyhawk II / 1200mm Spannw.
Controlled by T10CG 2,4Ghz FASST
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chris.*** hat geschrieben: Fazit: Wenn man die allerersten sauberen Rundflüge seines Leben hinter sich gebracht hat,
und der Adrenalinpegel auf dem Pegel der Entjunferung steht,
dann sollte man NICHT Sachen anfassen, für die man noch Konzentration braucht.
#3 Re: Fliegen im Landschaftsschutzgebiet
Grüsse,Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die den Charakter des Schutzgebietes verändern oder die dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Gerry
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#4 Re: Fliegen im Landschaftsschutzgebiet
Der Chrakter wird ja nicht verändert
Höchstens gestärkt 
Mfg Patrick
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chris.*** hat geschrieben: Fazit: Wenn man die allerersten sauberen Rundflüge seines Leben hinter sich gebracht hat,
und der Adrenalinpegel auf dem Pegel der Entjunferung steht,
dann sollte man NICHT Sachen anfassen, für die man noch Konzentration braucht.
#5 Re: Fliegen im Landschaftsschutzgebiet
meiner meinung nach (bin kein Experte) dürfet es in einem Landschaftsschutzgebiet eigentlich keine besonderen Einschränkungen geben, weil es um den Schutz der Landschaft (in deinem Fall scheinbar eine "Kulturlandschaft") geht und du veränderst ja nicht die Landschaft.
Anders sieht es u.U in Naturschutzgebieten aus.
Im zweifelsfall hilft das BNatSchG (§56 §57)und evtl. eine Anfrage an Zuständiger Stelle (wo nusst du seber mal schauen)
Anders sieht es u.U in Naturschutzgebieten aus.
Im zweifelsfall hilft das BNatSchG (§56 §57)und evtl. eine Anfrage an Zuständiger Stelle (wo nusst du seber mal schauen)